Hallo Sam,
eine abschließende Antwort ist auf Ihre Fragen mit den angegebenen Daten leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich - hinsichtlich der offenen Fragen - schriftlich an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.
Prinzipiell setzt der Anspruch auf eine deutsche Hinterbliebenenrente eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) voraus. Diese beträgt 60 Kalendermonate für eine Waisen- oder Witwenrente. Soweit Sie diese Anzahl an Monaten mit Beiträgen in Deutschland erfüllt haben, hätten Ihre Hinterbliebenen auch einen entsprechenden Rentenanspruch. Eine Auskunft zur Höhe eines eventuellen Rentenanspruches kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger zusenden.
Der Anspruch auf eine deutsche Rente wegen Erwerbsminderung ist unter anderem davon abhängig, ob in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Kalendermonate mit Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung wegen einer Beschäftigung gezahlt wurden. Insoweit können freiwillige Beiträge nicht berücksichtigt werden und deshalb haben Sie auch keinen entsprechenden Anspruch (mehr). Sie können diesen Anspruch wieder erwerben, indem die relevanten Beiträge für 36 Kalendermonate entrichtet werden. Ob und für welche Zeit Sie gegebenenfalls Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung auf Antrag zahlen könnten sowie deren eventuelle Höhe, können Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger erfragen.
Jede deutsche Rente wird gegebenenfalls auch bei einem ausländischen Wohnsitz und auf ein ausländisches Bankkonto gezahlt.