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Drogentest

von Mathias06.06.2021 | 13:41
819 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, muss man ,wenn man zum Gutachter muss,vorab in Kenntnis gesetzt,oder eine Einwilligung abgeben,bevor von der DRV ein Urindrogtntest gemacht wird?

20 Antworten

Ohaam 06.06.2021 | 14:53
Allein die Frage lässt schon nichts Gutes erahnen.
Opiam 06.06.2021 | 15:29
Bevor ein Drogentests oder jeder andere Test Untersuchung usw bedarf es Ihrer Einwilligung. Aber nicht X Wochen vorher, sondern beim Gutachter reicht aus, wenn der einen machen will und Sie fragt.
Mathiasam 06.06.2021 | 16:03
Es wurde ohne vorher zu sagen,ein Drogentest im Urin gemacht.Da ich ein Schmerzpatient bin,nehme ich ab und an im Monat Cannabis zu mir.Nichts dauerhaftes.Aber es hilft nun mal bei den Schmerzen.Ich war echt überrascht, das ohne das ich vorher es wusste im Urin Drogen getestet wurde.
Mathiam 06.06.2021 | 15:52
Bevor ein Drogentests oder jeder andere Test Untersuchung usw bedarf es Ihrer Einwilligung. Aber nicht X Wochen vorher, sondern beim Gutachter reicht aus, wenn der einen machen will und Sie fragt.
Und wenn man dann ablehnt, lässt das schon einiges erahnen.
Aber NIX beweisen :-), du Schlaumeier!
DRVam 06.06.2021 | 15:55
Bevor ein Drogentests oder jeder andere Test Untersuchung usw bedarf es Ihrer Einwilligung. Aber nicht X Wochen vorher, sondern beim Gutachter reicht aus, wenn der einen machen will und Sie fragt.
Und wenn man dann ablehnt, lässt das schon einiges erahnen.
Wenn ein Drogentest verlangt wird, dann sicher nicht grundlos. Natürlich kann man diesen ablehnen, aber man sollte bedenken, dass dies sehr wahrscheinlich auch Folgen auf die zu erwartende Entscheidung haben wird. Da braucht man doch nur 1 und 1 zusammenzuzählen.
Mathiam 06.06.2021 | 16:02
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Und wenn man dann ablehnt, lässt das schon einiges erahnen.
Wenn ein Drogentest verlangt wird, dann sicher nicht grundlos. Natürlich kann man diesen ablehnen, aber man sollte bedenken, dass dies sehr wahrscheinlich auch Folgen auf die zu erwartende Entscheidung haben wird. Da braucht man doch nur 1 und 1 zusammenzuzählen.
Ohne Beweise FREISPRUCH :-)
Opiam 06.06.2021 | 16:36
Der Erklärung ist nicht überzeugend. Hin und wieder sagte auch mein Kumpel der mit über 30 immer noch hin und wieder kifft und sein Leben seit dem er 16 ist entsprechend aussieht. Wenn man so starke Schmerzen hat, kann man sich das Zeug mit einigem Aufwand auch verschreiben lassen. Das klingt für mich auch eher nach Spaßkonsum und da kommt die Schmerzerklärung gerade richtig. Es war doch klar, wenn Sie das verheimlichen und es rauskommt man von normalen Drogenkonsum ausgeht. Da haben Sie selbst schuld wenn es so klingt, denn es sieht auch so aus.
Mathiasam 06.06.2021 | 16:20
Ich habe es genau so erklärt und im Gutachten steht,Drogensucht wegen Cannabis,das würde psychiche Erkrankungen auslösen.Es ist ein hin und wieder Konsum,bei starken Schmerzen und jetzt wird das so ausgelegt,als wäre ich ein Junkie.Und ja dementsprechend finde ich es nicht in Ordnung,das ohne mein Wissen ein Test gemacht wurde.
