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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Berater,
seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einseitig verlangen, dass von seinem Gehalt von bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zu Gunsten des Aufbaus einer betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden ( 2010 = 2640,-€ jährlich ). Dieser Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig von der Höhe des individuellen Entgelts. Bei Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge nach dem 31.12.2004 können in Absprache mit dem Arbeitgeber weitere 1.800,- € steuerfrei umgewandelt werden.
Bei der Brutto-Entgeltumwandlung wandelt der Arbeitnehmer Teile seines Bruttolohnes in Altersvorsorgebeiträge um. Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge besteht aus Steuerermäßigungen und Beitragsersparnissen.
Der Betriebssitz des Arbeitgebers ist dabei unerheblich. Der Arbeitgeber muss Ihnen zumindest eine Direktversicherung anbieten.
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