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Definition "erheblich" gefährdet nacht § 51 SGB V?

von christian05.06.2008 | 11:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die KV hat nach längerer AU Zeit einen Bescheid zukommen lassen, der mich auffordert, Leistungen zur Teilhabe und damit gleichzeitig einen Rentenantrag zu stellen. Hierbei wird von erheblicher gefährdung der Erwerbstätigkeit ausgegangen, da angeblich alle Therapiemöglichekeiten ausgeschöpft sind. (obwohl ich - so auch mit der KV besprochen - noch einen Schmerztherapeuten aufsuchen werde) Kann mir jemand die Legaldefinition von "erheblich gefährdet" nennen? Ggf. eine kostenlosen Quelle, wo dies nach Möglichkeit schon ausgeurteilt wurde? Ich möchte diesen Schritt wirklich noch nicht begehen, da er zum einen kaum unkehrbar ist, zum anderen erhebliche finanzielle Nachteile bringt, die mich als Unterhaltszahler in wirkliche Schwierigkeiten bringen kann. Ich bin zwar der Ansicht, dass der Begriff gefährtdet ggf. zutrifft, jedoch nicht erheblich, da ich noch nicht alle - so meine Ansicht - Möglichkeiten ausgeschöpft habe. Ich selbst hatte eine Ausbildung des geh. Dienstes der BG, insofern bitte wirkliche Definitionen, die ich für einen Widerspruch nutzen kann. Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn nach ärztlicher Feststellung durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen in absehbarer Zeit mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu rechnen ist. Was unter "absehbarer Zeit" zu verstehen ist, ist nicht generell festgelegt, sondern richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. In Anlehnung an die Regelung über die Befristung von Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit nach § 102 Abs. 2 SGB VI kann ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

