Da noch ein Elternteil da ist, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse für Sie zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht Anspruch auf Halbwaisenrente. Dieser Anspruch besteht sowohl aus der Ver-sicherung der leiblichen Mutter, wie auch der Stiefmutter. Die höhere Rente würde gezahlt.
Der Begriff Stiefkind ist gesetzlich nicht festgelegt. Eindeutige Ausführungen zum Lebensalter bei Heirat des Vaters mit der Stiefmutter habe ich keine gefunden.
Stellen Sie den Antrag.