Hallo Conni,
wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an.
Ein Rehaantrag kann nur in einen Erwerbsminderungsantrag umgedeutet werden, wenn im Rahmen einer Begutachtung auch Erwerbsminderung festgestellt wird. Arbeitsunfähigkeit heißt nicht gleichzeitig auch, dass Erwerbsminderung vorliegt.