Hallo Jonny,
ein Verschieben des Rentenbeginns ist dann möglich, wenn der gewünschte Rentenbeginn vor dem angehobenen Lebensalter liegt. Das bedeutet, dass ein Verschieben des Rentenbeginns für eine Al-tersrente für besonders langjährig Versicherte grundsätzlich nicht möglich ist. Allerdings sind in Ihrem Beispiel die Anspruchsvoraussetzungen erst zum 31.12.2017 erfüllt (Erfüllung der Wartezeit), so dass bei einem Rentenantrag vom 26.02.2018 noch fristgerecht wäre und ein Rentenbeginn zum 01.01.2018 möglich. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Verschiebung des Rentenbeginns möglich, und zwar zwischen dem frühestmöglichen Rentenbeginn mit Abschlägen und dem abschlagsfreien Rentenbezug. Das wäre in Ihrem Beispiel zwischen dem 01.08.2015 und dem 01.02.2018. Wenn der Versicherte also im Februar 2018 den Rentenantrag stellt, kann er mit Ab-schlägen (wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Regelaltersrente (bei der ein Verschieben grundsätzlich nicht möglich ist), kann zum 01.02.2018 in Anspruch genommen werden.
Ob diese Altersrenten als Teil- oder Vollrenten gewährt werden, hat für das Verschieben des Renten-beginns keine Bedeutung.