Hallo Puffer,
"Siehe hier" hat den Sachverhalt passend dargestellt. Drogenkonsum während einer Rehabilitationsleistung führt in der Regel zu einem Abbruch.
Den letzten Punkt möchten wir dahingehend ergänzen, dass bereits vor Reha-Antritt eine Suchtproblematik dem Rentenversicherungsträger und/oder der Reha-Einrichtung mitgeteilt werden sollte, falls diese nicht bereits durch den Reha-Antrag bekannt ist. Nur so können wir die bestmögliche Rehabilitationseinrichtung und die passende Rehabilitationsleistung für Sie finden.