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Direktversicherung kündigen oder nicht?

von steffen8107.07.2009 | 09:19
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich spiele mit dem Gedanken meine Direktversicherung zu kündigen. Ein entsprechendes Angebot habe ich von meinem Versicherer erhalten (nach ca. 3 Monaten Wartezeit!). Ich bin mir aber unschlüssig ob ich den Vertrag nicht doch einfach stilllegen soll. Am besten schreibe ich mal konkrete Zahlen, so dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Der Vertrag läuft jetzt genau 2 Jahre mit monatlichen Zahlungen von 210€. Also habe ich 5.040€ einbezahlt. Der aktuelle Rückkaufswert beträgt 2.700€. Bei Beitragsfreistellung wären es 192€ jährliche (über 15 Jahre) Rente oder eine Kapitalabfindung von 4.280€. Es liegt mir auch noch ein Angebot zur Beitragsreduzierung auf 100€ vor, die mich aber nicht interessiert. Wieviel Geld würde den tatsächlich Netto auf meine Konto landen, wenn ich den Rückkaufswert nehmen würde? Vielen Dank, Steffen

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So leid es mir tut, kann ich Ihnen an dieser Stelle im Forum darauf auch keine andere Auskunft geben, als lediglich auf die Versicherungsgesellschaft zu verweisen, da die Abzüge unterschiedlich ausfallen können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sicherlich ist es i.d.R. besser, Verträge beitragsfrei stellen zu lassen.

Aufgrund des Beitrages von steffen81 ist jedoch anzunehmen, dass er sich mit den Unterschieden auseinander gesetzt hat und nun ganz konkret (da er ja schon Beispielrechnungen angeführt hat) die Zahlen miteinander vergleichen möchte und bezüglich des Betrages, der beim Rückkaufswert übrig bleiben würde, keine pauschalen Angaben gemacht werden können.

11 Antworten

Falsches Forumam 07.07.2009 | 10:18
Fragen Sie Ihren Anbieter.
steffen81am 07.07.2009 | 11:12
Der Anbieter wird sich vermutlich wieder 3 Monate Zeit lassen mir zu antworten. Und genau das ist das Problem weshalb mich diese Art von Altersvorsorge verunsichert. Jemand der mit MEINEM Geld haushaltet, sollte in der Lage sein zeitnah mir über MEIN Geld Auskunft zu geben. Doch genau dies scheint zur Zeit bei einigen Versichereren nicht der Fall zu sein.
Heinz_Nbgam 07.07.2009 | 11:59
Lieber Steffen, das ist ja der Witz von einem Forum, dass die besten Antworten nicht von den "offiziellen" kommen, sondern von ganz normalen Leuten, die mal vor dem gleichen Problem standen. Also: Aus Erfahrung verbrennen Sie Geld, wenn Sie eine Lebensversicherung (betr. auch Direkt-Vers.) kündigen und den Rückkaufswert auszahlen lassen. Grund dafür ist, dass die Abschlusskosten vorwiegend auf die ersten Beiträge verrechnet werden. In den meisten Fällen ist es günstiger, den Vertrag ruhen zu lassen, in der Sprache der Versicherungsmenschen heisst das "beitragsfrei stellen". Sie sehen in Ihrer Rechnung ja selbst, dass der Rückkaufswert deutlich unter Ihren Einzahlungen liegt, und da die Einzahlungen (vermute ich mal) steuerfrei aus dem Brutto geflossen sind, jetzt auch noch mit ihrem individuellen Steuersatz besteuert würde. Noch ein Vorteil wenn Sie beitragsfrei stellen: Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei einem künftigen, anderen Arbeitgeber, wieder die Möglichkeit haben, eine Direktversicherung zu besparen, können Sie den beitragsfreien Vertrag "wieder aufleben" lassen. Dann wären die Abschlusskosten sicher niedriger als bei einem kompletten Neuvertrag. Ist 81 Ihr Jahrgang? Dann ist so ein Szenario ja nicht unrealistisch. Genaueres dazu muss Ihnen nun aber wirklich Ihr Anbieter nennen. Eine interessante Adresse in solchen Fragen ist erfahrugnsgemäß auch der "Bund der Versicherten" (googeln!). Herzliche Grüße Heinz
Schiko.am 07.07.2009 | 12:16
Ich meine Sie sollten es unterlassen den Vertrag aufzukündigen. Bei Ihrer Darstellung mit 5040 Euro in zwei Jahren bezahlte Beiträge sollten Sie aber auch berücksichtigen, dass die von Ihnen genützte jährliche Höchstgrenze von 2520 steuerfrei ist wenn es sich um Altverträge handelt. Ist die Steuerbefreiung gegeben müssen Sie die Steuerersparnis rück- zahlen, Einzelheiten ersehen Sie ja aus Ihrer Lohnabrechnung. Die Einfrierung der Beiträge und der spätere Bezug einer monatlichen Zusatzrente von 16 Euro erscheint mir nicht besonders sinnvoll. Dann gleich auflösen, Euro 2700 kassieren und eben 2340 der Ver- sicherung schenken. Nicht umsonst sind die Parteien daran interessiert weiterhin eine Direkt- versicherung zu empfehlen weil halt in späteren Jahren Brutto und auch Netto die gesetzliche Rente geringer ausfällt, nachdem die Leute länger leben. Können Sie sich es finanziell leisten würde ich nichts ändern. Mit freundlichen Grüßen.
steffen81am 07.07.2009 | 13:53
Danke schonmal für die vielen Antworten. zusätzlich Informationen zu meiner Situation: momentan habe ich keine finanziellen Probleme meine monatlichen Beiträge zu finanzieren. Das Problem ist eher das ich im Allgemeinen am Sinn eines so langfristgen Vertrages Zweifel habe. @Heinz_Nbg: ja 81 ist mein Jahrgang. Bin seit 3 Jahren Berufstätig und habe seit 2 Jahren meine Dirketversicherung. 1. Option: Beitragsfreistellung Beitragsfreistellung würde bedeuten, dass ich nach Vertragsende (in 39 Jahren) eine Kaptialabfindung von 4.282 Euro (oder 192 jährlich) bekommen würde. Diese müssten ja auch noch versteuert werden, wenn auch mit geringerem Steuersatz. 2. Option: Kündigung Sofortige Auszahlung von 2.700 Euro. Muss natürlich auch noch versteuert werden. Nur leider kann man die beiden Beträge schlecht miteinander vergleichen, da 39 Jahre Währungsentwicklung (finde kein bessere Wort) dazwischen liegen. @Experte: genaue Zahlen waren wohl ein wenig zuviel verlangt, das sehe ich ein. Wenn die 2.700 Euro versteuert werden, sollten mit doch trotz Steuerklasse 1 ca. die Hälfte Netto übrigbleiben? Grüße Steffen
steffen81am 07.07.2009 | 13:52
