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Experten-Antwort

deutsche Rente und türkische rente

von karo09.03.2016 | 17:42
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8 Antworten

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Guten Tag, Darf man rente in der türleri und Deutschland gleichzeitig beziehen? Wenn (ja) "warum" ist man verpflichtet das der Rentenversicherung zu melden? Habe es bisher nicht gemeldet da ich es nicht gewusst habe und habe es von einem Bekannten jetzt erfahren was kann jetzt passieren bzw was hat das für rechtliche Folgen? Vielen Dank an all jene die mir wirklich helfen wollen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Bezug solch zweier Renten ist (auch) möglich. Wegen aber gegebenenfalls möglicher Konsequenzen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Deutschland

(Adresse, Telefonnummer usw. siehe Rentenbescheid) in Verbindung zu setzen.

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7 Antworten

W*lfgangam 09.03.2016 | 20:34
Hallo karo, in Ihrem dtsch. Rentenbescheid stehen alle Mitteilungspflichten vorne auf den ersten 10 Seiten Textteil aufgelistet - diese ergeben sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen, entsprechende Angaben 'freiwillig' und umgehend zu machen. Zudem kommt es auch darauf an, um welche Arten von Renten (Alter / EM / Witwen) es sich handelt und wo der dauernder Aufenthalt ist. Auch die dtsch. Krankenkasse kann das sehr interessieren, ggf. auch das Finanzamt … Andernfalls kann es natürlich auch in der Türkei Bestimmungen geben, dort die dtsch. mitzuteilen – dazu lesen Sie den türkischen Rentenbescheid bzw. wenden sich an den türkischen Rententräger. Ob und ggf. welche Auswirkungen beide Rente zueinander haben, wird hier kaum beantwortet werden können, dafür sind Ihre Angaben zu dünn. Gruß w.
KSCam 09.03.2016 | 20:38
Sollten Sie eine deutsche Witwenrente beziehen und eigenes Renteneinkommen aus der Türkei nicht angegeben haben, könnte es sein, dass Sie bisher zu viel Witwenrente bekommen haben, die Sie zurückzahlen müssten wenn Sie mit der türkischen rente die Einkommensgrenzen überschreiten. Aber natürlich ist der Sachverhalt zu ungenau dargestellt um alle denkbaren Aspekte beleuchten zu können.
KSCam 09.03.2016 | 20:34
Im Regelfall stellt sich diese Frage gar nicht, weil normalerweise die deutsche und die ausländische Rente gleichzeitig beantragt werden. Warum das bei Ihnen anders war, weiß ich nicht. Allerdings hat das auch aus deutscher Sicht keine Konsequenz, weil eine türkische Rente ja nicht auf die Rente in D angerechnet wird. Was die türkischen Stellen dazu sagen müssen Sie dort erfragen...... Möglicherweise sehen Sie ein Problem wo gar keines ist und der DRV mitzuteilen dass Sie auch eine Rente aus TR beziehen ist ein Aufwand, den Sie schaffen können, meinen Sie nicht?
karoam 09.03.2016 | 21:25
Hallo, danke erstmal für die Antworten. Ich gedenke ich die Türkei auszuwandern bin es noch nicht, ich beziehe keine Witwen Rente und meine Rente ist eine Altersrente. Was für Konsequenzen hat es weil ich es nicht gemeldet habe? Wie bereits erwähnt hatte ich es nicht gewusst! Vielen Dank
karoam 09.03.2016 | 21:25
Hallo, danke erstmal für die Antworten. Ich gedenke ich die Türkei auszuwandern bin es noch nicht, ich beziehe keine Witwen Rente und meine Rente ist eine Altersrente. Was für Konsequenzen hat es weil ich es nicht gemeldet habe? Wie bereits erwähnt hatte ich es nicht gewusst! Vielen Dank
W*lfgangam 09.03.2016 | 21:50
Hallo karo, auf die dtsch. Altersrente hat die türkische Altersrente keinen Einfluss. Nur, wie erwähnt, will auch Ihre dtsch. Krankenkasse (wenn Sie nicht privat versichert sind) wissen, ob/welche ausländischen Renten Ihnen zufließen. Im Rahmen der Pflicht- oder freiwilligen Krankenversicherung werden zusätzliche Beiträge fällig. Lesen Sie hier auch einen Beitrag, der Ihrer Frage ziemlich ähnlich ist: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
KSCam 09.03.2016 | 21:48
Für die Rente in D hat das keine Konsequenz. Lediglich mit Ihrer Kasse müssen Sie klären wie Sie krankenversichert sind, wenn Sie auswandern.
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