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Experten-Antwort

Diskriminierung der jetzigen ALG 1-Bezieher bei Zurechnungszeit

von Hugo20.05.2014 | 23:46
1056 Ansichten
5 Antworten

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Wird denen, die z.B. bereits im Oktober 2013 betriebsbedingt ohne irgendwelchen Ausgleich zum 31.03.14 die Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhielten, ebenfalls die Anrechnungszeit von 2 Jahren entzogen, obwohl man hier doch wohl nicht von Missbrauch reden kann? Damit wären dann ja wohl auch sog. Altfälle betroffen, während man z.B. bei den Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente argumentiert, man könne das Verbesserungsgesetz nur stichtagsbezogen, also für künftige Fälle verabschieden. Kreative Spitzfindigkeiten, um groß angekündigte Rentenversprechen hintenherum wieder einzukassieren, ist doch nur Bauernfängerei. Damit werden bei den Betroffenen nur unnötige Hoffnungen geweckt. Man hätte dann besser alles beim alten gelassen, diese Flickschusterei ist doch nur noch peinlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

Menschen, die bereits ALG I beziehen, werden diese Beitragszeiten selbstverständlich nicht entzogen. Möglicherweise werden diese Beitragszeiten jedoch nicht den 45 Jahren zugerechnet. Da die Regelungen des rollierenden Stichtages noch nicht Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzentwurfes waren, kann Ihnen von hier aus keiner eine auch nur annähernd verlässliche Auskunft geben. Bitte warten Sie das Gesetzgebungsverfahren ab.

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4 Antworten

Schadeam 21.05.2014 | 07:48
Wenn das Gesetz so kommt und es um die 45 Jahre geht und Ihre Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn liegt, dann wird diese Zeit wohl kaum bei den 45 Jahren mitgerechnet. Klar, Ihre Hoffnungen werden enttäuscht, aber entziehen wird man Ihnen nichts.....weil bislang die Arbeitslosigkeit auch nicht bei den 45 Jahren mitrechnet und sich die übrigen Möglichkeiten in Rente zu gehen, nicht ändern...nur halt wie bisher mit Abschlag.
MBam 21.05.2014 | 07:33
Erst mal abwarten was im Gesetz drin steht. Die Medien berichten über solche Grenzfälle ja meist unscharf und provozieren damit Unmut bei Betroffenen, was ich hier auch bei Ihnen annehme. Im Zweifelsfall bleibt aber noch die Einreichung einer Petition, am besten online, bei www.Bundestag.de . Da sollte man aber nicht den blanken Einzellfall herauskehren, sondern gut verallgemeinern. Das kann auch sehr hilfreich und zielführend sein.
Herz1952am 21.05.2014 | 12:00
Hallo Hugo, lt. Rheinzeitung sollen die ALG I Zeiten voll mitgerechnet werden. Union hätte auf die Begrenzung von 5 Jahren verzichtet. ALG II Zeiten werden jedoch nicht berücksichtigt. Aber, wie der Experte schon erwähnte, abwarten. Offiziell ist ein Zeitungsbericht natürlich nicht. Meine Erfahrung bei Gesetzen: Ausführungsbestimmungen abwarten. Herz1952
Herz1952am 21.05.2014 | 19:05
Nachtrag an Hugo Mitberechnung von ALG I Zeiten nach dem 61. Lebensjahr soll nur bei Insolvenz oder Betriebsstillegung als Ursache gelten. (Wirtschaftsteil "Die Welt" Herz1952
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