Hallo Fragende 2020,
zu a) es wird jede Tätigkeit für sich betrachtet, ob V-Pflicht vorliegt oder nicht.
In der Summe wäre bei höherem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten.
zu b) auf unserer Homepage finden sie Formulare zum download. Sie benötigen V0027 (Antrag auf Feststellung möglicher V-Pflicht bei selbst. Tätigkeit) und V0028 (Erklärungen zu V0027).
zu c) RV-Beiträge können gem. §10 EStG geltend gemacht werden - in dem Jahr wo sie gezahlt werden. Sie erhalten eine Beitragsbescheinigung zu dem Zweck.