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Experten-Antwort

Direktzusage-Rechner

von NiLu18.02.2023 | 00:44
205 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie kann ich die Höhe einer Rentenzahlung bei einer Direktzusage aus dem Jahre 1996 berechnen, das seit 2006 nicht mehr fortgeführt wurde und der ehemalige Arbeitgeber untergetaucht ist

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2023 | 06:40

Hallo NiLu,

von meinen Vorrednern haben Sie bereits wichtige Hinweise erhalten - diesen kann ich mich nur anschließen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Betriebsrenteam 18.02.2023 | 11:54
Heben Sie Ihre Unterlagen gut auf. Durchsuchen Sie das Handelsregister nach Insolvenzmeldungen. Der Arbeitgeber muss leisten, ist dieser wegen Insolvenz nicht mehr existent, dann zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein. Ist die Firma mit einer anderen verschmolzen, müssen Sie die Firma selber finden und rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Betriebsrente ist eine Holschuld.
ThomasRam 18.02.2023 | 11:27
Siehe https://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/betriebliche-alte… " Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand eine Betriebsrente. Demnach tritt das Unternehmen selbst als Versorgungsträger auf, ohne eine weitere Institution zwischenzuschalten. " Wenn der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr erreichbar ist, war's das wohl. Ansonsten: Rechtsberatung bei einem Anwalt, bei Insolvenz der Firma Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
ThomasRam 18.02.2023 | 12:52
Fragen über Fragen ... ... PSV ja, FALLS eine Insolvenz beantragt und ein Verfahren vom Gericht angeordnet wurde. Das muß bei 'Untertauchen' nicht zwangsläufig der Fall sein. Ich kenne da jemand, der seine Firmen leerräumte, nichts abmeldete (Handelsregister, Firmensitz/Addresse/Telefon) und damit mehrfach ganz gut durchkam. Zur ursprünglichen Frage der Berechnung der 'Schuld': Das wird man nur aus dem Vertrag und evtl. vorhandener Mitteilungen hochrechnen können, kommt auf die Ausgestaltung der Zusage an. Ich gehe davon aus, daß hierzu 'die Personalabteilung' wohl auch nicht mehr ansprechbar ist. Im schlimmsten Fall geht ohne Anwalt nichts und mit Anwalt kostet es auf jeden Fall erstmal Geld, das man mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurückbekommt. Aber erstmal beim PSV nachfragen ... ... was natürlich mit der DRV alles nichts zu tun hat ...
Betriebsrenteam 18.02.2023 | 13:14
Als Betriebsrentner = Gläubiger könnte man die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des ehemaligen Arbeitgebers auch eigenständig beantragen und dadurch den Sicherungsfall beim PSV auslösen. Das müsste dann aber ein sehr kleines Unternehmen gewesen sein. Zur Höhe kann man hier nichts sagen, diese ergibt sich aus den Unterlagen. Ab 2006 sollte diese nicht mehr gestiegen sein, die monatliche Rente ist in der Regel schon auf das Rentenalter berechnet. Ist der Sicherungsfall eingetreten, steigt diese beim PSV nur in seltenen Fällen.
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