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Experten-Antwort

Doppelte Antragstellung auf Rente wegen Arbeitslosigkeit

von Herbie28.09.2014 | 11:15
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3 Antworten

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Ich bin seit über 2 Jahren arbeitslos und bezog auch ALG I. Kurz vor Ende August 2014 endete mein ALG Leistungsanspruch. Ich bin 64 Jahre alt und habe sehr frühzeitige einen Antrag auf vorgezogen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gestellt. Wegen einer Vertrauenschutzregelung wird in diesem Fall bei mir das 65te Lebensjahr als Stichtag für die Abschläge genommen. Nun kam allerdings der Bescheid der DRV, dass diese Rente nicht gewährt werden kann, da mich die Arbeitsagentur zum Zeitpunkt des Leistungsendes, also wenige (5) Tage vor dem Renbtenbeginn, abgemeldet hat. Im Grunde geht es um einen kleinen formalen Fehler. Arbeitslos bin ich natürlich immer noch. Ich habe Widerspruch eingelegt und bin nach dem Studium eines Kommentars zum SGB VI zuversichtlich, dass diesem entsprochen wird. Für den Status der Arbeitslosigkeit ist danach nicht zwingfend die Meldung bei der Arbeitsagentur erforderlich. Die Entscheidung darüber kann allerdings dauern, zumal ich im Ablehnungsfall klagen werde. Ich werde mich deshalb kurzfristig wieder arbeitslos zu melden und einen zweiten Rentenanatrag zum Beginn des nächsten Kalendermonats zu stellen. Ich brauche schlicht und ergreifend die Rente. Den Widerspruch möchte ich allerdings nicht zurücknehmen. Ist das möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbie,

ich verweise auf die umfassende Antwort von „zelda“.

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2 Antworten

zeldaam 28.09.2014 | 18:51
Hallo „Herbie“, sofern die Gewährung der Rente tatsächlich lediglich an der angeblich fehlenden Meldung bei der Agentur für Arbeit liegt, wäre die erneute Meldung bei der AfA und die Beantragung der Rente zum nächsten Kalendermonat ein möglicher Weg. Gleichzeitig können Sie Ihren Widerspruch gegenn die Ablehnung der Rente zum ursprünglichen Rentenbeginn aufrecht erhalten. So gesehen wäre der morgige Tag (29.09.2014) ein guter Tag für eine erneute Arbeitslosmeldung, damit diese Meldung am 01.10.2014 gegeben ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nach $ 237 SGB VI zum neuen Rentenbeginn vorhanden sein müssen (z.B. die acht Jahre Pflichtbeiträge in dem letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn). Außerdem könnte das von Ihnen vorgeschlagene Vorgehen zu weiteren Schwierigkeiten führen, wenn nach der nun zum 01.10.2014 bewilligten Rente nachträglich im Widerspruchsverfahren die gewünschte Rente dann doch zum 01.09.2014 bewilligt wird. Die Rente zum 01.10. hat einen geringeren Abschlag als die zum 01.09 zu bewilligende Rente, das gibt dann Spaß bei der Verrechnung..... Ein anderer (allerdings ebenso konfliktbehafteter) Weg wäre es, den Rentenbeginn auf den 01.08 vorzuverlegen. Denn am 01.08 haben Sie noch Arbeitslosengeld erhalten und waren dann definitiv noch arbeitslos. Allerdings würde hier die Rente fast voll für den gesamten August mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden..... Der evt. zielführendste Weg wäre m. E., die DRV freundlich aber bestimmt auf ihre eigenen Rechtlichen Arbeitsanweisungen (http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… ) bzw. das entsprechende Rechtshandbuch der DRV Bund hinzuweisen und auf schnellstmögliche Entscheidung über den Widerspruch zu drängen. Ich nehme mal an, dass Sie am 01.09. tatsächlich arbeitslos / beschäftigungslos waren. Alternativ sollten Sie und die DRV prüfen , ob nicht eine Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit 35 Jahre) – mit ggf. anderen Abschlägen oder bestenfalls sogar die Altersrente für besonders langjahrig Versicherte (abschlagsfrei, Wartezeit 45 Jahre) gewährt werden könnte. MfG zelda
Herbieam 28.09.2014 | 22:34
Eine sehr gute Zusammenstellung, vielen Dank. Besonders der Link auf die interne Arbeitsanweisung ist sehr informativ. Auf jeden Fall melde ich mich am Montag wieder arbeitslos. Ich denke ich nehme die Option mit dem 2ten Antrag zum 01.10 und warte das Verwaltungschaos ab. Aber vieleich hat die DRV das auch ganz gut im Griif. Schauen wir mal.
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