Hallo Yupp,
beziehen Sie aktuell vielleicht noch Leistungen von anderen Trägern, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Im Regelfall wird die Nachzahlung dann einbehalten, wenn noch geprüft werden muss, ob andere Leistungsträger Erstattungsansprüche haben könnten. Hätten Sie z.B. über den 01.10. hinaus Krankengeld bezogen, würde dieser Anspruch rückwirkend entfallen. Die Krankenkasse würde sich aber das überzahlte Geld nicht von Ihnen zurückholen, sondern bekommt den entsprechenden Betrag aus der Nachzahlung von uns ausgezahlt, maximal natürlich in Höhe der Rente, die für den Zeitraum des Krankengeldbezugs zusteht. Verbleibt dann noch ein Rentenbetrag, wird dieser nach Abrechnung des Erstattungsanspruchs an Sie ausgezahlt.