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Experten-Antwort

Dienstliche Freistellung

von Herr Mustermann01.09.2016 | 09:11
1156 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde eine 1jährige Dienstbefreiung in Anspruch nehmen(öffentlicher Dienst), d.h. das Arbeitsverhältnis ruht und ich beziehe in der Zeit keine Vergütung, habe somit auch keine Einzahlung in die Rentenversicherung. Fragen: Ist es sinnvoll, die Beiträge freiwillig zu leisten? Wenn "JA", wie hoch wären diese? Wie groß wäre der Unterschied ohne diese Leistungen? Ist mein Rentenanspruch in der Zeit eingefroren? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Mustermann,

Sie sind während Ihrer Dienstbefreiung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt.

Sie können freiwillige Beiträge zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro monatlich (= Wert 2016) und dem Höchstbeitrag von 1.159,40 Euro monatlich (= Wert West 2016) zahlen. Der Höchstbeitrag Ost beträgt 1.009,80 Euro monatlich.

Die Zahlung von 12 Mindestbeiträgen erhöht den monatlichen Brutto-Rentenanspruch um 4,53 Euro und die Zahlung von 12 Höchstbeiträgen West um 62,47 Euro.

Des Weiteren kann unter bestimmten Umständen die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Erfüllung von Wartezeiten für die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen.

Ob aber für Sie die Zahlung von freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist, kann nur unter Kenntnis Ihres gesamten bisherigen Versicherungslebens beurteilt werden. Sie sollten sich daher diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 01.09.2016 | 09:39
Hallo Herr Mustermann! Zum Sinn kann ich nichts sagen, das ist letztlich sehr subjektiv, aber vielleicht bringen andere hier noch Argumente dafür und dagegen ein, damit Sie für Ihre Situation entscheiden können. Eine Frage ist auch, was erreicht werden soll (Altersrente erhöhen, Risiko Erwerbsminderung absichern, ...). Zur Höhe kann ich sagen, dass im Westen jeder Monatsbeitrag zwischen 84,15 und 1159,40 Euro möglich ist. Im Osten liegt die Höchstgrenze bei 1009,80 Euro. Der Unterschied kann gewaltig sein, im Extremfall sorgt der freiwillige Beitrag dafür, dass die Wartezeit erfüllt ist, also der Rentenanspruch gezahlt wird, oder er sorgt z.B. für das Jahr 2016 für einen monatlichen Rentenzuwachs zwischen 4 und 60 Euro (je nach Höhe des Beitrags). Und zum Schluss eine Gegenfrage: was meinen Sie mit "in der Zeit eingefroren"?
Deutsche Rentenversicherung
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