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Deckelung bei mehreren Rentenarten?

von Ulrike Schulte22.01.2009 | 17:28
4914 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bezieht ein Renter neben der gesetzliche noch eine Betriebsrente und hat außerdem für die Riester-Rente gespart, gibt es in irgend einer Form die "Gefahr der Deckelung" einer dieser Renten? Trifft das ggfs bei Zusatzrenten aus öffentlichen Kassen (z.B. VBL) zu?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ulrike Schulte,

nein, eine solche Deckelung gibt es seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Hinsichtlich der Zusatzrenten aus öffentlichen Kassen (z. B. VBL) sollten Sie sich jedoch an den dafür zuständigen Träger wenden.

4 Antworten

Wolfgangam 22.01.2009 | 19:25
> Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 1.872,54 EUR beziehen. Blödsinn ...wäre noch zu vornehm ausgedrückt ! Für die gesetzliche eigene Rente ist es egal, was daneben noch an anderen/weiteren Einkünften besteht. Die VBL kümmert sich auch nicht (mehr) um die Höhe der gesetzlichen Rente, sie wird davon unabhängig als Rente nach eigenem Bewertungs/Punktsystem ermittelt/gezahlt. Riester-R ...hier erhalten Sie für zusätzliche Eigenleistungen einen Barbetrag, auf den weder die gesetzliche Rente, noch die bAV Einfluss hat. Einzig mitsaugende Probanten (Finanzamt, Kranken/Pflegekasse) profitieren mehr oder minder diesen Einnahmearten. Ob's im Rentenalter dann tatsächlich noch so ist ... ??? Gruß w.
Schiko.am 22.01.2009 | 18:20
Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 1.872,54 EUR beziehen. Alles was darüber hinausgeht, wird einbehalten. mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 22.01.2009 | 20:57
Soeben erst von der Tour seit 17 Uhr heimgekommen, las ich den Eintrag um 18:20 des hier auftretenden größten Blödmannes im Forum. Jeder der mich doch kennt weis doch, auf Anfrage nur die nüchterne Zahl von 1.872,54 kann nicht von Schiko Original sein. Eingetragen um ca. 21 Uhr. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 22.01.2009 | 21:06
Trotzdem auch noch zur Sache, das Wort Deckelung mochte ich noch nie. Meinen Sie aber bei drei verschiedenen Renten kann es zur Anrechnung kom- men meine ich grundsätzlich nein. Dies gilt zwangsläufig nicht bei Pension und Rente, da gilt diese Aussage nicht. Mit freundlichen Grüßen an Frau Schulte.
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