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Experten-Antwort

drauerhafte Erwerbsminderungsrente

von susi09.03.2017 | 20:48
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15 Antworten

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Ab wann und kann man überhaupt einen Antrag auf dauerhafte Erwerbsminderungsrente stellen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie prinzipiell immer stellen. Sinnvoll wäre es allerdings, wenn zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechenden medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Umfangreiche Erläuterungen hierzu erhalten Sie zum Beispiel in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=27

herunterladen können.

Für weitere Detailfragen stehen Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger kostenlos zur Verfügung. Diese unterstützen Sie im übrigen auch gern bei der Aufnahme des entsprechenden Rentenantrags.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

14 Antworten

Roland Schömannam 09.03.2017 | 21:10
Man kann immer einen Antrag auf dauerhafte Erwerbsminderung stellen, wenn man die 1. Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Kalendermonate) erfüllt hat, 2. Die besonderen Versicherung's rechtlichen Voraussetzungen- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls für 36 Monaten Pflichtbeiträge vorhanden sind und die gesundheitlichen Einschränkungen so groß sind, dass eine Beschäftigung von unter zwei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist. Das mal grob zusammengefasst. Sollte ein Antrag auf dauerhafte Erwerbsminderung in Betracht kommen, sichern Sie sich bitte die Hilfe eines Rentenberater's oder Fachanwalt, der kann mit Ihnen zusammen eine Strategie erarbeiten, wie der Antrag ggf. zum Erfolg geführt wird. Viele Grüße Roland Schömann
W*lfgangam 09.03.2017 | 21:32
Zitat von Roland Schömann anzeigen
Hallo Roland Schömann, für einen simplen Antrag auf EM-Rente braucht man nur Lese- und Verständniskenntnisse ...könnten sogar Rentenberater und Fachanwälte drüber verfügen. Nur, lassen die sich die Erstklässer-Fähigkeiten dafür fürstlich bezahlen, während jede schnöde Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt das umsonst erledigt :-) Bei 'Problemen' mit Ablehnung und Weiterverfolgung des Rechtswegs mag ich Ihnen zustimmen! Warum bewerben Sie ihre Rentenberatertätigkeit hier nicht offensiv? - Ihr Tätigkeit/Ihr Wissen ist willkommen, verdeckte Karten und verborgenes Fishing für die eigene Präsens eher obsolet. Nebenbei: Sie vergaßen neben 1. und 2. zum 3. die Sonderwartezeitmöglichkeiten - guter Einstand auf eine simple Frage nach allen Möglichkeiten ...oder? ;-) Gruß w. PS: wenn Frage und Antwort nicht etwa die selbe IP haben *g
W*lfgangam 09.03.2017 | 23:00
Zitat von Rudi anzeigen
Doch Rudi, kann ich mir hier als Privatmann durchaus 'leisten' und die fehlerhaften Schnellschüsse auch eingestehen – kennen Sie einen anderen, der das tut? Aber sich auf Schorschis Relations-Theorie der einfachen Std.-Regel zu berufen, wo es höchstrichterliche Rechtsprechung zuwider gibt, ist etwas abenteuerlich - oder? Gruß w. PS: Wie ich den 'peinlichen' Fehler dargestellt habe, haben Sie offensichtlich nicht verstanden?! Nun, unser 'neuer' spontaner Freund hier, der priv. Rentenberater Roland Schömann wird uns sicher noch eine Antwort dazu liefern ...alles andere wäre enttäuschend, gar 'entlarvend'.
Rudiam 09.03.2017 | 22:15
Sind sie mal nicht so hochmütig Wolfgang, als ob sie hier nicht auch schon fehlerhafte Auskünfte gegeben hätten! Das das ein Flüchtigkeitfehler war ist doch offentsichtlich, dazu muss man kein Rentenberater sein, das wird in jedem 2. Beitrag erwähnt " unter 3 Stunden" laut Schorsch natürlich max 2,75 h :-)
Rudiam 09.03.2017 | 23:37
Sie sind als Versicherungsamtsberater hier im Forum genauso Privatmann wie ein freiberufl. Rentenberater. Und ja mir ist aufgefallen das sie auch Fehler eingestehen, das rechne ich ihnen auch an! Selbstverständlich habe ich die Darstellung ihrer Kritik an den Rentenberater verstanden, sie hätten es aber auch lassen können :-) Ehrlich gesagt würde ich mich auch eher kostenlos von einem Vertreter der DRV oder im Rathaus beraten lassen. Ausser es geht um Fälle gegen die DRV. Trotzdem empfand ich ihre Kritik kleinlich...aber ich muss ja hier niemanden verteidigen....schönen Abend
GroKoam 10.03.2017 | 09:43
Zitat von W*lfgang anzeigen
und die gesundheitlichen Einschränkungen so groß sind, dass eine Beschäftigung von unter zwei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist.
...möchten Sie diesen Flüchtigkeitsfehler korrigieren? Da Sie Buchstaben statt Ziffernblock bemüht haben, sieht das wohl nicht so nach schlichtem Vertipper aus ... ;-) Man R.S., machen Sie erst mal Ihre Hausaufgaben, eh es noch peinlicher wird und Sie Ihre freiberufliche Karriere für alle Zeiten dauerhaft nachlesbar ruinieren ... Gruß w.
Na wieder mal am klugscheissern.
taxmanam 10.03.2017 | 09:49
Stellen kann man einen EM Rentenantrag immer. wird dann halt abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen. Man kann den auch komplett allein machen! War bei mir wg. der ganzen KK und Schulnachweise etc. etwas nervig, aber das ist alles kein Hexenwerk. Wer lesen und schreiben kann, schafft das!
susiam 10.03.2017 | 11:37
Die Voraussetzungen sind mir klar. Habe auch schon zwei Verlängerungen bekommen. Meine Frage war, ob ich einen Antrag auf DAUERHAFTE EMR stellen kann ?
-am 10.03.2017 | 12:15
Hallo susi, sorry, das habe ich Ihrer Ausgangsfrage leider nicht entnommen. Selbstverständlich können Sie aber auch einen Antrag auf eine unbefristete Erwerbsminderungsrente stellen. Ob Ihnen diese oder wiederum nur eine befristete Rente gewährt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Zur Frage der Befristung (und damit auch möglichen „Entfristung“) von Erwerbsminderungsrenten regelt § 102 Abs. 2 SGB VI im übrigen folgendes (verkürzt): Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Rentensputnikam 11.03.2017 | 08:00
Na GroKo, wieder mal für andere schreiben? Erbärmlich!
GroKoam 11.03.2017 | 11:27
Na Sputnik wieder mal schlaflos?
Max1964am 11.03.2017 | 21:33
na ja, nach 9 Jahren Befristung insgesamt gibts normalerweise dauerhafte Rente, da von einer Besserung des Gesundheitszustandes nicht mehr ausgegangen werden kann. ist die Frage wieviel davon rum ist, was bei einer 3. Verlängerung hinzu käme, und ob dann der Aufwand und Stress lohnt.
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