@Schiko.: ja die Beiträge sind steuerfrei. Das ist für mich aber eigentlich kein Problem. Hätte ich diese Direktversicherung nicht, wären die 210 Euro ja auch versteuert worden. Ob dies jetzt im Nachhinein passiert ist dann eigentlich egal. Der einzige Verlust wären die Kosten für den Versicherer (müsste ich dann wohl als Lehrgeld verbuchen). Grüße Steffen
matthiasam 08.07.2009 | 17:02
Aufgrund des geringen Rückkaufwertes liegt offenbar eine Zillmerung des Vertrages vor, man dürfte bei Kündigung gute Chancen haben den ganzen Betrag vom AG zurückzubekommen , hier die aktuelle Rechtssprecheng: http://www.jurablogs.com/de/das-ende-von-entgeltumwandlung-direk… Das Landesarbeitsgericht München läutete nun arbeitsrechtlich das Ende der verbraucherfeindlichen Zillmerung in Versicherungsverträgen ein. Das Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen IV ZR 162/03, Volltext) und das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die frühere Praxis der Zillmerung beanstandet (BVerfG, Beschluß vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 1 BvR 1317/96, Volltext).Wie die Stiftung Warentest berichtete, entschied das Gericht, dass Versicherungen, die durch Entgeltumwandlung abgeschlossen werden, unwirksam sind, wenn sie gezillmert sind. Nach Auffassung des bayerischen Gerichts sind Vereinbarungen über eine Entgeltumwandlung nichtig, wenn die Beiträge zunächst für die Abschlusskosten, also vor allem die Provision an den Vermittler drauf gehen und erst dann in die Anlage fliessen. Das ist bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungsverträgen allerdings üblich. Der frühere Arbeitgeber der Klägerin wurde deshalb verurteilt, dieser 5.591 Euro, d.h. 90 % des umgewandelten Entgelts, nachzahlen. Die 32-jährige Mitarbeiterin hatte im Wege der Entgeltumwandlung 6.230 Euro aus ihrem Gehalt an eine Unterstützungskasse gezahlt und sollte bei ihrem Ausscheiden drei Jahre später nur 639 Euro erstattet bekommen. Das Urteil betrifft jede Form der betrieblichen Altersversorgung, also Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, rückgedeckte Unterstützungskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das LAG München hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Franckam 08.07.2009 | 21:01
Hallo Steffen81, ich bin Sachverständiger-Gutachter für betriebliche Altersversorgung (bAV) und habe das Fach bAV an der Fachhochschule studiert. Können Sie mir eine Kopie der Versicherungspolice und der Rückkaufswerte zur Verfügung stellen? Haben Sie ein Beratungsprotokoll vom Vermittler erhalten? Für Ihren Fall benötige ich aber noch einige Infos vom Versicherer (u.a. beitragsfreien Werte mit und ohne Überschüsse in Renten u. Kapitalauszahlung usw.). Erst nach Vorlage diese Daten kann eine sinnvolle Empfehlung gegeben werden. Wenn ich den Versicherer anschreibe und den Rundstempel "draufhaue" geht das i.d.R. recht flott. Wenn Sie möchten, kontaktieren Sie mich bitte unter: info@consulting1964.de. Gruß Frank J. Kontz
Franckam 08.07.2009 | 21:42
Damit Sie ein Gefühl für die gezahlte Provision und die Zillmerungsproblematik bekommen, habe ich mal die Provision für die Vermittlung des Vertrages ausgerechnet. ca. 4.619 € Diese Provision zahlen mit Ihren Beiträgen zurück. Das ist schon recht schlimm. Aber viel schlimmer ist, daß dieses Geld Ihrem Vertrag fehlt und für diese Differenz haftet der Arbeitgeber (und nicht der Vermittler oder der Versicherer). Und der ArbG ahnt noch nicht in welcher Haftungsfalle sitzt. Gruß FJK
Franckam 08.07.2009 | 21:24
zur Klarstellung. Sie können den Vertrag nicht kündigen, sondern das muß Ihr ArbG machen. Wenn Sie in den neuen Bundesländern wohnen/arbeiten, so ist der Höchstbetrag der Abfindung von 2.562 E bereits überschritten. Dann geht das nicht mit der Kündigung. Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, so liegt die Abfindungsgrenze bei 2.700 €. @matthias 2 Tage vor Verkündung des BAG-Urteils ist die Revision vom AbG zurückgezogen worden. Somit existiert leider kein höchstrichterliches Urteil über die Zillmerungsproblematik. Auf OLG-Ebene gibt es mehrer Urteile Pro und Contra Zillmerung. Z.Zt. liegt aber ein weitere Zillmerungsfall beim BAG zur Entscheidung vor. Geplante Urteilsverkündung ist der 16.09.2009. Gruß Frank J. Kontz
Franckam 08.07.2009 | 21:34
Korrektur: Abfindungsgrenze in den alten Bundesländern: 3.024 €
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