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Experten-Antwort

Dozentin und Angestellte

von Fragende202025.04.2017 | 09:10
725 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, ich bin seit letztem Jahr fest angestellt (sozialversicherungspflichtig in Teilzeit) und unterrichte nebenbei freiberuflich für diverse Auftraggeber (über 450€). Kürzlich habe ich erfahren, dass ich das auch der Rentenkasse melden muss. Nun meine Fragen: a) Spielt meine Festanstellung bei der Rentenversicherungspflicht eine Rolle? b) Wie gehe ich gegenüber der Rentenkasse vor (verspätete Meldung)? c) Kann ich meine Rentenbeiträge bei der Steuererklärung geltend machen? Liebe Grüße, K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende 2020,

zu a) es wird jede Tätigkeit für sich betrachtet, ob V-Pflicht vorliegt oder nicht.

In der Summe wäre bei höherem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten.

zu b) auf unserer Homepage finden sie Formulare zum download. Sie benötigen V0027 (Antrag auf Feststellung möglicher V-Pflicht bei selbst. Tätigkeit) und V0028 (Erklärungen zu V0027).

zu c) RV-Beiträge können gem. §10 EStG geltend gemacht werden - in dem Jahr wo sie gezahlt werden. Sie erhalten eine Beitragsbescheinigung zu dem Zweck.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 25.04.2017 | 10:56
a) nein b) Sie zeigen Ihre selbständige Tätigkeit als Dozentin an, die DRV stellt Versicherungspflicht fest, ggfls. rückwirkend uns Sie zahlen die Beiträge nach. c) das erfragen Sie bei Steuerberater oder Finanzamt
Klugpuperam 25.04.2017 | 12:05
Unterrichten Sie etwas Künstlerisches? Dann wird es wohl günstiger aber komplizierter.
Deutsche Rentenversicherung
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