Hallo Unzufriedener,
Sie können jederheit einen Antrag auf medzinische Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, um möglicherweise eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes zu erzielen, damit eine teilweise oder volle Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann.
Der Rentenversicherungsträger wird daraufhin prüfen, ob eine solche Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat und einen entsprechenden Bescheid erteilen.
Unabhängig davon können Sie natürlich auch einen Minijob aufnehmen, in dem Sie täglich unter 3 Stunden berufstätig sind und zunächst einmal sehen, ob dies im Rahmen Ihres gesundheitlichen Leistungsvermögen ohne Probleme für Sie möglich ist.
Jede Aufnahme einer Berufstätigkeit (auch ein Minijob) ist dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen.
Darüber hinaus können Sie natürlich auch ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben.