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Experten-Antwort

DRV ändert 3 Tage vorher Reha > Hauptdiagnose/Klinik

von Clarice05.03.2023 | 08:32
368 Ansichten
15 Antworten
Guten Morgen, liebe Experten! Ich bin fassungslos: ich bin seit über 9 Monaten wg. einer schweren Depression AU. Im Januar habe ich eine psychosomatische Reha beantragt, die auch ohne Umschweife in der Wunschklinik bewilligt wurde. Termin wäre übermorgen (Dienstag). Gestern (!!!) ereilt mich nun ein Schreiben von der DRV, dass die Hauptdiagnose auf Orthopädie geändert wurde, andere Klinik, nur noch 3 Wochen, neuer Termin wird mir mitgeteilt. Was das als psychisch Erkrankte mit mir macht, können sich Einige vielleicht vorstellen. Ich ahne, wo das herkommt: Ich habe zusätzlich zu meinen Depressionen eine komplexe Schmerzerkrankung, die ich als Nebendiagnose angegeben habe, damit in der Psychosomatik die ja auch oft somatoformen Schmerzen Berücksichtigung finden. Da meine Schmerzärztin selbst krank war, konnte ich dem Reha-Antrag keinen Befund beifügen. Diesen Befund habe ich - nach dem die Reha bereits bewilligt worden war, nachgereicht. Hätte ich besser mal gelassen, ich war leider übereifrig und überkorrekt. Jetzt wurde dieser Befund offenbar umgedeutet auf Orthopädie. Ich frage mich nur was man sich dabei denkt. Der Hauptbefund (also das offizielle Formular) wurde von meiner Psychiaterin geliefert, die AU-Bescheinigung der KV liegt dem Reha-Antrag ja auch bei. Das kann doch nur ein Missverständnis sein? Wie soll denn eine orthopädische Reha einen seit 9 Monaten psychisch Erkrankten wieder fit bekommen? Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, das steht mir ja zu. Gibt es irgendwelche Tips dazu, die ich beachten sollte? Wie seht ihr meine Chancen? Verzweifelte Grüße Clarice

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.03.2023 | 22:22

Liebe USer,

ich habe in diesem Thread gelöscht und bitte die betroffenen Kontrahenten zur Rückkehr zur Sachlichkeit.

Danke ...

Ihr Admin

Experten-Antwortam 06.03.2023 | 13:41

Hallo Clarice,

entschuldigen Sie die späte Antwort - die jetzt offensichtlich gar nicht mehr nötig ist, da Flieder Ihnen bereits den richtigen Rat gegeben hat und Sie ja auch bereits erfolgreich waren. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass sich das ganz schnell klärt und Sie wie geplant die Reha antreten können.

13 Antworten

DRVam 05.03.2023 | 14:24
Hier kann man Ihnen nur den Rat geben, sich direkt mit der bewilligenden Stelle in Verbindung zu setzen und dort Ihre Bedenken gegen die Änderung vorzubringen.
Fatiham 05.03.2023 | 14:57
Schade schrieb

Ja widersprechen können Sie allemal.

Sie sollten aber bedenken, dass ein Widerspruch Ihr Anliegen wahrscheinlich weiter verzögern wird.

Damit verzögert sich die Reha garantiert noch einmal um einige Wochen. Ihre Entscheidung.

Was für ein dämliches Gequatsche! Was nützt denn eine zwar zeitnahe Reha, wenn die Indikation nicht mehr passt? Eine Verzögerung ist nicht unbedingt dramatisch, dass falsche Fachgebiet aber schon. Und wenn schon mehrere Leiden zu berücksichtigen sind, dann sollte es wenigstens eine Klinik sein, die beides therapiert. Die Kombi Psyche/Ortho wird reichlich praktiziert! IHRE DRV hat mal wieder einen Bock geschossen!!!
Schadeam 05.03.2023 | 14:38
Ja widersprechen können Sie allemal. Sie sollten aber bedenken, dass ein Widerspruch Ihr Anliegen wahrscheinlich weiter verzögern wird. Damit verzögert sich die Reha garantiert noch einmal um einige Wochen. Ihre Entscheidung.
Wer quatscht dämlich?am 05.03.2023 | 18:19
Aus einen Frustbeitrag eines users kann nicht unbedingt geschlossen werden, wer da Mist gebaut hat......keiner hier kennt den Vorgang....und ob das "meine DRV" war weiß auch keiner.
Fliederam 05.03.2023 | 18:49
Ich würde nicht zwangsläufig zu einem formellen Widerspruch raten. Oftmals wird damit ein größeres Verwaltungsfass aufgemacht, als notwendig/zielführend. Ich würde Ihre Psychiaterin bitten, eine kurze schriftliche Stellungnahme zu verfassen (ggf. auch die Schmerzärztin), aus der hervorgeht, dass Ihre psychische Erkrankung im Vordergrund steht. Das dann mit eigenem kurzen Schreiben an die DRV senden, worin Sie um Änderung der Klinik und Fachabteilung bitten. Meiner Meinung nach sollte das schneller gehen, als die Bearbeitung eines formellen Widerspruchs. Legen Sie dennoch Widerspruch ein, fügen Sie auf jeden Fall oben genanntes Statement Ihrer Psychiaterin bei. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Clariceam 06.03.2023 | 08:20
Guten Morgen, ich hänge nun bei der DRV in der telefonischen Warteschleife... @Fatih: genau! Psycho/Orthopädie zusammen. Genauso eine Klinik hatte ich mir ausgesucht. Die haben sogar als schwerpunkt orthopädische Psychosomatik. Und diese Klinik war ja auch zunächst genehmigt worden. @Flieder: worin besteht nun der Unterschied zwischen formellem Widerspruch und der Bitte die Klinik wieder auf die vorherige zu ändern? Nichts anderes möchte ich ja und werde ich im Schreiben an die DRV erläutern. viele Grüße Clarice
Clariceam 06.03.2023 | 08:52
Wow! Ich hatte eine tolle Mitarbeiterin der DRV am Telefon, die ebenso erstaunt über diese kurzfristige Änderung war und mir versprochen hat, dass sie nun das Nötige in die Wege leitet, dass das schnellstmöglich zurückgenommenn wird. Ein formeller, schriftlicher Widerspruch sei damit tatsächlich (erstmal) nicht nötig @Flieder :) Eine schöne Woche in die Runde, Clarice
Fliederam 06.03.2023 | 09:07
Clarice schrieb

