Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, als Verbindungsstelle zur Türkei, teilt auf ihrer Homepage mit, dass es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Staaten gibt. Dieses sorgt dafür, dass es zu einer Zusammenrechnung von deutschen und türkischen Versicherungszeiten (Anspruchsprüfung für die jeweiligen Rentenarten) kommt. Sollten Sie auch Beiträge in das türkische Rentensystem eingezahlt haben, müssen Sie diese bei Ihrem deutschen Rententräger angeben. Es wird Ihre deutsche Rente nicht negativ beeinflussen! Eine telefonische Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern ergab, dass für das Zahlverfahren der deutschen Renten in die Türkei, die T.C. Staatsangehörigkeitsnummer als Art Identifikationsnummer dient und für die Zahlung dringend erforderlich ist. Die Abwicklung des Zahlverfahrens läuft organisatorisch über den türkischen Rententräger (SGK) und diese hat für die Auszahlung an die Rentner die Ziratbankasi bestimmt.