10 Antworten

Happyam 05.06.2008 | 12:18
Hallo Christian, ich habe mal unter "Sozialgerichtsbarkeit" im Internet rechechiert. Es ist tatsächlich so, das der Begfriff "erheblich gefährdet" auch aus den dortigen Urteilen nicht weiter erläutert wird. Die Krankenkassen haben als "Schutz" diesen § 51 SGB V, damit kein KG mehr gezahlt werden muss, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und wie auch der Experte schreibt in absehbarer Zeit keine Aussicht aus Besserung besteht. Also wenn eine Erwerbesminderung vorliegt. Natürlich muss die DRV das noch feststellen anhand von einem Rehantrag, der dann evtl. in einen Rentenantrag umzuwandeln ist. (§ 116 SGB VI) Es ist aber leider so, dass das Recht hier auf Seiten der Krankenversicherungsträger ist! Es ist wohl so, dass in der Regel das KG höher ist als die EM-Rente. Wenn nun keine Aussicht auf Besserung besteht, dann wollen die KV-Träger natürlich auch nicht mehr zahlen. Daher gibt es den § 51 SGB V. Sie fordern dann zur Reha auf in der Hoffnung, dass diese Erfolgversprechend ist und Sie wieder arbeiten können oder aber das Sie eine EM-Rente erhalten werden. Somit sind die KV-Träger dann raus. Es tut mir Leid keine bessere Nachricht für Sie zu haben, aber den Antrag müssen Sie wohl oder übel stellen! Allerdings bleibt noch zu sagen, dass natürlich med. festgestellt sein muss, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder gefährdet ist. Also es müssen med. Befunde vorliegen. (evtl. duch den MDK oder andere beauftragten Gutachter) daraus muss genau das hervorgehen. Bleibt noch zu sagen, stellen Sie Ihren Rehaantrag und hoffen auf Genesung, damit Sie keinen Rentenantrag stellen müssen und wieder gesund arbeiten können. Das wünsche ich Ihnen ;-) MfG Happy
Christianam 05.06.2008 | 12:44
Danke, gibt es hier auch eine Quelle, auf die man sich hier beziehen kann? Ggf. ein BSG oder zumindest ein LSG Entscheid, welcher gefestigt ist?
Happyam 05.06.2008 | 12:48
Hi Christian, also ich habe unter Justizbehörden allgemein (ohne Vorgabe eines Bundeslandes), dann Sozialgerichtsbarkeit (www.sozialgerichtsbarkeit.de) geschaut und als Suchbegriff dann § 51 SGB V eingegeben. Vorgabe Rechtsgebiet= Krankenversicherung Viel Vergnügen beim Lesen ;-)) Das sind zum Teil echt "Böhmische Dörfer" Happy
Mariaam 05.06.2008 | 13:50
Machen Sie sich nicht so viele Sorgen. Nur ein Bruchteil der von den Krankenkassen angeregten Umdeutungen werden tatsächlich auch durchgeführt. Warten Sie bis zum Ende der gesetzten Frist und stellen Sie dann den Reha-Antrag. Bis über den entschieden ist und Sie auf Kur waren, dauert es noch ein Weilchen. Ein Problem haben Sie nur, wenn auch Ihr behandelnder Arzt die Ansicht der KK teilen sollte. Denn dann ist eine Umdeutung in einen Rentenantrag wahrscheinlicher.
Christianam 05.06.2008 | 13:50
Hallo Happy, erst einmal vielen Dank. In diesem Fall ist es eine Bandscheiben OP, gepaart mit einem Gleitwirbel, wobei die Op wohl erhebliche innere Narbenbildung hat. (Oder warum auch immer der Schmerz bei angewinkelter Haltung ins Bein schießt...) Der operierende Arzt (neurochirurg ) war der Ansicht, dass es eigentlich keinen wirklichen Grund zum Schmerzeinfluss mehr geben kann, jedoch werden die Bilder des MRT im Liegen gemacht, was mich also von der Last des Gleitwirbels befreit. Da ich beruflich fast ausschließlich sitze, weit zur Arbeit fahren muss, ist genau diese Haltung für mich nicht auszuhalten. (Immer noch sehr hohe Schmerzmedikamentation) Dennoch war eben dieser Arzt zumindest mündlich der Ansicht, dass es sich von alleine bessern müsste und ich meine Ungeduld beherrschen sollte. (Der hat gut reden....) Würde ich von Prinzip her auch machen, sofern nicht die KV im Nacken sitzen würde. Der dortige MDk ist wohl, einhergehend mit der Meinung meines Hausarztes der Meinung gewesen, dass eben diese Erkrankung zur Zeit die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährden würde. Soweit so gut. Aber... Für Rente bin ich wirklich noch zu jung (gerade mal 48 geworden). Unbenommen dessen wüsste ich nicht, was ich den lieben langen Tag machen sollte. EU Rente ist so mager, dass man alles, was man sich aufgebaut hat, in die Tonne hauen kann. Ergo versuche ich im Moment soweit Zeit zu gewinnen, dass ich - eingedenk der Worte, des Arztes - die Beschwerden absitzen kann. In der KV hatte ich zur damaligen Studienzeit mein Praktikum gemacht und erkannt, dass die recht strikte Vorgaben von OBEN haben, alle Möglichkeiten des Sparens auzuloten. Es ist ja immerhin eine KANN Bestimmung (die KV kann....). Mal sehen, was ich erreichen kann. Es wäre doch zu blöd, wenn ich in einer Reha Teilerwerbsunfähing gesprochen werden, dann nur eine Teilrente erhalte, den eigentlichen Arbeitsplatz loswerde und dann zusehen muss, wie ich zurecht komme. Kaum dies rechtens, die Beschwerden sich soweit lindern, dass ich wieder arbeitsfähig werde. Dann arbeitslos? menno.... Dafür seit meinen 14. Lebensjahr munter eingezahlt? Das juckt in mir den Kämpfer raus. Dennoch danke für den Tipp. Werd mal versuchen mich durch das Dickicht der Worte zu hangeln.
Happyam 05.06.2008 | 14:03
ja, genau da liegt der Hase begraben! Man kann noch so viel wollen, manchmal will der Körper aber nicht. Die KV will nicht mehr zahlen und volle Rente geht nicht, weil Sie ja noch ein wenig schaffen können. Wäre es bei Ihrem Arbeitgeber denn gar nicht denkbar eine teilweise EMR (auf Zeit) mit einem Teilzeitarbeitsplatz zu kombinieren? Dann wäre es ja eigentlich noch ganz positiv. Wenn nicht, dann sind Sie echt bescheiden dran, da der Teilzeitarbeitsmarkt ja nicht mehr unbedingt ausschlaggebend für eine volle EMR ist. Ergo halbe Rente und ALG und finanzieller RUIN! Tolles System für uns echt! (Kopfschüttel...) Alles Gute und ganz viel Erfolg für Ihre Genesung und Kraft wünscht Ihnen Happy
Christianam 05.06.2008 | 14:03
Moin Maria, wie eben schon Happy geschriebe, ist dem wohl so, dass auch mein Hausarzt dies so sieht. Ich brauche einfach nur Zeit und Hoffnung... Mal sehen, wie ich die rausschinden kann. Es war wohl schon der 3. Bandscheibenvorfall, jedoch der erste, der dann so offensichtlich war, dass er sofort operiert wurde... (... stark zerfaserte, spinnennetzartige verwucherung der Bandscheibe mit vollständiger Umschließung des Nervengewebes...) War wohl ein wenig leichtsinnig. ...(wer kann das denn ahnen, dass es mal nicht der Gleitwirbel ist, der da Mukken macht???)
dieteram 05.06.2008 | 19:37
In Köln gibt es seit geraumer Zeit ein Institut, das über ein MRT verfügt, bei dem die Aufnahmen sitzend durchgeführt werden können. Konnte selbst damit gute Erfahrungen machen. Gruß Dieter
christianam 05.06.2008 | 21:31
Hey, das sind doch mal gute Nachrichten. Zufällig eine Ahnung, wie dieses Institut sich nennt? DAS wäre doch mal eine echte Perspektive.
dieteram 06.06.2008 | 06:45
Privatpraxis für Kenrspintomographie Köln, Maternusstr. 44, 50996 Köln, Tel. 0221 3402 790 E-Mail info@mrt-koeln.de Die rechnen zwar nur Privat ab, wer aber in der GKV Mitglied ist, kann evtl. einen verminderten Satz bezahlen. Ich hätte ein normales MRT nicht machen können und war sehr froh. Gruß Dieter
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