Hallo pks, aufgrund des geschilderten Sachverhalts empfehle ich unbedingt eine persönliche Rentenberatung bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Wenn es um das sogenannte Dispositionsrecht (Gestaltungsrecht) geht, dann sollte doch der Sachverhalt ganz klar sein für eine rechtliche Würdigung. Ein Dispositionsrecht ist grundsätzlich eingeschränkt, wenn Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit zur Antragstellung aufgefordert haben. Außerdem kann nach gesicherter Rechtsprechung diese Aufforderung auch nachgeschoben werden. Das Dispositionsrecht kann allerdings nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten (das heißt von Ihnen) bereits dem Rentenversicherungsträger zugegangen ist. Rechtlich doch sehr kompliziert, aber ich denke bei einer persönlichen Beratung kann man Ihnen viel besser diese spezielle Problematik erläutern. Dabei geht es leider nicht nach Wunschvorstellungen, sondern nach der verbindlichen Rechtsprechung.