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Experten-Antwort

DRV Gutachten Bericht

von Wassermann162508.07.2023 | 21:07
216 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich hatte im März einen Termin bei DRV Gutachter und mein Em Rente-Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich 6 Stunden am Tag arbeiten könne. Dann habe ich einen Reha-Antrag gestellt und der DRV hat mir einen Reha-Termin gegeben. Als mir der Reha-Berater den Gutachter-Bericht vorlas, war ich schockiert, denn er erklärte, dass ich bei der Gutachter-Beurteilung viele Einschränkungen habe und es für mich nicht geeignet sei, in diesen Berufen zu arbeiten. Laut Gutachter war ich eigentlich nicht in der Lage, irgendeine Arbeit zu verrichten, aber er sagte, wenn ich Reha bekomme, werde sich meine Arbeitsfähigkeit verbessern. Außerdem weiß ich nicht, welche Art von Rehabilitation ich bekommen werde, wenn ich viele Einschränkungen habe, und er hat erklärt, dass es für mich nicht geeignet sei, in diesen Berufen zu arbeiten. Ich bestehe zwar darauf, dass ich arbeiten möchte, aber wenn in einigen Fächern Unterstützung geleistet wird, wird sich mein relativ körperlicher und geistiger Arbeitsaufwand verringern, der DRV-Berater sagt, dass diesbezüglich keine Unterstützung geleistet werden kann. Ich weiß nicht, was ich tun soll. Wenn ich weiter arbeite, werden sich meine Gesundheitsprobleme verschlimmern, wenn ich nicht arbeite und warte, hat niemand eine Anleitung, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wassermann 1625,

 

im Rahmen dieses Forums können wir keine Aussage zu Ihrem Leistungsvermögen treffen. Zudem ist nicht ganz klar, ob bei Ihnen eine berufliche oder medizinische Rehabilitation geplant ist. Sollte es sich um eine medizinische Rehabilitation handeln, so sollten Sie diese zunächst durchführen und den Entlassbericht abwarten. Dass dann festgestellte Leistungsvermögen wird dann bei der Entscheidung der Rentenversicherung über das weitere Vorgehen (berufliche Reha, Rente etc.) berücksichtigt. Wenn bei Ihnen eine berufliche Reha anstehen sollte, so können wir anhand Ihrer Angaben nicht genau nachvollziehen, um was für eine Art der beruflichen Reha es sich handelt.

 

Mit freundlichen grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Kopf hocham 09.07.2023 | 00:02
Nehmen Sie erst mal Ihren Reha Termin wahr und warten Sie das Ergebnis ab. Bei der DRV heißt es immer Reha vor Rente. Sollte im Rehabericht stehen dass Sie unter 6 Stunden arbeitsfähig sind stellen Sie erneut einen Antrag auf EM. Der DRV Gutachter muss aber nicht der gleichen Meinung sein, also stellen Sie sich auf einen längeren Kampf ein wie Widerspruch, Klage etc. Um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten stehen Sie nicht mit leeren Händen da. Sie bekommen erst mal 78 Wochen Krankengeld inkl. 6 Wochen vom Arbeitgeber. Danach 2 Jahre ALG (falls Sie vollen Anspruch haben). Werden Sie Mitglied beim VDK etc. da werden beraten und ggf. Anwaltlich vertreten und die Wissen was zu tun ist. Viel Erfog.
nicht vergessenam 09.07.2023 | 07:11
Eine Erwerbsminderung liegt immer nur vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt sind (mindestens unter 6 Stunden). Sie schreiben von "diesen Berufen ". Da habe ich den Eindruck, dass Sie vielleicht "nur" berufsunfähig sind und deshalb keinen Rentenanspruch haben. Falls dies jetzt und auch nach der Reha so sein, können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Da wäre das Ziel, einen gesundheitlich passenden Arbeitsplatz zu finden.
Peter T.am 09.07.2023 | 08:58
Wie schon geschrieben wurde, bezieht sich eine Erwerbsminderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Lso jeden erdenklichen Beruf. Und im Bericht des Gutachters wird von einer Besserung bei einer Reha berichtet. Daher ist es folgerichtig, erst einmal eine Reha durchzuführen... Viel Erfolg.
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