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Direktversicherung kündigen

von Ralf07.05.2007 | 21:36
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Bei meiner 1993 abgeschossene Direktversicherung wurde ich 2003 nach dem wechsel des Arbeitgebers Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten, und habe eine Erklärung unterschrieben das der Vertrag nicht mehr als Direktversicherung weiter läuft! 2005 habe ich diese dann Beitragsfrei gestellt und letzten Monat habe ich die Versicherung schriftlich gekündigt mit der Bitte mir den Rückkaufswert und das Überschussguthaben auszuzahlen. Laut meiner Versicherung kann ich diese Versicherung jedoch nichtkündigen, da es eine ehemalige Direktversicherung ist, die erst ab dem 60zigstem Lebendsjahr gekündigt werden kann. Ich hatte mir Im Februar 2007 ein Angebot eines Lebendsversicherungs-Aufkäufers erstellen lassen, doch dieser bot mir nur ein zu teueres Dahrlehen an. Bei nachfragen des Sachbearbeiters erklärte er mir das der Passus in den allgemeinen Bedingungen von dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung außer Kraft gesetzt sei. Nun, ich habe jetzt ein par Stunden im I-Net gesucht und nichts konkretes gefunden! Vieleicht kann mir ja hier jemand helfen! viele Grüße Ralf

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.05.2007 | 11:10

Sehen Sie mal hier:

Am 19.10.2006 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze“ verabschiedet. Dieses geht auf einem Regierungsentwurf vom 03.05.2006 zurück, den der Bundestag am 29.06. in erster Lesung beraten und an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hat.

Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz hat am 03.11.2006 den Bundesrat passiert und tritt unmittelbar nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Veröffentlicht im BGBl. 2006 Teil I Nr. 56

1 Antworten

Ralfam 09.05.2007 | 21:59
Hallo Experte, danke für ihre Nachricht, hat mich ja doch veranlasst mich in dem Gesetzesdschungel ein bisschen intensiver herum zu treiben. Ich habe folgenden Schlüsselpunkt für mich heraus gelesen: Wenn der Versicherer eine Verwertung (Verkauf, Auszahlung) vor dem Ruhestand ausgeschlossen hat, kann ich auch nicht Kündigen. Ist ja irgendwie doppelt aber egal. Das steht auch so in meinem Direktversicherungsvertrag! Doch da ich ja die Beiträge die letzten Jahre selbst bezahlt habe, ist (und das sieht der Versicherungssachbearbeiter nicht so) meine D-Versicherung zur „normalen“ Kapitallebensversicherung geworden, und da steht in den Versicherungsbedingungen: Nach Kündigung erhalten Sie die nach unserem Geschäftsplan berechnete Rückvergütung. Also stellt sich mir die Frage: Wo steht etwas, was die Versicherung anerkennen muss, das festlegt, das ich jetzt eine kapitalbildende Lebensversicherung habe. Das es so sein soll habe ich schon öfter gelesen, nur nichts, das es so ist. Vielleicht weis ja hierüber auch jemand etwas! Besten Dank im voraus, Gruß Ralf
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