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Zur Experten-Antwort springenHallo,
kraft Gesetz sind selbständig tätige Lehrer (hierzu zählt auch die Tätigkeit als Dozent) versicherungspflichtig, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang nicht Personen, die geringfügig beschäftigt sind. Maßgebend für die Prüfung dieser Voraussetzung ist die regelmäßige Höhe des Arbeitsentgeltes des Arbeitnehmers. Auf den konkreten versicherungsrechtlichen Status des beschäftigten Arbeitnehmers kommt es nicht an. In Ihrem geschilderten Fall wird dem Mitarbeiter ein monatliches Entgelt von 250 Euro gezahlt. Das Entgelt überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro somit nicht. Die Beschäftigung dieses Arbeitnehmers würde nicht dazu führen, dass die bisherige Versicherungspflicht des Dozenten in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt.
Hallo SB,
im Ausgangssachverhalt war nach meinem Erachten fraglich, ob der selbständige Dozent aufgrund der geringfügigen Beschäftigung eines Mitarbeiters von der Versicherungspflicht befreit wird bzw. nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegt. Das Besondere in diesem Sachverhalt ist, dass der Mitarbeiter einen weiteren Minijob ausübt und unter Zusammenrechnung beider Entgelte die Geringfügigkeitsgrenze i.S. § 8 SGB IV überschritten wird.
Nach der Rechtsprechung des BSG unterliegt der selbständig Tätige nicht der Versicherungspflicht, wenn er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig einen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt die Grenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV überschreitet. Im o.g. Sachverhalt wird dem Mitarbeiter jedoch ein geringfügiges Entgelt gezahlt (250 Euro monatlich).
Im Ergebnis verbleibt es dabei, dass die Versicherungspflicht des Dozenten nicht aufgrund der Beschäftigung eines Mitarbeiters mit einer mtl. Vergütung von 250 Euro entfällt.
Ihre weiteren Ausführungen zum versicherungsrechtlichen Status des Minijobbers, der mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, schließe ich mich an.
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