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Experten-Antwort

Drei Stunden Regelung bei ERMR und Minijob

von Kurt15.11.2016 | 00:32
1387 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich fordere hiermit die Experten dieses Forum auf, endlich mal Klartext zu sprechen, wie es sich bezüglich der Unter-Drei-Stunden-Regelung bezüglich EWMR und Minijob verhält! Darf man mehr als drei Stunden an einem Tag der Woche arbeiten, ohne eine Überprüfung zu befürchten, wenn man EWMR erhält? Wenn von unter drei Stunden täglich gesprochen wird, meint man doch immer eine Fünftagewoche, oder wie? Und ich bitte gewisse schlaue Leute, mal einfach nichts zu sagen, um die Experten mal konkret aufnehmen zu können! Danke! Kurt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

zu diesem Thema sollten Sie die Suchfunktion bemühen. Die Thematik wurde schon des Öfteren aufgegriffen.

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8 Antworten

Steveam 15.11.2016 | 07:55
Hallo Kurt, dies ist ein Forum für jedermann. Über dieses Thema gibt es über hundert Beiträge dazu. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. In Ihrem Renten Bescheid steht glasklar über die Hinzuverdienstgrenze alles drin. Und wenn ich voll Erwerbsgemindert bin, dann heißt das für mich persönlich ich kann nicht mehr arbeiten. Auch keine unter 3 Stunden / 5 Tage Woche. Und manch einer fragt dann auch noch ob man nicht 2x7,5 Stunden die Wochen arbeiten könnte. Oh mann! Ich habe kein Verständnis für die Personen die mit aller Macht Ihre EWR durchboxen und dann hinterher jammern, daß das Geld nicht reicht. Ich glaube wir wären alle aus dem Schneider wenn wir pauschal 2.000 Euro im Monat an Rente bekämen.
Feuervogelam 15.11.2016 | 10:52
Auch wenn es keine so ganz klare Aussage von den Experten dazu gibt, eine Tagesstundenzahl von über drei ist natürlich zulässig. Die bei der Begutachtung genannten "Unter drei Stunden " beziehen sich immer auf "täglich". D.h., innerhalb einer Fünftagewoche kann ein Erwerbsgeminderter für gewöhnlich nicht mehr über drei Stunden arbeiten. Deshalb kann er innerhalb eines Minijobs aber an einem oder zwei Tagen auch über diese drei Stunden kommen. Denn man geht ja davon aus, dass er diesen nicht jeden Tag macht und sich somit an den restlichen Tagen erholen kann.
Schadeam 15.11.2016 | 11:16
Wenn die DRV im konkreten Einzelfall eine Anfrage bekommt, wird diese auch klar und konkret beantwortet. Da "eiert keiner rum". Wenn aber Pauschalanfrage wie die von Kurt hier im Forum kommen "darf man mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten ohne überprüft zu werden" so sind das eben keine konkreten Anfragen.....und da ist die Antwort dann auch nicht mehr ganz so einfach. Es gibt eben nicht nur "schwarz und weiß" und nicht "richtig oder falsch" - manches im Leben ist halt nicht ganz so einfach wie man es (als schlichtes Gemüt) selbst gerne hätte. PS: stöbern Sie im Forum dann finden Sie hunderte von Beiträgen zu diesem Thema......machen Sie sich selbst ein Bild von der Komplexität der Materie.
Schneeflockeam 15.11.2016 | 12:15
Auch ich habe mich schon sehr oft darüber geärgert, dass die DRV dieses Thema so spannend hält! Ich kann ja verstehen, dass es Unterschiede gibt, aber immer noch gibt es diese komplett gegensätzlichen Aussagen! Auf keinen Fall über drei Stunden arbeiten! Wer das kann, dem steht keine Rente zu! Bis zu "nur die Zuverdienstgrenze zählt!" Etwas mehr Klarheit muss doch wohl möglich sein!
=//=am 15.11.2016 | 13:35
Da braucht die DRV nicht "rumzueiern", sondern die 3-Stunden ergeben sich ganz klar aus dem Gesetz: § 43 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI "Voll erwerbsgemindert sind Vewrsicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit AUSSERSTANDE sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Es ist immer individuell zu prüfen, ob weiterhin EM vorliegt, wenn mehr als 3 Stunden tgl. gearbeitet wird, z.B. aufgrund Kosten der Restgesundheit? Wie immer gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Grundsätzlich sind aber die unter 3 Stunden tgl. Tatsache. Das entspricht auch in den überwiegenden Fällen einem Minijob. Und ich finde es verständlich, wenn jemand ein paar Stunden in der Woche arbeiten möchte. Wenn ein Minijob bzw. der Verdienst hierfür gemeldet wird, erfolgt keine Anfrage, wieviele Stunden pro Tag gearbeitet werden. Das muss eigentlich jeder selbst wissen und mit sich ausmachen. Denn wenn man tatsächlich mehr als die 3 Stunden arbeitet und es kommt später durch einen Zufall heraus, darf man sich über Konsequenzen nicht wundern. Es ist auch rentenschädlich, z.B. an zwei Tagen jeweils 7 Stunden zu arbeiten und den Rest der Woche die Stundenzahl krass zu mindern oder zu relaxen. Das ist nicht der Sinn der Sache.
Oldenburgeram 15.11.2016 | 13:28
Moin. Hier wird es nie eine konkrete Aussage für Beschäftigungen über drei Stunden am Tag geben (können). Bei einer Beschäftigung bis zu drei Stunden am Tag haben Sie nichts zu befürchten. Punkte. Alle Beschäftigungen, die über diesen Rahmen hinaus ausgeübt werden, müssen leider im Einzelfall betrachtet werden. Aufgrund welcher Leiden wird die Rente gewährt? Wird die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt? Handelt es sich lediglich um einen Arbeitsversuch mit unklarer Entwicklung? Welche Tätigkeiten wurden vorher ausgeübt, welche Tätigkeiten werden jetzt ausgeübt. Und noch viel mehr ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob es sich um eine rentenschädliche Beschäftigung handelt. Der Arbeitgeber wird hierzu einen umfangreichen Arbeitgeberbericht ausfüllen müssen. Erst dann kann der RV-Träger die Beschäftigung richtig einschätzen. Also: Beschäftigungen mit mehr als drei Stunden pro Woche werden grundsätzlich im Einzelfall überprüft. Einen Freifahrtschein kann da niemand generell ausstellen. Ich hoffe, ich lenke jetzt nicht von den Experten-Kommentaren ab. Gruß, Oldenburger
Franz-Josefam 15.11.2016 | 15:06
Wenn Sie diese Frage gleich in Ihrem Rentenantrag gestellt hätten, dann hätten Sie die Antwort bereits schwarz auf weiß. Aber vermutlich gehören Sie auch zu den Leuten, die im Rentenantragsverfahren ordentlich rumgestöhnt haben, dass Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können, aber sofort nach Rentenbewilligung "plözlich" festgestellt haben, dass Sie ja gar nicht so erwerbsgemindert sind, wie Sie zunächst dachten. Warum arbeiten Sie nicht ganz einfach so viel wie Sie sich zutrauen? Alles Weitere ergibt sich dann ganz automatisch.
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