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Direktversicherung, Umzug

von wolf02.01.2008 | 20:59
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5 Antworten

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Gesetzlich Krankenversicherte müssen ja leider laut zur Zeit geltenden Regelung von der Auszahlsumme Ihrer Direktversicherung zehn Jahre lang Beiträge zur Krankenkasse zahlen. Aber vielleicht trifft das nicht immer zu. Ich habe nämlich vor kurzem gelesen, dass wenn man nach USA, Kanada oder in ein anderes Land außerhalb Europas zieht, die deutsche Krankenkasse grundsätzlich nicht mehr zuständig ist (laut Zeitschrift Lenz 1/08). Ich nehme an, dass der Lebensversicherer kurz vor Fälligkeit der Direktversicherung den Versicherten anschreibt und fragt, wie er krankenversichert sei. Wenn man der Lebensversicherung daraufhin mitteilt, dass man vor zwei Monaten z.B. nach Kanada verzogen sei und nicht mehr bei der gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert ist, so bleibt nach meiner Ansicht die Auszahlsumme beitragsfrei. Dieser Fall trifft wahrscheinlich nur auf einen begrenzten Personenkreis zu. Aber viele ältere Menschen wollen noch was von der Welt sehen und vielleicht kann man ja sein Leben so einrichten, dass man bei Fälligkeit seiner Direktversicherung außerhalb Europas wohnt. Falls es einem im Ausland auf Dauer dann doch nicht so gefällt, kann man ja nach ein paar Monaten nach Deutschland zurückziehen. Ob man nach Rückkehr wieder problemlos in die gesetzliche Krankenkasse kann, weiß ich leider nicht. Mich würden Meinungen von Lesern zu meinem Gedankengebilde interessieren.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine Frage der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an Ihre Krankenkasse verweisen müssen.

4 Antworten

pro-fess-oram 03.01.2008 | 11:06
Wahrscheinlich ist es finanziell günstiger, die Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, so ein Umzug kostet verdammt viel Geld. Außerdem muss man bedenken, dass man dann mit 65 Jahren oder älter neu in eine Krankenversicherung in Kanada oder auf den Malediven eintreten muß, und ich bin sicher, auch die können eine Risikokalkulation durchführen und entsprechend schöne Beiträge berechnen.
dvkaam 03.01.2008 | 11:49
Hier kann man nachsehen, was bei der Kranken- und Pflegeversicherung bei Auslandsverzug zu beachten ist: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Merkblaetter/Merkblaetter_…
Schiko..am 03.01.2008 | 11:26
Entschuldigung, dies klingt ja beinah wie ein Mär- chen. Bin mir sicher, dies muss der betreffende schon beweisen. Aber nur "auswandern" für einige zeit um den beitrag zu umgehen wird sich wohl nicht rechnen. Kenne aber einen praxisfall, da bat die versicherungs- gesellschaft schriftlich den begünstigten um die an- schrift der zuständigen krankenkasse. Dies hat der begünstigte verweigert, der erfolg gab ihm recht. Gebe zu, auch dies klingt wie ein mär- chen. MfG.
wolfam 03.01.2008 | 16:26
Um die Kosten gering zu halten, muss man ja nicht unbedingt direkt mit seinem ganzen Möbeln, Büchern und Hausrat umziehen, fürs erste reichen die 20 oder 30 kg Freigepäck im Flugzeug. Vor Ort mietet man eine kleine Wohnung oder möbliertes Zimmer an, eröffnet ein Bankkonto, damit die DRV weiß, wohin die Rente soll, und schon ist der Umzug vollzogen. Die alte Wohnung in Deutschland behält man erst mal (vielleicht kann man sie ja auch vermieten oder einen Verwandten dort wohnen lassen) und wenn man dann nach vielleicht sechs Monaten zu großes Heimweh hat, beendet man das Auswanderabenteuer. Die anfallenden Kosten (Flüge, Wohnungsmiete, Verpflegung, Mietauto) dürften bei einer jahrzehntelangen laufenden Direktversicherung geringer sein als der ersparte Zehn-Jahresbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse; aber dies muss man genau für den Einzelfall berechnen. ...und mit etwas Glück hätte man ein halbes Jahr schönes Wetter und Meeresstrand gehabt, wie wäre es mit der Dominikanischen Republik...und ab und zu geht man ins Internetcafe und liest weiter dieses Forum.
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