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Experten-Antwort

DRV Bewilligung Teilhabe am Arbeitsleben

von Elke.L18.05.2017 | 09:50
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3 Antworten

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Guten Morgen, ich hätte eine kurze Frage ....wird die Teilhabe am Arbeitsleben , in meinem Fall eine 12 Monatigen Umschulung , nur in einem Berufsflrderungswerk bewilligt ? Ich Frage, weil es eine Umschulungsmöglichkeit in einer Einrichtung bei mir in der Nähe gibt und ich nicht über eine Stunde Hin und wieder über eine Stunde Rückfahrt habe. Zwar bekomme ich Fahrgeld, aber ja nur bis zu dem Höchstsatz ? , über den ich mehr , als 130 Euro drüber liege, die ich im Prinzip selbst drauf legen müsste , um die täglichen 100 km, zur BFW Einrichtung zu fahren. Zudem ist der Zeitaufwand wahnsinnig hoch , was die Fahrzeiten betrifft. Als Mutter, eines behinderten Erwachsenen Sohnes , der nun einmal Nachmittags ,seine Therapietermine hat , Ist es sehr schwierig, bis unmöglich , diese Termine einzuhalten , aufgrunddessen, das ich um 16 Uhr Unterrichtsende habe und mindestens 1 Stunde , bei normalem Verkehrsaufkommen, bis ich nach Hause brauche. Das bekomme ich so, nicht unter einen Hut . Die DRV selbst, konnte mir nicht viel dazu sagen und mein Rehaberater nur ein Achselzucken ...hat jemand hier vielleicht Erfahrung damit ? Ach ja...neinen Haushalt , der ja auch noch zwischendrin erledigt werden müsste, ist ja auch noch da....hm...ich bräuchte wirklich mal ein paar Clone .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke L.,

leider kann ich Ihnen hier im Forum mit dieser Frage nicht weiter helfen. Sie können es nur ganz konkret mit Ihrem RV-Träger vor Ort klären, ob eine Umschulung auch in der anderen Einrichtung möglich wäre oder warum nicht. Wenn Ihre Hinweise im Gespräch bisher nicht zu Ihrer Zufriedenheit aufgegriffen wurden, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Bewilligung Widerspruch einzulegen. Ob dies Erfolg haben wird, kann ich aber ohne genaue Kenntnis der individuellen Umstände nicht einschätzen.

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2 Antworten

???am 18.05.2017 | 10:43
Vor einer Umschulung wird in der Regel eine Abtestung durchgeführt. Von dem Ergebnis hängt es dann ab, ob und welche Maßnahmen bewilligt werden. Nach Ihrer Schilderung wurde anscheinend festgestellt, dass Sie Ihre Umschulung in einem BFW absolvieren sollten. Oder welche Gründe hat Ihnen Ihr Reha-Berater genannt? Sie haben ihn doch sicher gefragt? Es stände Ihnen sicher auch frei, im Internat des BFW's untergebracht zu werden. Dass Sie das ablehnen, ist angesichts Ihrer familiären Belastung verständlich. Aber das tun Sie aus privaten Gründen und da kann Ihnen die DRV leider nicht helfen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Umschulung in der näheren Einrichtung schriftlich zu beantragen. Dann bekommen Sie vielleicht eine Bewilligung, wahrscheinlich aber eine Ablehnung und haben dafür dann die Gründe für die Entscheidung schriftlich. Sollten sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, können Sie dann Widerspruch, Klage ... einlegen.
Elke.Lam 18.05.2017 | 10:59
Hallo, vielen Dank für ihre Antwort . Bei mir ist schon alles bewilligt . Es hat auch keine Überprüfung statt gefunden , oder eine Art Eignungstest. Von vornherein war klar , das ich auf meinen erlernten Beruf aufbauen soll , im Bürobereoch. Warum gerade in einem BFW Förderungswerk , könnte man mir nicht erklären. Auch meine Beweggründe etwas in der Nähe zu machen, wurde mit einem Achselzucken abgetan, nach dem Motte: Ist halt so, füge dich oder lass es . Es wäre wesentlich einfacher , in einer Einrichtung in der Nähe , genau diese Weiterbildung zu machen. Das Fahrgeld übersteigt ebenfalls den Höchstsatz und ich muss nicht nur von meinen 523 Euro Arbeitslosengeld bei Beginn der Maßnahme auch noch das Fahrgeld vorstrecken sondern auch noch 9 Monate lang jeden Monat 130 Euro drauf bezahlen um zum BFW und wieder zurück zu kommen . Gut, ich denke mal , ich bekomme etwas mehr an Übergangsgeld , als das Arbeitslosengeld, aber dennoch ...viel Geld, wenn man bedenkt , das ich genau das Gleiche, nur 15 km weiter , ebenfalls absolvieren könnte.
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