Mathiasam 06.06.2021 | 16:41
Es ist nichts verheimlicht worden,jeder Arzt von mir weiss Bescheid.Beim Gutachten hatte ich ja keine Möglichkeit vorab den Gutachter darüber zu informieren.
Na und?am 06.06.2021 | 19:06
Zitat von Mathias anzeigenausblenden
Und was wollen Sie jetzt für eine Lösung? Der Drogentest steht jetzt im Raum und wird sicher nicht zurückgenommen und selbst wenn, der Drogenkonsum ist nachgewiesen. Wenn Sie es vernünftig erklären können, sollten Sie dies in Verbindung mit Ihren behandelnden Ärzten schriftlich einreichen.
Opiam 06.06.2021 | 21:19
Die Frage ist, ob denn wirklich nicht eingewilligt wurde und was es bringt gegen das vermeintliche Unrecht vorzugehen. Rechtswidrig erlangte Kenntnisse dürften wohl für eine Verwaltungsentscheidung nicht verwendet werden. ABER bringt Ihnen das einen Nachteil, dass man von dem Konsum Kenntnis erlangt hat? Schreibt der Gutachter, da er Cannabis raucht braucht er keine Rente? Das wäre schon sehr verwunderlich. Der Sachbearbeiterin ist es egal was Sie rauchen oder nicht. Dem ärztlichen Dienst kommt es nur darauf an, ob Ihre Einschränkungen zu einer EM führen. In der Gesamtschau kann ein Drogenkonsum für eine EM Rente sogar förderlich sein bzw vielleicht sogar eine Reha veranlasst werden.
-am 07.06.2021 | 12:27
Hallo Mathias, Das ärztliche Gutachten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Rentenversicherungsträger bei der Frage, ob neben den versicherungsrechtlichen auch die persönlichen Voraussetzungen zur Gewährung der beantragten Sozialleistungen erfüllt sind. Darüber hinaus kann es als ein wichtiges Instrument der Bedarfsermittlung Hinweise auf Rehabilitationsbedarfe enthalten, die vom vorliegenden Antrag bisher nicht erfasst sind, auch wenn dafür die Rentenversicherung nicht zuständig sein sollte. Solche Hinweise im Gutachten lösen beim Rentenversicherungsträger die Verpflichtung aus, ggf. auf eine weitere Antragstellung durch den Versicherten hinzuwirken. Aus haftungsrechtlichen Gründen müssen Gutachter jedoch auch bei den mitwirkungspflichtigen Maßnahmen die Probanden stets über Sinn und Zweck der diagnostischen Maßnahme aufklären und eine Einwilligung des Patienten einholen. Gelingt es nicht, die Probanden zu überzeugen, und wird die abgelehnte diagnostische Maßnahme für wichtig zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben gehalten, so ist dies in der Epikrise zu vermerken und bei der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Valzuunam 08.06.2021 | 16:53
Zitat von Mathi anzeigenausblenden
Bevor ein Drogentests oder jeder andere Test Untersuchung usw bedarf es Ihrer Einwilligung. Aber nicht X Wochen vorher, sondern beim Gutachter reicht aus, wenn der einen machen will und Sie fragt.
Und wenn man dann ablehnt, lässt das schon einiges erahnen.
Wenn ein Drogentest verlangt wird, dann sicher nicht grundlos. Natürlich kann man diesen ablehnen, aber man sollte bedenken, dass dies sehr wahrscheinlich auch Folgen auf die zu erwartende Entscheidung haben wird. Da braucht man doch nur 1 und 1 zusammenzuzählen.
Ohne Beweise FREISPRUCH :-)
Sie übersehen eins: Wer einen Anspruch (Erwerbsminderungsrente) geltend macht, muss beweisen das diese auch besteht. Nicht etwa die Rentenversicherung muss beweisen das dieser Anspruch nicht besteht (und ansonsten zahlen). Also ja, ohne Beweise wird "freigesprochen", und zwar die Rentenversicherung von der gewünschten Leistung. P.S. Für alle anderen: Natürlich ist dies bewusst verkürzt und ein verweigerter Test führt nicht automatisch zu Ablehnung der Rente. Aber ich wollte einfach mal klarstellen, wer hier in der Beweispflicht ist. Das scheint ja nicht allen klar zu sein.
