Selbständig tätige Lehrer unterliegen kraft Gesetzes der Versicherungspflicht, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (= monatliches Arbeitsentgelt mehr als 400 Euro) beschäftigen.
Zum Personenkreis der selbständigen Lehrer gehören u.a. Lehrbeauftragte (Dozenten) an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen.
Bei Personen, die sowohl lehrend als auch anderweitig tätig sind, ist zu prüfen, welcher Aufgabenbereich der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt, sofern diese Tätigkeiten in einem organisatorischen Zusammenhang stehen. Besteht ein Zusammenhang, dann liegt Versicherungspflicht als selbständig tätiger Lehrer nur vor, wenn die lehrende Tätigkeit den Schwerpunkt bildet.
Eine genaue Beurteilung bezüglich Ihrer Person kann ich nicht abgeben, da ich die Umstände Ihres Einzelfalles nicht kenne. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen. Ein Verzeichnis dieser Stellen finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Beratungsstellen".