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Experten-Antwort

Definition Kinderlos

von Frau Akka03.06.2021 | 16:04
1584 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich finde es richtig, dass das Pflegepersonal demnächst besser bezahlt werden muss. Ich habe selbst lange in der Pflege gearbeitet. Jetzt zu meinem Anliegen: Ich habe zwei Kinder geboren, 1986 u. 1988. Seit Ende 2015 erhalte ich EMR, sowie Erziehungsrente (damit ist klar, dass ich nicht KINDERLOS bin, also bis hier hin habe ich das doch richtig verstanden..... Vor einigen Jahren wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht, soweit okay. Nur kinderlose sollten diese Erhöhung tragen..... Ich muss auch den erhöhten Beitrag zahlen! Ich habe das nicht weiter recherchiert.... Bei AN zahlt der AG die Hälfte dazu, bei Rentnern sieht das anders aus. Jetzt wieder eine Erhöhung, die nur die Kinderlosen tragen sollen. Wenn jetzt argumentiert wird... ja, wenn aber jemand erwachsene Kinder hat, erzieht dieses Elternteil (Rentner)seine Kinder nicht mehr, gilt diese Person dann als kinderlos? Rentner mit Kindern, die noch erzogen werden müssen, naja mag es mitunter sicher geben. Manch´ EINER und EINE wird später oder nie erwachsen. Frage. Ab wann gelten Rentner mit erwachsenen Kindern als kinderlos? Was habe ich nicht verstanden? Danke für eure Erklärungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Akka,

bitte wenden Sie sich mit dem Problem direkt an Ihre zuständige Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse). Dort sollte man den Sachverhalt schnell klären und Ihnen schnell und unkompliziert weiter helfen können.

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7 Antworten

Frau Akkam 03.06.2021 | 16:36
....sehe ich auch so. Trotzdem zahle ich jetzt auch schon den erhöhten Betrag in PV
Frau Akkaam 03.06.2021 | 16:40
@ Siehe hier, Danke
Kaiseram 03.06.2021 | 16:30
Wenn die Kinder erwachsen sind, sind Sie immer noch Ihre Kinder!
Siehe hieram 03.06.2021 | 16:37
Hallo Frau Akka, nur weil Ihre Kinder inzwischen mehr oder weniger erwachsen sind, sind Sie selbst natürlich nicht plötzlich 'kinderlos', sondern haben weiterhin Anspruch, den 'normalen' PV-Beitrag zu bezahlen. Also ohne den Zuschlag für Kinderlose. An diesem Betrag beteiligt sich die DRV aber nicht (anders als bei der KV), den Beitrag zahlen Sie selbst und der wird vor Auszahlung der Rente direkt abgezogen. Wenn es hier Unstimmigkeiten gibt (zu viel abgezogen), wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse, denn diese ist für die Festsetzung der Beitragshöhen zuständig, die dann von der DRV nur 'ausgeführt' wird. Ein Anruf dort wird die Angelegenheit sicher schnell klären. Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 03.06.2021 | 21:13
...das ist nicht möglich!! ;-) Da beide Rentenansprüche aus demselben/Ihrem Rentenkonto gezahlt werden, ist hier nur eine Rente/die vorrangige EM-Rente möglich. > Ich muss auch den erhöhten Beitrag zahlen! QUATSCH: die Elterneingenschaft für die PV-Beiträge besteht allein auf der bei Ihnen nachgewiesen Lebendgeburt bereits eines Kindes - abzulesen aus Ihrem letzten Rentenbescheid, in dem genau die Elterneigenschaft bei dem Abzug der PV bereits dokumentiert ist. Gruß w.
Kathaam 04.06.2021 | 12:25
Lieber Experte, diese Antwort geht aber völlig daneben: Über den Abzug des erhöhten Beitrages zur Pflegeversicherung von der Rente entscheidet der Rentenversicherungsträger, nämlich danach, ob die Elterneigenschaft nachgewiesen wurde oder nicht (bei Zahlung mit Beiträgen für KEZ/BÜZ wohl keine Frage)! Sonst stimme ich Wolfgang zu: Rente wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrente geht nach § 89 SGB 6 nicht.
Frau Akkaam 05.06.2021 | 06:14
Guten Morgen, danke für die Antworten. Habe das geklärt. Gemeint hatte ich übrigens die von Vielen gehasste "Mütterrente"
Deutsche Rentenversicherung
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