So leid es mir tut, kann ich Ihnen an dieser Stelle im Forum darauf auch keine andere Auskunft geben, als lediglich auf die Versicherungsgesellschaft zu verweisen, da die Abzüge unterschiedlich ausfallen können.
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So leid es mir tut, kann ich Ihnen an dieser Stelle im Forum darauf auch keine andere Auskunft geben, als lediglich auf die Versicherungsgesellschaft zu verweisen, da die Abzüge unterschiedlich ausfallen können.
Sicherlich ist es i.d.R. besser, Verträge beitragsfrei stellen zu lassen.
Aufgrund des Beitrages von steffen81 ist jedoch anzunehmen, dass er sich mit den Unterschieden auseinander gesetzt hat und nun ganz konkret (da er ja schon Beispielrechnungen angeführt hat) die Zahlen miteinander vergleichen möchte und bezüglich des Betrages, der beim Rückkaufswert übrig bleiben würde, keine pauschalen Angaben gemacht werden können.
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