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Der 450 Euro Job und die volle EM Rente

von Hanna19.12.2012 | 10:10
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen die Damen und Herren, bitte gestatten Sie mir eine Anmerkung und auch eine Frage zur vollen EM Rente. Bei Ausübung eines 450 Euro Job darf ja an zwei Monaten im Jahr das doppelte verdient werden. Wie vereinbart sich dies aber mit einer VOLLEN EM Rente? Hier darf doch nur UNTER 3 Stunden täglich gearbeitet werden, folglich ist es nicht mögliche diese zweimalige Überschreitung in Anspruch zu nehmen da doch sonst die zulässige tägliche Stundenzahl überschritten werden würde. Damit wäre dann ein Grund vorhanden der die Eigenschaft einer VOLLEN EM Rente in Frage stellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies doch das alle Bezieher einer vollen EM-Rente niemals im Jahr 6300 Euro hinzuverdienen dürfen sondern immer nur 5400 Euro hinzuverdienen können!!! Wie regeln sie dies mit ihren Arbeitgebern? Haben Sie bei Bezug der VOLLEN EM Rente die Möglichkeit dieses zweimaligen Mehrverdienstes? Herzliche Grüße und ein sorgenfreies Weihnachtsfest. Hanna

12 Antworten

Hannaam 19.12.2012 | 11:22
Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann habe ich dies wohl falsch verstanden. Das bedeutet das ich den Fehlbetrag/Stunden damit ausgleichen kann. Hanna
egalam 19.12.2012 | 10:59
Da hast du wohl was missverstanden, Hanna. Es bleibt immer bei den 5.400 Euro, soweit ich weiß. Die 2malige Überschreitung ist nur zulässig, wenn in anderen Monaten entsprechend weniger gearbeitet wird.
Gigiam 19.12.2012 | 11:59
Zitat von Hanna anzeigenausblenden
Da hast du wohl was missverstanden, Hanna. Es bleibt immer bei den 5.400 Euro, soweit ich weiß. Die 2malige Überschreitung ist nur zulässig, wenn in anderen Monaten entsprechend weniger gearbeitet wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann habe ich dies wohl falsch verstanden. Das bedeutet das ich den Fehlbetrag/Stunden damit ausgleichen kann. Hanna
Hallo Hanna, Sie haben nichts falsch verstanden. Sie können in 12 Monaten monatlich 450 Euro (ab 1.1.2013) verdienen plus zweimal diese monatlichen 450 Euro bis zum Doppelten überschreiten. Dies kann ja auch ein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sein. Der Beitrag von @egal ist falsch. Gigi
-am 19.12.2012 | 12:20
Den Ausführungen von Gigi wird zugestimmt.
egalam 19.12.2012 | 12:47
Okay, aber das wird dann auf die EM-Rente angerechnet oder?
Hannaam 19.12.2012 | 14:00
Okay, aber das wird dann auf die EM-Rente angerechnet oder?
Nein Gigi
Danke an Gigi und an den/die Experte/in für die Aufklärung. Wie ich es nun verstehe wäre das bei der vollen EM Rente ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld da man bei voller EM Rente nur unter drei Stunden am Tag arbeiten darf. Ich danke ihnen allen für ihre Antworten. Hanna
-am 19.12.2012 | 15:15
@Rentner: Hierbei handelt es sich um die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Arbeitsverhältnissen. In Bezug auf den Hinzuverdienst spielt Ihre Ausführung keine Rolle.
Rentneram 19.12.2012 | 15:06
Also, das habe ich allerdings ganz anders gelesen: m.E. darf eine max. zweimalige Überschreitung bis zum doppelten Betrag nur anrechnungsfrei erfolgen, wenn da keine Regelmäßigkeit, oder eben Vorhersehbarkeit, besteht! Und das ist eben gerade bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld NICHT der Fall! Belehrt mich eines Besseren! Gruß Rentner
Schadeam 19.12.2012 | 15:12
...und da gibt es wieder den Unterscheid ob es um den Hinzuverdienst neben einer Rente geht oder um das "Beitragsrecht". Gerade bei "vorhersehbaren" Zahlungen wie weihnachts- oder Urlaubsgeld kann es für den Zuverdienst in Ordnung sein. Wenn es aber um die Berechnung von Beiträgen geht, ist es dann kein Minijob mehr, sondern ein Gleitzonenfall........ich will es aber nicht weiter verkomplizieren......:)
Rentneram 19.12.2012 | 15:32
???
=//=am 19.12.2012 | 17:08
........ Hallo Hanna, Sie haben nichts falsch verstanden. Sie können in 12 Monaten monatlich 450 Euro (ab 1.1.2013) verdienen plus zweimal diese monatlichen 450 Euro bis zum Doppelten überschreiten. Dies kann ja auch ein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sein. Der Beitrag von @egal ist falsch. Gigi
Also, das habe ich allerdings ganz anders gelesen: m.E. darf eine max. zweimalige Überschreitung bis zum doppelten Betrag nur anrechnungsfrei erfolgen, wenn da keine Regelmäßigkeit, oder eben Vorhersehbarkeit, besteht! Und das ist eben gerade bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld NICHT der Fall! Belehrt mich eines Besseren! Gruß Rentner
Jeder EM-Rentner DARF 2 x im Kalenderjahr bis zum Doppelten hinzuverdienen. Es müssen ja nicht unbedingt 800,- EUR (bis 2012) oder 900,- EUR (ab 2013) sein, sondern es kann auch ein Verdienst von z.B. 470,- EUR sein. In diesem Fall würde die Hinzuverdienstgrenze BIS ZUM DOPPELTEN geprüft. Eine Vorhersehbarkeit gibt es schon gar nicht. in den meisten Fällen handelt es sich um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, muss aber nicht.
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