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Am 19.10.2006 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze“ verabschiedet. Dieses geht auf einem Regierungsentwurf vom 03.05.2006 zurück, den der Bundestag am 29.06. in erster Lesung beraten und an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hat.
Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz hat am 03.11.2006 den Bundesrat passiert und tritt unmittelbar nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Veröffentlicht im BGBl. 2006 Teil I Nr. 56
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