Guten Morgen,

ich hänge nun bei der DRV in der telefonischen Warteschleife...

@Fatih: genau! Psycho/Orthopädie zusammen. Genauso eine Klinik hatte ich mir ausgesucht. Die haben sogar als schwerpunkt orthopädische Psychosomatik. Und diese Klinik war ja auch zunächst genehmigt worden.

@Flieder: worin besteht nun der Unterschied zwischen formellem Widerspruch und der Bitte die Klinik wieder auf die vorherige zu ändern? Nichts anderes möchte ich ja und werde ich im Schreiben an die DRV erläutern.

viele Grüße

Clarice

Der Unterschied liegt darin, dass im Wiederspruchverfahren eine andere Stelle einzubinden ist und ein Bescheid zu erlassen ist. Wählen Sie den Weg eines "normalen" Anschreibens, bleibt alles bei der zuständigen Sachbearbeitung. Es wird von dort nochmal eine soziamedizinische Stellungnahme angefordert und dann ggf. ein entsprechend geänderter Bescheid erlassen. Klingt von außen betrachtet nicht wirklich unterschiedlich, der zweite Weg ist jedoch simpler. Aber erstmal ist es ja schön, dass Sie Gehör gefunden haben!
Clariceam 22.03.2023 | 18:13
Hallo! Ich bin unglaublich frustriert und hilflos. Trotz der anfänglichen positiven Bekundung, dass mein Vorgang bearbeitet wird, warte ich nun seit über 2 Wochen auf eine Info von der DRV. Ein weiteres Telefonat - nach fast einer Stunde in der Warteschleife - brachte auch nur die Info: ist in Arbeit. Der geänderte Bescheid erging innerhalb einer Woche nach dem ich den (nicht geforderten) Befund übereifrig nachgesendet hatte. Auf die Korrektur warte ich nun seit über zwei Wochen. Ich kann nichts planen, denn es könnte ja nun jederzeit ein neuer Bescheid und neuer Termin kommen. Ich hatte für die so kurzfristig abgesagte Reha alles vorbereitet... Wer macht die Post, die Blumen (ich lebe alleine)? Termine abgesagt und verschoben. etc. pp. Eine 5 wöchige Abwesenheit will ja geplant sein. Ich hänge völlig in der Luft... Meine Widerspruchsfrist endet am 28.3. - wenn ich bis dahin nichts schriftliches habe, werde ich wohl doch noch einen formellen Widerspruch einreichen müssen. Schönen Abend, Clarice
Clariceam 22.03.2023 | 20:55
@Logik: Sie haben Recht, ich wollte Frust abladen, Zuspruch und habe keine Frage formuliert. My bad! Frage daher hinterher: würden mir die Anderen hier raten, den formellen Widerspruch zur Fristwahrung zu erheben, wenn ich bis dahin nichts schriftliches von der DRV habe? Danke
Abschlägeam 22.03.2023 | 21:25
Clarice schrieb

@Logik:

Sie haben Recht, ich wollte Frust abladen, Zuspruch und habe keine Frage formuliert.

My bad!

Frage daher hinterher: würden mir die Anderen hier raten, den formellen Widerspruch zur Fristwahrung zu erheben, wenn ich bis dahin nichts schriftliches von der DRV habe?

Danke

Sie haben sich doch sicher Datum und den Namen der sehr netten Datum, mit der Sie telefoniert haben notiert?? Dann nutzen Sie das online-Formular https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… (bei dem bekommen Sie eine Sendebestätigung, die Sie sich als PDF abspeichern können) beziehen sich dort auf das Gespräch und was Ihnen von wem zugesagt wurde und bitten ums Sachstandsmitteilung. Sie können hier auch reinschreiben, dass wenn dies nicht 'einfach' (so wie versprochen) geändert werden kann, Sie gleichzeitig vorsorglich und fristwahrend Widerspruch einlegen. Bisher ist ja alles nur telefonisch... Viel Erfolg und alles Gute!
Clariceam 23.03.2023 | 07:37
Danke @Abschläge! Ja, das habe ich alles notiert. Dann mache ich das so. Viele Grüße
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