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Experten-Antwort

diverses zur EM=Rente und med. Reha

von siggi16.01.2011 | 23:17
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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4 unterschiedliche Fragen dazu: -gibt es bei den Fahrkosten zu einer med. Reha mit oeffentlichen Verkehrsmitteln eine Obergrenze ( wie die 130 Euro bei Anreise mit dem PKW )? -wann kaufe ich eine Fahrkarte fuer die Rueckfahrt, da sich das Ende der Reha ja auch verschieben kann ? -bei einer med.Reha wird ja auch eine moegliche EM-Rente geprueft. habe bisjetzt die Information, dass es gar keine Auswirkung hat, noch kurz vor einer Reha diesen Antrag zu stellen, weil dies ja sowieso waehrend der Reha geprueft wird-und dann bei Entlassung als arbeitsunfaehig eine entsprechende Aufforderung der DRV erfolgtIst das korrekt? -und habe ich Nachteile, wenn ich eine solche Rente anstrebe, wenn ich z. B. die Verlaengerung einer Reha von 3 auf 4 Wochen ablehne?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Nixam 17.01.2011 | 07:37
Hallo Siggi! Eines hat mein Vorredner vergessen: Die Fahrkosten mit dem PKW werden nur bis höchstens EUR 130,-- erstattet. Die Ihnen gemachte Aussage ist richtig. Viele Grüsse Nix
chrisam 17.01.2011 | 01:40
Nun ja, eine medizinische Reha wird natürlich durchgeführt, um weiteren Schaden abzuwenden, aber auch um möglichst die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Deshalb wird die Reha von der Rentenversicherung finanziert. Nur wenn auch dieser letzte Versuch scheitert, soll es zum Renteneintritt kommen. Natürlich soll der Versicherte dieses Scheitern nicht willkürlich herbeiführen. Wenn die Ablehnung einer medizinisch erforderlichen Verlängerung den Heilerfolg in Frage stellt, könnte allerdings genau der Eindruck entstehen. Wenn allerdings gesichert ist, dass eine Rehaverlängerung keine weitere Verbesserung herbeiführen kann, sieht die Sache anders aus. Wer verlangt die Verlängerung? Die Klinik? Was sind die Argumente dafür? Es wird Ihnen eine geeignete möglichst ortsnahe Rehaklinik empfohlen. Die Fahrtkosten dorthin werden übernommen. Sollten Sie sich für eine Einrichtung in wesentlich größerer Entfernung entscheiden, müssen Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen. In der Regel beinhaltet jedoch die Zustimmung zur Klinik durch die Rentenversicherung auch die Zustimmung zur Übernahme der Reisekosten. Wenn die Rückreise nicht absehbar ist, sollten Sie nicht riskieren, dass die Rückfahrkarte eventuell verfällt. Sicher können Sie den Rentenantrag vor Rehaantritt stellen. Rechnen Sie denn sicher mit der Erfolglosigkeit der Reha?
Useram 17.01.2011 | 10:00
Und mein Vorredner hat auch was vergessen ;-) Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es die Höchstgrenze von 130 Euro nicht.
Nixam 17.01.2011 | 11:03
Jo, stimmt: Fahrkosten wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in voller Höhe erstattet. ;-) Nur beim Fahren mit dem eigenen PKW sind die Fahrkosten auf EUR 130,-- Gesamtbetrag für An - und Abreise begrenzt. Gut, dass es hier Mitleser gibt. ;-) Nix
santanderam 17.01.2011 | 11:41
man kann´s noch weiter perfektionieren: nur in der 2. Klasse verkehrsgünstigste Verbindung usw.
siggiam 17.01.2011 | 18:36
Ich mache auf Druck der Krankenkasse diese Reha. Meine Aerzte und ich auch glauben nicht, dass sie eine Verrentung verhindert.Aber wie gesagt, habe ich die Infos, dass ein Rentenantrag jetzt " garnichts bringt", aus den genannten Gruenden. Also schleppe ich mich dahin - ebenso krank wie wenig motiviert Und zur Verlaengerung : meine eigene Erfahrung und die vieler Bekannter ist die, dass die Kliniken dabei oft weniger die medizinische als die finanzielle Seite ( Belegung ) zur Grundlage machen
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