Hallo Hagen,
zunächst sollten Sie einen Rentenantrag beim kanadischen Rentenversicherungsträger stellen. Wenn Ihre Frau auch in Deutschland gearbeitet hat, wird der kanadische Rentenversicherungsträger automatisch auch das Rentenverfahren beim deutschen Träger einleiten. Gleichzeitig erfolgt ein Austausch der rentenrechtlichen Zeiten beider Träger. Wenn die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vorliegen, wird diese Rente auch nach Kanada gezahlt. Eine Anwesenheitspflicht in Deutschland besteht nicht. Bezogen auf die deutsche Rente erfolgt keine Anrechnung einer möglichen kanadischen Rente.