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Der Richter der 10,8 % Abzug bei EM-Renten

von Gerda24.11.2008 | 14:03
1146 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

und was aus ihm wurde, ist hier nachzulesen: http://www.mdr.de/umschau/5925381.html

2 Antworten

Realistam 24.11.2008 | 14:26
Dieser gute Mann muss tatsächlich maßlos überfordert gewesen sein. Anders ist seine merkwürdige Rechtsauffassung zur Abschlagsregelung nämlich nicht zu erklären. Würde so jemand in einer freien Anwaltssozietät arbeiten, hätte man ihn schon längst hinausgeworfen!
"Olle Kamellen" von Gerda neu präsentiertam 24.11.2008 | 16:00
Der MDR schein zu lange gepennt zu haben, denn die Vorwürfe sind bereits uralt. Man kann eine derartige Nachricht nur als verstaubtes Relikt aus der Mottenkiste bezeichnen. Vielleicht brauchte da ein Redakteur mal wieder einen "Reisser". Allein die Stellungnahme des BSG-Präsidiums zu den öffentlich erhobenen Vorwürfen des Herrn Prof. Dr. Meyer datiert allerdings schon vom 16.6.2008 (Medien-Info Nr. 34/08): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… Herr Prof. Dr. Meyer hatte das Präsidium des Bundessozialgerichts über seine extrem hohe Arbeitsbelastung informiert und unter Hinweis darauf, dass eine ordnungsgemäße Bear­beitung der Sachen durch seinen Senat nicht mehr gewährleistet sei, ausdrücklich auf eine Entlastung gedrungen. Um es ganz sportlich auszudrücken: Wer eine derartige Vorlage gibt, muss sich über den anschließenden Torschuss nicht beklagen, insbesondere wenn man sich seit Jahren über "exotische" Entscheidungen des betreffenden Senats verwunderte. Ich kann "Realist" nur zustimmen. Es ist doch absolut abwegig, dass es der Willen des Gesetzgebers gewesen sein soll, die Renten wegen Erwerbsminderung bis 60. Lebensjahr höher zu zahlen und danach abzusenken. Das lässt sich aus keiner Gesetzesbegründung entnehmen und wäre sicher auch keinem Rentner zu vermitteln. Dem Parlament des Deutschen Bundestages kann man ja allerlei vorwerfen, doch für so d...... kann man auch als Richter am BSG keinen unserer Abgeordneten halten. Übrigens ist der vermeintliche "Schaden" für die Rentner sehr viel kleiner, als in der öffentlichen Diskussion oftmals vermittelt wird. Immerhin hat der Gesetzgeber für die Minderung um maximal 10,8% die Zurechnungszeit vom 55. Lebensjahr auf das 60. Lebensjahr angehoben und damit die Minderung sehr deutlich abgemildert. Doch das verschweigen Redakteure gern, denen es eigentlich nicht so sehr um die sachliche Diskussion, sondern nur um einen "Reisser" geht.
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