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Experten-Antwort

Dispositionsrecht KK

von Conni20.01.2017 | 11:41
1181 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, bin im Moment, eigentlich relativ kurz vor der Altersrente für langjährig Versicherte ab 06/17 bzw. Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 10/17. Ich beziehe seit knapp zwei Jahren eine teilweise Erwerbsminderungsrente und gehe in TZ arbeiten. Nun bin ich seit vier Wochen erkrankt, werde voraussichtlich längere Zeit krank bleiben und somit auch Krankengeld beziehen müssen. Kann mich die KK, sofern sie das Dispositionsrecht ausüben wird, zwingen, einen weiteren Rehaantrag zu stellen, gegebenenfalls die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder mich zwingen, ab 06 die Altersrente zu beantragen, auch wenn ich im Verhältnis zur Rente für besonders langjährig Versicherte finanzielle Einbußen von ca. 90 Euro bei meiner zukünftigen Altersrente hätte? Gruß Conni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conni,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an.

Ein Rehaantrag kann nur in einen Erwerbsminderungsantrag umgedeutet werden, wenn im Rahmen einer Begutachtung auch Erwerbsminderung festgestellt wird. Arbeitsunfähigkeit heißt nicht gleichzeitig auch, dass Erwerbsminderung vorliegt.

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1 Antworten

W*lfgangam 20.01.2017 | 17:51
Hallo Conni, können kann die alles, was rechtlich zulässig ist. Für diesen überschaubaren Zeitraum halte ich das aber eher für ausgeschlossen. Zunächst läuft noch Lohnfortzahlung, da ist die KK noch nicht mit im Boot - und vielleicht in 2 - 3 Monaten könnte die anfangen in Richtung Reha zu 'drängeln'. Na und - Sie können bereits zulässigerweise 6 Monate vor Rentenbeginn den Antrag stellen, damit schließen Sie Reha-Maßnahmen grundsätzlich aus - die DRV wird postwendet dazu einen Ablehnungsbescheid erstellen und die KK ist wieder außen vor. Machen Sie sich mal keine allzu großen Sorgen ...und wenn es tatsächlich hart auf hart kommen sollte, reden Sie mit der KK, dass ihr bei einer ungekürzten Altersrente auch höhere KV/PV-Beiträge zufließen, als wenn Sie auf Reha/folgend EM-Rente beharren würden. Gruß w.
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