Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie einen Minijob als Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente melden wollen, genügt ein einfaches Schreiben an Ihren Rentenversicherungsträger. Wenn dies Ihr einziger Hinzuverdienst ist, sind keine Rückfragen oder gar Ärger zu erwarten.
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