Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

"doppelte" Halbwaisenrente

von Peterle123427.05.2009 | 11:47
1417 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Meine Mutter ist 1993 verstorben und seit dem bekomme ich Halbwaisenrente. Mein Vater hat nun 2004 neu geheiratet und seine neue Ehefrau ist dieses Jahr verstorben. Nun frage ich mich, ob ich auch von ihr Halbwaisenrente bekäme (Die Frage ist erstmal, ob ich überhaupt als Stiefkind zähle, oder ob dazu eine Adoption vorliegen müsste?). Falls ja, bekäme ich dann die höhere Rente, oder beide Renten zusammen,oder bdingt durch eine Rechtslücke gar Vollwaisenrente? Grüßle peterle

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da noch ein Elternteil da ist, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse für Sie zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht Anspruch auf Halbwaisenrente. Dieser Anspruch besteht sowohl aus der Ver-sicherung der leiblichen Mutter, wie auch der Stiefmutter. Die höhere Rente würde gezahlt.

Der Begriff Stiefkind ist gesetzlich nicht festgelegt. Eindeutige Ausführungen zum Lebensalter bei Heirat des Vaters mit der Stiefmutter habe ich keine gefunden.

Stellen Sie den Antrag.

5 Antworten

Ahaam 27.05.2009 | 11:49
Stiefkind i.S. des Sozialrechtes können Sie sein, wenn Sie zum Zeitpunkt der 2.Eheschl. des Vaters minderjährig waren und in den gem. Haushalt des Vaters und der Stiefmutter aufgenommen waren - eine Adoption ist nicht erforderlich! Vollwaise sind Sie nicht, da mind. noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil (leibl. Vater) lebt - wo sehen Sie eine Regelungslücke? Die u.U. mögliche Hw-Rente aus der Vers. der Stiefmutter kann aber in Konkurrenz zur Hw-Rente aus der Vers. der leibl. Mutter treten - hier wird dann ggf. die höhere der beiden Renten bezahlt!
Ahaam 27.05.2009 | 12:00
Sollten beide Hw-Renten exakt gleich hoch sein, so wird die zuerst beantragte gezahlt! (Kenne aber keinen Fall aus der Praxis dazu!)
Peterle1234am 27.05.2009 | 12:03
Ich war zum eitpunkt der Eheschließung bereits 18 Jahre alt, jedoch bestand die Beziehung und der gemeinsame Haushalt bereits, seit ich 13 war. Habe ich nun trotz der späten heirat noch Chancen auf die HW-Rente? Die HW-Rente meiner Stiefmutte wäre vrmutlich deutlich höher, als die meiner leiblichen Mutter. Grüße Peterle
F U Nam 27.05.2009 | 12:04
1. Waisenrentenberechtigt sind die Stiefkinder des Versicherten im Sinne des § 56 Abs. 2 Nr. 1 SGB I, die dieser im Zeitpunkt des Todes in seinen Haushalt aufgenommen hatte. Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Stiefkind" gibt es nicht. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sind Stiefkinder die Kinder des anderen Ehegatten, die dieser in die Ehe mit dem Versicherten eingebracht hat. 2. Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Waisenrenten, wird nur die höchste Waisenrente geleistet. Bei gleich hohen Waisenrenten wird nur die zuerst beantragte Rente geleistet. (§89 Abs. 3 SGB VI)
Ahaam 27.05.2009 | 13:21
Probieren - stellen Sie einen entsprechenden Antrag! Bei Bewilligung - alles o.k. Bei Ablehnung - Grund prüfen und ggf. in Widerspruch gehen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026