Hallo Foro,
es ist grundsätzlich möglich, dass man als selbständig Tätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung nach zwei Regelungen versicherungspflichtig ist.
Bei doppelter Versicherungspflicht kann man sich insgesamt entscheiden, ob man einkommensgerechte Beiträge oder den Regelbeitrag zahlen will.
Dies bedeutet:
- Bei einkommensgerechter Beitragszahlung ist das Gesamteinkommen aus beiden Tätigkeiten maßgebend.
- Andernfalls ist insgesamt ein Regelbeitrag zu zahlen.
Nicht gezahlte Beiträge werden bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend nachgefordert.