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Experten-Antwort

Die (vorsätzlich) fahrlässige Weiterbearbeitung von Rehaanträgen. Wer haftet?

von Till Eulenspiegel26.07.2022 | 18:00
91 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht weiter, kurz und einfach erklärt. 1. Nach 4 Wochen Reha wurde ich in Einvernehmen entlassen, weil auch ein längerer Aufenthalt bei mir keine Besserung bringen würde. 2. Ich habe zwar mündlich eine vollständige Diagnose erhalten (die so fertig im PC stand) und dass ich leider "arbeitsunfähig unter 3 Stunden bin", doch am Entlassungstag habe ich keinen ärztlichen Kurzbrief. 3. Ich komme wieder Zuhause an. Brief der Rentenversicherung Karlsruhe = Abrechnung des Überganggeldes. Allerdings hat Ihre Kollegin nur 3 Wochen abgerechnet, obwohl ich 4 Wochen in der Klinik war und Ihnen das korrekte Datum des Entlassungstages vorlag. 4. Widerspruch geschrieben und per Post an Ihre Kollegin in Karlsruhe versendet. 5. Nach 8 Wochen immer noch keine Rückmeldung Ihrer Kollegin. 6. In der gleichen Zeit habe ich mehrmals die Klinik kontaktiert (Post, E-Mail, Telefon) und bin auch persönlich mit dem Zug/Fahrrad nochmals hingefahren. Ich habe bis heute weder den Kurzbrief noch die ausführlichen Unterlagen. Auch keine Adressen für eine spezielle Traumatherapie (habe den Namen vergessen), die mir versprochen wurden, habe ich nicht erhalten. Dies sind insgesamt 10 Wochen = 70 Tage. 7. Es ist Ihre Verpflichtung, fehlende Unterlagen anzufordern und nicht alles schleifen zu lassen. Ich empfinde diese chillige Arbeitsweise als Belastung und Mobbing. Frage: 1. Welchen offiziellen Beschwerdeweg kann ich einlegen? 2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Till Eulenspiegel,

bei Kurzzeitmaßnahmen wird regelhaft das Übergangsgeld zunächst bis zum Zeitpunkt eine Woche vor Entlassung gezahlt. Die Zahlung des restlichen Übergangsgeldes erfolgt, wenn die Reha-Klinik der Rentenversicherung die Entlassung mitteilt.

Sofern Ihnen die Verfügung, die die Rentenversicherung mit einem Bescheid erlassen hat, rechtswidrig vorkommt, können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen) einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Sind Sie mit dem Bescheid im Widerspruchsverfahren nicht einverstanden, steht Ihnen innerhalb der im Widerspruchsbescheid genannten Fristen der Rechtsweg (Sozialgerichtsbarkeit) offen. Ist die Frist abgelaufen, ist jederzeit ein formloser Überprüfungsantrag möglich.

Wenn die Behandlung in der Klinik zu beanstanden sein sollte, so schildern Sie diese Vorgänge Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser wird sich dann mit der Klinik in Verbindung setzen und Sie regelhaft über das Ergebnis der Unterredung mit der Klinik unterrichten.

Wollen Sie sich über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger beschweren, können Sie sich schriftlich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist auf Landesebene das jeweilige Sozialministerium. Auf Bundesebene (sofern die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betroffen sein sollten) können Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesamt für Soziale Sicherung wenden.

Mit freundlichen Grüßen

ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Till Eulenspiegelam 26.07.2022 | 18:21
1. Laut des Sekretariats der Weissenstein-Klinik St. Blasien wurde Ihnen umgehend der korrekte Entlassungstag mitgeteilt. 2. Habe ich umgehend nach Rückkehr und Erhalt des Briefes Widerspruch eingelegt. 3. War dies vor 8 Wochen = 56 Tage. Keine Antwort bis dato.
KSCam 26.07.2022 | 23:03
Um was geht denn wirklich? Um die eine Woche ÜG die noch aussteht? Da wäre aber kein Widerspruch nötig gewesen? sowas kann man i.d.R. Telefonisch regeln. Anschriften von Traumatheraeuten kann Ihnen doch hoffentlich Ihr Arzt geben wenn die Klinik Ihnen da nicht hilft. PS mehrfach mit dem Fahrrad hingefahren? Sportliche Leistung angesichts der Höhenlage der Weißensteinklinik in St. blassen im Südschwarzwald, Hut ab.
Abschlägeam 27.07.2022 | 00:49
Hallo Till Eulenspiegel, den Kurzbericht zur Entlassung haben Sie bestimmt bei Abreise erhalten. Da sollten Sie noch mal im 'Geheimfach' Ihres Koffers schauen, ob er da noch 'sicher verwahrt' steckt. Bei dem ganzen Abreisestress denkt man da noch dran, ist ja ein wichtiges Dokument, zuhause ist das dann aber schnell vergessen... Einfach noch mal schauen :-) Und etwas mehr als sechs Wochen, bis dann die Endfassung kommt, ist auch völlig normal. Sie sind doch nur 'einer' von ca. 100 Patienten, die in der Woche entlassen wurden, da muss die eine Schreibkraft erst einmal die ganzen - umfangreichen - Entlassberichte schreiben können dürfen. Und dann geht es auch bei der DRV ein. Wird dort aber erst einmal gescannt, bevor es in die Sachbearbeitung geht. Es vergehen also noch ein paar Tage. Und auch die Bestätigung, dass Sie entlassen wurden, wird erst gescannt, dann bearbeitet. Für Sie als 'Geldempfänger' ist das total unbefriedigend, denn SIE können deshalb vielleicht Ihre nächste Miete nicht rechtzeitig bezahlen. Aber es sind bestimmte Arbeitsorganisatorische Vorgänge, leider. Wenn Sie also 'Mieter' sind, informieren Sie Ihren Vermieter per Anruf, dass die nächste Mietezahlung sich verzögern wird. Dann weiß er Bescheid und alles wird gut. Und dann rufen Sie bei Ihrer DRV noch einmal an, ob die denn nun alle Unterlagen vorliegen haben. Und wenn ja, ob der Betrag schon frei gegeben wurde. Dann können Sie disponieren. Haben Sie alles andere schon veranlasst? Arbeitsamt, Krankengeld, weitere Beratung, wie es mit Ihnen weiter geht? Konzentrieren Sie sich darauf und stellen Sie die entsprechenden Anträge. Kann man in der Bimmelbahn für 9 EUR-Ticket das Fahrrad mitnehmen nach St. Blasien? Ich Frage so neugierig, weil ich hoch im Norden wohne, da ist Fahrradmitnahme derzeit komplett untersagt. Dies aber nur nebenbei... Gedulden Sie sich noch ein paar Tage, tätigen Sie die notwendigen Anrufe und achten Sie auf Ihre Gesundheit! Alles Gute!!
Deutsche Rentenversicherung
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