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Deutsche Rente und Abzuege

von Mike21.09.2009 | 12:28
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Amerikaner und arbeite seit acht Jahren in Deutschland. Ich zahle die ganze Zeit in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung ein. In ein paar Jahren hoere ich auf zu arbeiten und beziehe die deutsche Rente, die unter 100 Euro betragen wird. Meine Frage lautet: Wird mir ueberhaupt von den 100 Euro etwas uebrig bleiben, wenn Abzuege wie Plegeversicherung, usw, durchgefuehrt werden? Ich habe meine eigene Krankenversicherung und brauche keine zusaetzliche, werden Beitraege trotzdem fuer dies auch durchgefuehrt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir verweisen auf den Beitrag von Keith Moon.

Ergänzend:

Wünscht der Rentner oder Rentenantragsteller aus persönlichen Gründen die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht, zum Beispiel weil er privat gegen Krankheit versichert ist, kann er sich auf Antrag bei der Krankenkasse, die für die KVdR zuständig wäre, hiervon befreien lassen.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der KVdR bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Erfolgt der Antrag nach Ablauf der Frist, ist eine Befreiung nicht mehr möglich.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Bei dieser Gelegenheit könnte in einem Kontenklärungsverfahren Ihr Versicherungskonto komplettiert werden. Es ist wichtig, dass die Deutsche Rentenversicherung auch von eventuell in den USA zurückgelegten Versicherungszeiten Kenntnis erhält

( Dt. -amerikanisches Sozialversicherungsabkommen ). Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

6 Antworten

Keith Moonam 21.09.2009 | 15:05
Hallo Mike, die Frage, ob Beiträge zur (deutschen) Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner (KVdR) anfallen und abgezogen werden, stellt sich unabhängig von der Höhe der Rente. Werden die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, würde ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 9,85 % oder 10,10 % direkt von der Rente abgezogen. So kann theoretisch auch von einer Rente in Höhe von 100 EUR ein Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von ca. 10 EUR fällig werden. Die Voraussetzungen liegen i.d.R. immer dann vor, wenn in der sog. 2. Hälfte des möglichen Erwerbslebens in neun Zehntel dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (Pflicht-, familien- oder freiwillig versichert, nicht jedoch privat krankenversichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Bei den von Ihnen gemachten Angaben könnte man davon ausgehen, daß diese Vorversicherungszeit ohnehin nicht erfüllt werden kann, und selbst wenn es sich z.B. durch ein Sozialversicherungsabkommen anders darstellen sollte, haben Sie als privat Krankenversicherter im Zeitpunkt der Rentenantragstellung immer noch die Möglichkeit, auf die Pflichtversicherung in der KVdR zu verzichten und (weiterhin) privat krankenversichert zu bleiben. Nähere Auskunft erteilt Ihnen hierzu die für Sie zuständige Gesetzliche Krankenversicherung.
Mikeam 21.09.2009 | 16:37
Zunaechst, danke fuer Ihre Hilfe. Eine weitere Frage. Wie ist es mit der gesetzlichen Pflegeversicherung: Gelten die selben Regeln wie fuer die Krankenversicherung?
Keith Moonam 21.09.2009 | 16:54
Hallo Mike, für die Pflegeversicherung der Rentner gilt das Gleiche.
Steveam 23.09.2009 | 01:34
hallo, Wenn mann ist deutscher rentner und lebt in ausland mit hoch leben kosten zb Italia, krigt er zuschuss oder mehr geld dazu so der belastung wurde leichter danke steve
egalam 23.09.2009 | 09:34
Na selbstverständlich. Einfach nur beantragen. Ich verrate aber nicht wo!
Steveam 23.09.2009 | 20:00
Ich habe neulich diese frage posiert: Wenn mann ist deutsche rentner und lebt in ausland mit hoch leben kosten zb Italia, krigt er zuschuss oder mehr geld dazu so der belastung wurde leichter die anwort Ich habe bekommen hilft mir nicht weiter. Mein situation ist ernsthaft und Ich brauch richtige auskunft oder hinweissen. Die anderer leute wer fragen hatte habe bekommen richtige nutzliche und freundliche anworten auf ihre fragen. Diese zeiten sind zu kritisch Das Wir nicht hilfsbereich zu einander sein konnen. danke steve
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