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Experten-Antwort

Drei-Monats-Rente zurückzahlen?

von C. Buch11.07.2016 | 13:51
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8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, sofern ein Ehepartner verstirbt, bekommt der andere ja unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag drei Monate lang die Rente weitergezahlt. Wie verhält es sich dann aber, wenn der überlebende Ehepartner 6 Wochen nach dem Tod des verstorbenen Ehepartners ebenfalls verstirbt? Müssen die Erben einen Teil der Rente wieder zurückzahlen oder wie verhält sich dies?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Buch,

stirbt der Hinterbliebene während des Sterbevierteljahres, also innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre, sind überzahlte Beträge von den Erben zurückzuzahlen. Allerdings wird die Rente bis zum Ablauf des Monats gezahlt, in dem der Berechtigte verstorben ist. Hier darf ich auf das Beispiel von Lis verweisen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sorry, es muß natürlich 3 Kalendermonate heißen.

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6 Antworten

GroKöchenam 11.07.2016 | 14:01
Hallo , ja sie muss bis zum Todestag des 2. Partners zurückgezahlt werden.
Lisam 11.07.2016 | 14:04
Die Erben müssen dann einen Teil zurückzahlen, bzw. wird es teilweise vom Renten Service zurückgefordert und sollte am besten auf dem Konto bleiben. Das ist leider ein bissl umständlicher in diesem Fall. Kleines Beispiel: Wenn der Versicherte am 15.05. verstorben ist, würde der Witwe 3 Monate die volle Rente (sog. Sterbevierteljahr) zustehen. -> 01.06. - 30.08. Wenn die Witwe im Sterbevierteljahr verstirbt, z.B. am 05.07. stehen Ihr nur die Rente für Juni und Juli zu. Die Augustrente wird zurückgefordert. Hoffe das war verständlich. Ansonsten einfach weiter Fragen. MfG Lis
C. Bucham 11.07.2016 | 14:06
Ja, das war verständlich. Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
GroKöchenam 11.07.2016 | 17:14
Hallo , Experte ????? 3 Kalenderjahre ????
W*lfgangam 11.07.2016 | 21:16
Hallo GroKöchen, ist ganz Neu, wird im HRErgAufG (Hinterbliebenenrentenergänzungsauffüllgesetz) geregelt - steht morgen sicher in den Medien ...Experte/in verplapperte sich da nur vorschnell/hat wohl mit der Nahles gekuschelt ...die immer für solche Ideen gut ist (wir sichern D - so lange wir noch wahrgenommen werden) ;-) Gruß w.
=//=am 13.07.2016 | 14:00
Wenn aber KEINE Erben da sind oder das Erbe ausgeschlagen wurde, wird zunächst versucht, den überzahlten Betrag von der Bank zurückzuholen (wenn der 2. Ehepartner auch verstorben ist, natürlich). Wenn dann eine Person nach dem Tod des 2. Ehepartners über das Geld verfügt hat (z.B. noch für Mietzahlung), muss diese Person das Geld zurückzahlen. Das ist nicht nur für die Zahlung des sog. Sterbevierteljahres, sondern immer so bei wegen Todes überzahlten Renten.
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