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Diskriminierung Deutscher in Spanien

von Juergen 194203.12.2008 | 09:24
2891 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe von der Seguridad Social der (Baleares)Mallorc Spanien die Bestätigung vorliegen das ich 15 Jahre Sozialversicherung dort bezahlt habe. Es wird jedoch jegliche Rentenzahlung abgelehnt weil ich die letzten 2 Jahre vor Antritt des Rentenalters nicht in Spanien gearbeitet(Sozialversicherung bezahlt habe)Mir wurde von einem Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung verbal bestätig, das ein Spanier der vor 30 Jahren 1 Jahr in Deutschland gearbeitet hat eine anteilige Rente aus Deutschland bezieht. Ich lebe seit Jahren in Thailand und suche dringend jemanden der mich beraten kann, was ich unternehmen kann. Damit nicht 15 Jahre bezahlte Sozialversicherung Total verloren geht.

12 Antworten

B´sonam 03.12.2008 | 09:49
Ich glaube nicht, dass sie in Angelegenheiten der spanischen Rentenversicherung hier Auskünfte erhalten können... Das müßen sie wohl oder übel direkt mit der Seguridad Social klären.
Dirkam 03.12.2008 | 10:20
Sie können bei der DRV Bund oder Rheinland um Hilfe bitten.
Chrisam 03.12.2008 | 10:40
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Juergen 1942am 03.12.2008 | 11:17
Vielen Dank Schwarzwaelder :) heist das wenn ich in Deutschland lebe wuerde ich die Rente aus Spanien beziehen ?
Schwarzwälderam 03.12.2008 | 11:07
Im Übrigen wird der Spanier der vor 30 Jahren in Deutschland gearbeitet hat seine "volle" Rente auch nur bekommen, wenn er in Europa wohnt. Wenn er wie Sie in Thailand lebt bekommt er seine deutsche Rente auch nicht so ohne weiteres gezahlt.
Schwarzwälderam 03.12.2008 | 11:20
Da bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube das spielt in diesem Fall keine Rolle, weil die spanische Versicherung auf eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren abstellt von denen 2 Jahre in den letzten 8 Jahren vor Renteneintritt zurückgelegt sein müssen. Ob dies nur in Spanien gilt oder auch in der EU weiß ich nicht, das müssten sie über die spanische Versicherung oder über die deutsche Verbindungsstelle klären. Nur wenn Sie vor 1967 in Spanien gearbeitet und die damaligen Voraussetzungen erfüllt haben bekommen Sie auch ohne die am Anfang genannten Voraussetzungen eine Rente. Das erscheint mir aber eher unwahrscheinlich.
Juergen 1942am 03.12.2008 | 11:44
Hallo Schwarzwaelder, interesant ist ihr Hinweis das ich eine Zahlung bekommen würde wenn ich vor 1967 in Spanien gearbeitet hätte. Tatsächlich ist dies der Fall, wir finden jedoch keine Unterlagen darüber. Ich habe jedoch 2 glaubwürdige Zeugen die mit mir in der gleichen Firma gearbeitet haben. Versuche das gerade abzuwickeln.
Juergen 1942am 03.12.2008 | 14:21
Hallo und danke für die Mail. Ich habe die anerkannten Zeiten in Deutschland und erhalte 64,- Euro in Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung hat auch meinen Antrag mit Spanien bearbeitet und freundlicherweise auch die Übersetzung des Berichtesder Seguridad Social bezahlt. In der es steht" Um einen Anspruch auf Altersrente begründen zu können ist es unerlässlich einen Mindestbeitragszeitraum(in Spanien) von mindest 730 Tagen 2 Jahre innerhalb der 15 Jahre unmittelbar vor dem Zeitpunk der Anspruchsbegründung 31.10.2007 zu haben. Königliches gesetzgebendes Dekret 1/1994 vom 20. Juni (Amtsblatt 29.06.1994 ) Die Knappschaft Bahn und See verweisst darauf, mich an Spanien zu wenden. Leider hatte ich keinen Erfolg und vor allem keine Unterstützung von der Deutschen Rentenversicherung. Gibt es irgendeine Behörde an die ich mich noch wenden kann ? Vielen Dank
Wolfgangam 03.12.2008 | 22:25
> mich an Spanien zu wenden. Leider hatte ich keinen Erfolg Hallo Jürgen, es geht hier nicht um deutsches Recht (EU-Recht greift nicht, so lange Thailand nicht in die EU aufgenommen wird :-), sondern um souveränes Recht des spanisches Staates. Wenn dort keine Auslandszahlung spanischer Rente für Nicht-Spanier nach Nicht-EU-Hinterlunkistan vorgesehen ist - was hat die deutsche Rentenversicherung damit zu tun ? Gruß w. ...sorry für die Deutlichkeit (wobei sich Spanien und Ihre Nationalität/Aufenthaltsort durch Hunderte anderes Staaten ersetzen ließe)
Juergen 1942am 04.12.2008 | 05:14
Hallo Wolfgang, Deutlichkeit ist angenehm. Mir ist nur nicht verständlich warum EU-Recht nicht greift. Oder was wäre im Falle das ich. 1.) Zurück nach Deutschland gehe und zum Sozialfall werde. Holt man sich dann die 15 fehlenden Jahre die ich in Spanien bezahlt habe. Ich bin Deutscher. 2.) Zurück nach Spanien gehe. Thailand hat leider eine Sozial oder Rentenversicherung
B´sonam 04.12.2008 | 07:52
All Ihre Fragen beziehen sich rein auf das spanische Rentenrecht, da KANN ihnen keiner bei der Deutschen Rentenversicherung Auskunft geben... Ihr Ansprechpartner ist (wie ich oben bereits geschrieben habe) ausschließlich die Seguridad Social.
Wolfgangam 04.12.2008 | 20:28
Hallo Jürgen, EU-Recht kann nur da greifen, wenn man sich in den Grenzen der EU aufhält. Dann kommt noch nationales Recht ins Spiel. Sie würden Ihre Rente aus deutschen Beitragszeiten in jedes Land der Erde erhalten - bis auf kleine Einschränkungen - aber andere Länder sind da mit Ihren Auslandsrentenzahlungen restriktiver, oder zahlen überhaupt nichts für die in diesen Länder zurückgelegten Beitragszeiten. 1. Auch wenn sie nach Deutschland zurückkehren - fallen Sie zunächst ins deutsche Sozialsystem zurück (evtl. Grundsicherung) - und wenn dann Spanien nach den EIGENEN GESETZEN keine Rente zahlen kann/muss, ist das leider so. Da kann sich der deutsche Staat/die hiesigen Sozialeistungsträger auch nichts von holen. 2. Deutscher in Spanien - auch hier gelten unweigerlich die spanischen Gesetze. Sie hätten nur die Gewissheit, die deutsche Rente auch in Spanien zu erhalten. Und, wie oben schon mehrfach geschrieben, die deutsche Rentenversicherung hat auf das spanische Rentenrecht keinen Einfluss, kann keine Hilfestellung geben oder gar Entscheidungen des spanischen Rententrägers 'hinterfragen/angreifen'. Gruß w.
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