Opiam 08.06.2021 | 17:48
Irgendwie dreht man sich im Kreis. Was soll an der Feststellung eines Drogenkonsums negativ aus Sicht des Antragstellers sein? Oh er nimmt aus Spaß aus Sucht oder aus Schmerz Drogen, daher kann er nicht EM sein? Von was wird er denn freigesprochen? Von der EM, vom Schmerz? Weil er Drogen nimmt. Und was lässt es denn tief blicken? Wenn man sein Recht auf eine Verweigerung wahr nimmt? Weil du dir keinen Finger in den Po stecken lässt bei der Flughafenkontrolle schmuggelst du damit automatisch Kokain? Die Deutschen sind nach 16 Jahren Merkel so von Demokratie Rechtsstaatlichkeit und Freiheit entwöhnt, dass selbst das einfordern von Rechten als falsch angesehen wird. Verrückt. Urteilt über niemanden nur weil er seine Rechte wahrnehmen will.
Valzuunam 08.06.2021 | 18:04
Da ich mich wohl nicht klar ausgedrückt habe: Ich wollte einfach nur klarstellen wenn hier eine Beweispflicht trifft. Und das es eben nicht heißt "Im Zweifel zu Gunsten der Rente". Und zwar ganz egal warum die Beweise nicht ausreichen. Selbst vor Gericht kann es zu einer sogenannten "Beweislastentscheidung" kommen, wenn nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten eine Erwerbsminderung zwar möglich aber eben nicht bewiesen ist. Ob der hier in der Diskussion stehen Konsum / Test irgendeinen Einfluss auf die medizinische Beurteilung hat, und wenn ja welchen ist -da bin ich bei Ihnen- eine Frage des Einzelfalls in Kenntnis aller weiteren (medizinischen) Fakten.
Claraam 08.06.2021 | 21:37
Hallo, als ich neulich festgenommen und in die geschlossene Psychiatrie gebracht (untergebracht) wurde, hatte ich eine Beruhigungstablette genommen. Klar wurde darauf getestet und das dan festgehalten. Das war Grund genug, mich in der Psychiatrie festzuhbaloten. Gott sei Dank konnte Jemand einen Anwalt beauftragen, die Freiheitsberaubung zu benennen und so beizutragen, dass ich frei kam. Ich hatte einen Polizisten angezeigt, deswegen die Festnahme (man sollte das lassen in Bayern, hier darf die Polizei alles). Fazit: es wird gerne getestet und dann entsprechende Schlüsse daraus gezogen. 25% aller Zwangseinweisungen in Dt. werden in Bayern vorgenommen. Ich stelle fest, dass man eher als früher mit plötzlichen Tests rechnen muss, von denen man nichts weiß. Die Mediziner möchten nichts riskieren und ziehen dann gerne voreilige Schlüsse daraus. MfG Clara
Test ohne Einwilligung ?am 08.06.2021 | 22:34
WAs ich mich ganz praktisch frage: Wie kann man jemandem Urin abnehmen ohne dass derjenige damit einverstanden ist ? Wurde der Fragesteller zum pinkeln gezwungen `? Das wäre dann wirklich ein Fall der es rechtfertigt dem Gutachter "ans Bein zu pissen" ! In meiner Vorstellungswelt ist jeder Person klar, dass wenn Sie bei einem Mediziner in einen Becher pinkelt, dass das Urin auch für Tests benutzt wird und nicht für die Urinsammlung. Ich kann mir daher nur schwer vorstellen wie das ganze ohne Einwililgung abgelaufen sein soll - aber vielleicht ist meine Vorstellungswelt auch nur zu klein ?
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