Hallo Rainer,
ich finde es total richtig, dass Sie sich mit Ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen und vor einem erneuten Vertragsabschluss die Alternativen hinterfragen.
Meine Empfehlungen bzw. Meinungen:
1. Erkundigen Sie sich in einer Volkshochschule in Ihrer Nähe, ob dieses Jahr noch ein Kurs "Altersvorsorge macht Schule" angeboten wird. Dort erfahren Sie komprimiert alles was zum Thema Altersvorsorge gehört - auch zur Direktversicherung oder zur privaten Vorsorge. Auf der Seite
http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/ können Sie Adressen der VHS über die PLZ-Suche ermitteln.
2. Es mag sein, dass der bisherige Vertrag, der bereits 5 Jahre läuft, nicht ausreichend ist, um die Rentenlücke zu füllen. Sie sollten aber bedenken, dass Sie dort schon viel Geld (Provision) für Ihren damaligen Vermittler gezahlt haben, das Sie nicht wieder bekommen. Bezüglich der Erhebung der Provisionen sind alle Versicherer gleich. Diese Kosten werden durch die Kunden immer am Beginn, d. h. in den ersten Jahr(en) der Beitragszahlung erhoben, bevor auf dem Kundenkonto überhaupt nennenswerte Beiträge angespart werden. Aus meiner Sicht ist es falsch, einen Vertrag zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, nur weil die Gesamtsumme der Versicherungsleistung nicht ausreichend ist. Kriterium für eine solche Entscheidung sollte vielmehr sein, ob die spätere Versicherungssumme in einem gesunden Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen steht.
Außerdem: auf mehreren Beinen steht es sich besser, will sagen den alten Vertrag evtl. weiter laufen lassen und einen weiteren kleinen Vertrag daneben abschließen.
3. Nachteil bei einer Direktversicherung (DV) ist nicht nur, dass die spätere Leistung voll verbeitragt wird in der KV und PV. Da durch die Bruttolohnumwandlung in die DV der sozialversicherungspflichtige Lohn gemindert wird, gibt es später auch eine geringere Rente der GRV. Außerdem sollte Sie bedenken, dass wegen des selbst reduzierten Lohnes auch ein evtl. Arbeitslosen- oder Krankengeldanspruch geringer ausfällt.
Eine betriebliche Alterssicherung mit eigenem Geld rentiert sich aus meiner Sicht nur, wenn der Arbeitgeber ebenfalls einen großen Teil seiner Beitragsersparnis in den Vertrag mit einfließen lässt und wenn der Arbeitsplatz relativ sicher ist. Nach einem Verlust des Arbeitsplatzes können Sie die bisher erworbenen Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber nur mitnehmen, wenn dieser zustimmt. Ansonsten hätten Sie dann nur die Möglichkeit den Vertrag mit eigenem bereits verbeitragtem Netto-Geld weiter zu finanzieren, was auf gar keinen Fall zu empfehlen ist, oder die Anwartschaften stehen zu lassen und im Leistungsfall (Alter) abzurufen. Auch das ist nicht der große Knüller.
3. Die Variante über die Versicherung beinhaltet die gleichen Probleme, die Sie schon bei Ihrer laufenden Versicherung haben. Es ist und bleibt eine Versicherung auch wenn diese auf dem Kauf von Fondsanteilen basiert.
4. In der aktuellen Zeitschrift "Finanztest" (11/2007) wurden verschieden Riester-Fondsparpläne getestet. Besorgen Sie sich dieses Heft und lesen Sie. Danach sind Sie um einiges schlauer. Und vergessen Sie nicht den Tipp mit der Volkshochschule.
Mit freundlichen Grüßen Rese