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Dispositionsrecht nachschieben

von Siguar09.11.2016 | 09:27
1323 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mann liest viel darüber, dass die KK nachträglich das Disposionisionrecht also die Umwandlung in einen Rentenantrag bei erfolglosere Reha einchränken bzw "nachschieben" kann. Wies steht das in dem Brief, so dass das als "nachschieben" zu verstehen ist?

7 Antworten

Schorscham 09.11.2016 | 14:17
Wie die KK-Mitarbeiter die Mitteilung, dass Ihr Dispositionsrecht nachträglich eingeschränkt wird, konkret formulieren, bleibt denen überlassen. Es muss nur verständlich sein mit §§-Angaben. MfG
Herz1952am 09.11.2016 | 14:51
Vielleicht hilft Ihnen dieser Link etwas weiter: http://www.rentenberatung-kuehne.de/dienstleistungen/erwerbsmind…
Herz1952am 09.11.2016 | 15:10
Hier ist noch ein relativ ausführlicher Link dazu: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/a… Allerdings habe ich schon selbst erlebt, dass die RV das eingeschränkte Dispositionsrecht der Krankenkasse rechtswirksam gegenüber der Krankenkasse abgelehnt hat, weil es zu meinem Nachteil gewesen wäre bzw. hätte sein können. (Keine Zahlung von Krankengeld nach Rentenbescheid, und noch keine Rentenzahlung, weil diese erst später einsetzt. Evtl. aber Zahlung durch Arbeitsamt für diese Zeit möglich über die "Nahtlosigkeitsregelung".)
Friedhelmam 09.11.2016 | 15:18
Das können Sie nur geträumt haben, weil das völliger Unsinn ist!
Herz1952am 09.11.2016 | 16:39
Herz1952am 09.11.2016 | 16:37
Noch ein Link ,über den Sie gut zum Thema "Dispositionsrecht" recherchieren können http://www.google.de
W*lfgangam 09.11.2016 | 20:36
Allerdings habe ich schon selbst erlebt, dass die RV das eingeschränkte Dispositionsrecht der Krankenkasse rechtswirksam gegenüber der Krankenkasse abgelehnt hat, weil es zu meinem Nachteil gewesen wäre bzw. hätte sein können.
Das können Sie nur geträumt haben, weil das völliger Unsinn ist!
Hallo Friedhelm, ein bisschen schon, aber nicht völlig. Kleine Nachtlektüre für Sie: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
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