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Experten-Antwort

Dispositionsrecht

von M. M.27.05.2017 | 09:07
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Hallo Guten Morgen! Ich komme dem Schreiben von der KK quasi nach, die mich informierte, sie wolle mich in Kürze zwingen, den Antrag auf ´Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben´ auszufüllen. Vorher wolle sie mich anhören (entspr. §24 sgb x). Der Antrag an die DRV ist von mir auf den Weg gebracht worden. Meine Frage: Behalte ich jetzt eigentlich mein Dispositionsrecht in dieser Angelegenheit? Muss ich reagieren auf das o. g. Schreiben oder einfach nur informieren, dass der Antrag gestellt wurde! Ich danke im Voraus für die Rückmeldungen. LG M.M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Dispositionsrecht des Versicherten ist eingeschränkt, wenn der Versicherte z. B. von der Krankenkasse aufgefordert wird, z. B. einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation oder zur teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Der Versicherte ist auch dann in seinen Rechten zur Gestaltung des Rentenanspruchs eingeschränkt, wenn er bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst danach eine Aufforderung nachschiebt (sogenannte nachgeschobene Aufforderung - BSG-Rechtsprechung).

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12 Antworten

Schorscham 27.05.2017 | 11:38
Zitat von M. M. anzeigen
Die Einschränkungen der Dispositionsrechte sind eigentlich reine Formalitäten und auch rückwirkend möglich. Wenn Sie Ihre Krankenkasse über den LTA-Antrag informieren, wird sie zunächst zufrieden sein und Ihnen formal mitteilen, dass Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist. Mfg
Schreiberlingam 27.05.2017 | 17:03
Hallo Guten Morgen! Ich komme dem Schreiben von der KK quasi nach, die mich informierte, sie wolle mich in Kürze zwingen, den Antrag auf ´Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben´ auszufüllen. Vorher wolle sie mich anhören (entspr. §24 sgb x). Der Antrag an die DRV ist von mir auf den Weg gebracht worden. Meine Frage: Behalte ich jetzt eigentlich mein Dispositionsrecht in dieser Angelegenheit? Muss ich reagieren auf das o. g. Schreiben oder einfach nur informieren, dass der Antrag gestellt wurde! Ich danke im Voraus für die Rückmeldungen. LG M.M.
Niemand zwingt Sie einen Antrag zu stellen. Gehen Sie einfach wieder arbeiten und die Angelegenheit hat sich erledigt.
Groko hast du wieder Freigang.....
Herz192am 27.05.2017 | 18:11
Hallo M. M., Ob das Dispositionsrecht stehen bleibt oder rechtswirksam abgelehnt wird, entscheidet die Rentenversicherung bei evtl. Rentenbezug. Wenn dies der Fall wäre (Ablehnung und Rentenbezug), könnten Sie über den Rentenbeginn im Rahmen der Fristen selbst bestimmen. Aber soweit ist es noch nicht.
M. M.am 27.05.2017 | 22:39
Heute erhielt ich eine Mitteilung der DRV: "Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt nach § 116 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) als Rentenantrag. Wie wir Ihrer Mitteilung vom (Datum) entnehmen, machen Sie jedoch einen Rentennspruch nicht geltend. Wir sehen deshalb den sich aus der Fiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI ergebenden Rentenantrag als zurückgenommen an." Dies betraf den Antrag auf med. Reha, den ich bat, im Nachhinein nicht umzudeuten. Bezieht sich das o. g. Schreiben v. der DRV nun auch auf meinen heute gestellten Antrag auf `Teilhabe am Arbeitsleben` ?! (Der Begriff "Leistungen zur Teilhabe" ist ja ein Oberbegriff und beinhaltet doch beides, med. und berufl. Reha.) Danke im Voraus. LG M.M.
M. M.am 27.05.2017 | 23:25
..und wenn sie den jetzt nicht umdeuten, heißt das für mich im Umkehrschluss bzw. gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann doch die `Leistung zur Teilnahme` am Arbeitsleben bewilligt bekomme? Oder wird die Leistung abgelehnt (also weder das eine noch das andere/nicht die Leistung, muss aber auch keinen Rentenantrag stellen). LG M.M.
Herr Benzinam 28.05.2017 | 09:53
Zitat von M. M. anzeigen
Normalerweise wird eine Umdeutung nur dann geprüft, wenn Sie 1. die Reha bereits abgeschlossen ist und Sie AU entlassen werden und Sie laut Entlassungsbericht in Ihrem Beruf nur noch unter 3 oder 3 bis unter 6 Std. arbeiten gehen können. Die 2. Möglichkeit der Umdeutung besteht, wenn der Antrag auf Reha abgelehnt wurde, weil vornherein klar ist, dass Ihnen die Reha gesundheitlich nicht mehr viel bringen wird. So wie ich das Ganze sehe sollten Sie mal mit der Sachbearbeitung telefonisch Rücksprache halten. Die Krankenkasse wird Sie nämlich nicht so ohne weiteres "vom Haken" lassen.
Schadeam 28.05.2017 | 10:52
Wie wäre es Ihre Fragen Montagfrüh telefonisch mit der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers zu klären. Macht es wirklich Sinn nahezu täglich immer das gleiche im Forum zu posten?
Schadeam 28.05.2017 | 10:55
Wenn die DRV Ihrem med Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten wollte (weil Sie em sind) wird mit dem LTA Antrag höchstwahrscheinlich das gleiche passieren. Wahrscheinlich hält man Sie immer noch für em.....:)
Schorscham 28.05.2017 | 11:10
Wählen Sie am besten zunächst die Telefonnummer, die auf Ihrem letzten Bescheid steht. MfG
M. M. am 28.05.2017 | 11:03
Danke, werde ich tun. Wo soll ich mich erkundigen, bei der Sachbearbeiterin für Reha oder Rente? LG M.M.
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