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Zur Experten-Antwort springenHallo Elke L.,
leider kann ich Ihnen hier im Forum mit dieser Frage nicht weiter helfen. Sie können es nur ganz konkret mit Ihrem RV-Träger vor Ort klären, ob eine Umschulung auch in der anderen Einrichtung möglich wäre oder warum nicht. Wenn Ihre Hinweise im Gespräch bisher nicht zu Ihrer Zufriedenheit aufgegriffen wurden, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Bewilligung Widerspruch einzulegen. Ob dies Erfolg haben wird, kann ich aber ohne genaue Kenntnis der individuellen Umstände nicht einschätzen.
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