Hallo C. Buch,
stirbt der Hinterbliebene während des Sterbevierteljahres, also innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre, sind überzahlte Beträge von den Erben zurückzuzahlen. Allerdings wird die Rente bis zum Ablauf des Monats gezahlt, in dem der Berechtigte verstorben ist. Hier darf ich auf das Beispiel von Lis verweisen.