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Experten-Antwort

Der frühestmöglicher Rentenbeginn ist nur für langjährige Versicherte mit Beiträgen für die deutsche Rentenversicherung möglich ?

von Dirkus15.03.2021 | 10:04
86 Ansichten
4 Antworten
Guten Morgen :) ich bin Okt '57 geboren, habe '73 angefangen zu arbeiten und habe jetzt in Frankreich meine Rente beantragt. Der hauptsächliche Arbeitsbereich lag in Frankreich, wo ich auch alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Rente erfülle. Meine deutschen Versicherungszeiten werden dazu addiert. Zählen für einen Rentenbeginn "für langjährig Versicherte" auch Versicherungszeiten in einem EU Land, hier z.B. Frankreich ? Der Abschlag von 0.3% gilt bis Sept 2022, oder darüber hinaus ? Reduziert sich der montliche Abschlag, mit der monatlichen Reduzierung bis zum 65. Lebensjahr ? Mit ganz freundlichen Grüssen :)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2021 | 14:24

Hallo Dirkus,

im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen in der EU zählen auch die Zeiten in Frankreich zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren in Deutschland mit.

Sofern Sie diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, haben Sie einen monatlichen Abschlag von 10,5 %. Dieser Abschlag gilt lebenslang, d.h er fällt nicht weg.

3 Antworten

SV-Abkommenam 15.03.2021 | 12:01
Ihre Frage kann eindeutig mit nein beantwortet werden. Im Rahmen der EU-Verträge kann auch mit französischen Zeiten die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt werden. Beispiel: 10 Jahre in D versichert und 25 Jahre in F = 35 Jahre erfüllt. Rente aus D kann beantragt/bezogen werden, wenn die anderen Vorraussetzungen (Lebensalter, kein zu hoher Hinzuverdienst) erfüllt sind. Im Rentenverfahren oder Kontenklärungsverfahren einfach angeben, dass Sie Versicherungszeiten in Frankreich zurückgelegt haben.
Abschlagam 15.03.2021 | 12:17
... Der Abschlag von 0.3% gilt bis Sept 2022, oder darüber hinaus ? Reduziert sich der montliche Abschlag, mit der monatlichen Reduzierung bis zum 65. Lebensjahr ?... ----------- ///// --------- Sie erfüllen bereits jetzt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersrente f. langjährig Versicherte. Mit jedem Monat, der ins Land verstreicht -ohne das sie die Rente in Anspruch nehmen- reduziert sich der ursprüngliche Abschlag in Höhe von 10,5 % um 0,3% per Monat. Ein einmal bei Rentenbeginn vorgenommener Abschlag bleibt aber lebenslang und über den Tod hinaus (mögliche Hinterbliebenenrente) erhalten. Haben Sie überprüfen lassen, ob bei Ihnen ein Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte bestehen könnte? Es wird allerhöchste Zeit, dass Sie zumindest eine Kontenklärung beantragen und hierbei ihre Zeiten in F angeben. Ob die Vorraussetzungen für die AR für besonders langjährig Versicherte gegeben sind muss nach Erteilung des Versicherungsverlaufs/der Rentenauskunft jedoch manuell geprüft werden. Es ist dazu extra bei der DRV nachzufragen. Wegen der Zeiten in F geht das leider nicht maschinell.
suchenwiam 15.03.2021 | 19:03
Man kann den Abschlag aber durch freiwillige Beiträge mit Formular V0210 ausgleichen.. wenn in Deutschland steuerpflichtig, ist das ziemlich steuergünstig (92% absetzbar).
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