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Direktversicherung ausländischer Arbeitgeber

von Berater05.03.2010 | 14:58
2974 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, kann ein "inländischer Arbeitnehmer" mit Beschäftigung durch einen "ausländischen Arbeitgeber" ( EU-Land) ohne Betriebssitz in Deutschland wirksam eine Direktversicherung / Pensionskasse im Wege der Entgeltumwandlung nutzen ? Ergänzender Hinweis: Es besteht Steuer- und Sozialversicherungspflicht in Deutschland; die Beiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.03.2010 | 16:10

Hallo Berater,

seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einseitig verlangen, dass von seinem Gehalt von bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zu Gunsten des Aufbaus einer betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden ( 2010 = 2640,-€ jährlich ). Dieser Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig von der Höhe des individuellen Entgelts. Bei Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge nach dem 31.12.2004 können in Absprache mit dem Arbeitgeber weitere 1.800,- € steuerfrei umgewandelt werden.

Bei der Brutto-Entgeltumwandlung wandelt der Arbeitnehmer Teile seines Bruttolohnes in Altersvorsorgebeiträge um. Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge besteht aus Steuerermäßigungen und Beitragsersparnissen.

Der Betriebssitz des Arbeitgebers ist dabei unerheblich. Der Arbeitgeber muss Ihnen zumindest eine Direktversicherung anbieten.

3 Antworten

Renten-Fachmannam 05.03.2010 | 15:22
Eine Entgeltumwandlung ist nicht Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine eine freiwillige Vereinbarung zwischen AG und AN. Deshalb werden Sie hier keine fachliche Auskunft erwarten können. Da kann nur die betreffende Pensionskasse oder Versicherungsgesellschaft weiterhelfen.
andjessiam 05.03.2010 | 21:25
Natürlich ist die Frage hier richtig aufgehoben. Ich zitiere: "Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge). Hier antworten Ihnen erfahrene Beraterinnen und Berater Ihres Rentenversicherungsträgers ausschließlich auf individuelle Fragen."
Renten-Fachmannam 08.03.2010 | 14:53
An andjessi: Die Frage ist schon richtig, die Antwort aber auch. Hier kann zwar erklärt werden, was eine Entgeltumwandlung ist. Es kann hier auch darüber aufgeklärt werden, dass für die umgewandelten Lohnteile keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, deshalb dafür keine Entgeltpunkte ermittelt werden und deshalb die spätere Rente geringer wird. Aber an der Entgeltumwandlung selbst ist die Rentenversicherung in keiner Weise als Partner tätig. Es bleibt also der Fakt, dass die Entgeltumwandlung eine freiwillige Angelegenheit zwischen AG und AN ist, sowie dass beide gemeinsam eine Versicherungseinrichtung finden müssen, bei der die umgewandelten Lohnteile angelegt werden.
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