Hallo Herr Mustermann,
Sie sind während Ihrer Dienstbefreiung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt.
Sie können freiwillige Beiträge zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro monatlich (= Wert 2016) und dem Höchstbeitrag von 1.159,40 Euro monatlich (= Wert West 2016) zahlen. Der Höchstbeitrag Ost beträgt 1.009,80 Euro monatlich.
Die Zahlung von 12 Mindestbeiträgen erhöht den monatlichen Brutto-Rentenanspruch um 4,53 Euro und die Zahlung von 12 Höchstbeiträgen West um 62,47 Euro.
Des Weiteren kann unter bestimmten Umständen die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Erfüllung von Wartezeiten für die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen.
Ob aber für Sie die Zahlung von freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist, kann nur unter Kenntnis Ihres gesamten bisherigen Versicherungslebens beurteilt werden. Sie sollten sich daher diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.