Hallo Greta,
für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, muss man vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Der Rentenversicherungsträger prüft anhand ärztlicher Unterlagen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt und stellt ggf. den Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung fest). Laut Ihren Ausführungen zweifeln Sie den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung an. Im Rahmen dieses Forums ist es nicht möglich zu beurteilen, ob der Leistungsfall korrekt festgestellt wurde, da uns nicht bekannt ist, auf welche Grundlage sich die Feststellung des Rentenversicherungsträgers zum Eintritt der Erwerbsminderung stützt. Ich empfehle Ihnen daher, sich persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen und zu erörtern, ob ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid erfolgversprechend ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung