Hallo User Hallo Frage,
grundsätzlich entscheidet der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung, ob, im Rahmen eines Erwerbsminderungsrentenantrages, ein Gutachten notwendig ist oder nicht.
Es liegt derzeit im Ermessen des Gutachters, ob er das Gutachten erstellt und dafür vorher eine Untersuchung durchführt.
Grundsätzlich veranlasst die Deutsche Rentenversicherung wieder Gutachten.