Hallo Hugo,
Menschen, die bereits ALG I beziehen, werden diese Beitragszeiten selbstverständlich nicht entzogen. Möglicherweise werden diese Beitragszeiten jedoch nicht den 45 Jahren zugerechnet. Da die Regelungen des rollierenden Stichtages noch nicht Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzentwurfes waren, kann Ihnen von hier aus keiner eine auch nur annähernd verlässliche Auskunft geben. Bitte warten Sie das Gesetzgebungsverfahren ab.