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Experten-Antwort

doppelter Rntenantrag

von Tani28.05.2016 | 16:16
1127 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Rentenantragsstellung. Wenn ich 2 Rentenanträge stelle den einen für volle EM-Rente und den anderen für Menschen mit Schwerbehinderung. Hat dann der Rentenantrag für Schwerbehinderte Vorrang, vorausgesetzt die Vorbedingungen für diese Rente sind erfüllt. Lg Tani

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "W*lfgang".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Flötenfurzeram 28.05.2016 | 18:40
W*lfgangam 28.05.2016 | 16:40
Hallo Tani, der Antrag AR für Schwerbehinderte wäre 'einfacher' zu bearbeiten/abzuschließen - einen Vorrang hat er nicht (wenn Sie ihn nicht mit 'Erstantrag' kennzeichnen). 2 Anträge - 2 Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen, anschließend wird über den Vorrang der zustehenden Rente entschieden. Welchen Vorteil hat der parallele EM-Antrag? ...die Zurechnungszeit bis 62 kann der einzige Vorteil sein, wenn Sie dieses Alter noch nicht erreicht haben. Ggf. ist aber der Abschlag bei der AR kleiner, als bei einem weit rückdatiertem EM-Beginn - was sich kompensieren könnte. Informieren Sich weiter in der nächsten Beratungsstelle erstellen. Gruß w. > Willi: es reicht ein Antrag ,ob es die Teilweise oder volle EMR gibt Das ist nicht Inhalt der Frage.
William 28.05.2016 | 16:23
Hallo Tani, es reicht ein Antrag ,ob es die Teilweise oder volle EMR gibt entscheidet die DRV , wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können sich bei der DRV beraten u.helfen lassen.
Kacke-ottoam 29.05.2016 | 11:37
Danke, danke, vielen herzlichen Dank! Das gebe ich auch auf unser Rentensystem und vor allem auf unsere dafür verantwortlichen Politikgauner!
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