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Experten-Antwort

DRV missachtet eigenen Gutachter

von Kirali07.07.2015 | 18:28
1631 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, es ist mir völlig unverständlich, dass die DRV einen eingenen Gutachter beauftragt und wohl auch bezahlt, und ihnen das Ergebnis egal ist und sie trotzdem ablehnen. Gutachten MDA unter 3 Std. Gutachten DRV unter 3 Std. Ergebnis DRV: Arbeitsfähig über 6 Std MFG Kirali

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kirali,

leider kann ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beurteilen. Als Erstes sollten Sie daher aus meiner Sicht zunächst eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle wahrnehmen - hier könnte unter Umständen bereits eine Klärung des Sachverhalts erfolgen (siehe auch Beitrag von „Schorsch“).

Darüber hinaus kann ich Ihnen nur empfehlen, ggf. den von „W*lfgang“ empfohlenen Weg zu beschreiten - also Widerspruch einzulegen, Akteneinsicht zu beantragen und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Widerspruch und die Beantragung der Akteneinsicht können hierbei dann auch direkt bei der eingangs empfohlenen Beratung in der Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers erfolgen/aufgenommen werden.

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10 Antworten

Kniggeam 07.07.2015 | 19:32
Hier die korrigierte Fassung: "Die Frage ist nun, unter 3 Std. in ihrem letzten Beruf oder auf dem alg. Arbeitsmarkt?" So sieht das doch gleich viel ordentlicher und respektvoller aus. Nicht wahr? MfG
Schorscham 07.07.2015 | 19:46
Haben Sie Ihre Gutachten sorgfältig gelesen oder nur überflogen? Wie bereits an anderer Stelle angedeutet wurde, unterscheiden die Gutachter gewöhnlich zwischen dem Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dass die DRV die Gutachten grundlos ignoriert hat, ist schwer vorstellbar.
tussiam 07.07.2015 | 18:33
die frage ist nun, unter 3std. in ihren letzten beruf, oder auf dem alg. arbeitsmarkt???????
W*lfgangam 07.07.2015 | 20:57
Hallo Karili, Widerspruch einlegen, Akte anfordern und Nachlesen, wie es zu dieser Entscheidung tatsächlich gekommen. Nicht der Gutachter entscheidet (gibt nur ein Votum ab, das im zwischenmenschlichen Geplauder vielleicht noch ganz anders geklungen hat), auch nicht der Sachbearbeiter (liest den ganzen Mist, wertet aus/fordert ggf. entscheidungserhebliche Unterlagen/Gutachten nach und macht einen Entscheidungsvorschlag), sondern der 'Vorgesetzte/Jurist' hebt oder senkt nonchalant den Daumen. Inhalte von Gutachten/darauf basierende Entscheidungen sollte man hier nicht diskutieren - die kann keiner kennen/bewerten, dafür den oben angeführten Weg gehen ...mal in die Akte schauen. Und ggf. (semi-)proffessionelle Hilfe dazu in Anspruch nehmen (SoVD, VdK, Fachanwalt). Gruß w.
Papst Purgatorius Iam 07.07.2015 | 21:36
Kehre in dich und tue Buße. Lebe in Einfalt und Demut, dann klappt ´s auch mit der Rente. WIR aber sagen dir: Krauchest du auch durch das Nadelöhr, so sollst dich doch auch du üben in Bescheidenheit und ein reuig Leben führen in Kontemplation und Einsiedelei.
Inaam 07.07.2015 | 21:51
Liebe Experten, es ist mir völlig unverständlich, dass die DRV einen eingenen Gutachter beauftragt und wohl auch bezahlt, und ihnen das Ergebnis egal ist und sie trotzdem ablehnen. Gutachten MDA unter 3 Std. Gutachten DRV unter 3 Std. Ergebnis DRV: Arbeitsfähig über 6 Std MFG Kirali
Kehre in dich und tue Buße. Lebe in Einfalt und Demut, dann klappt ´s auch mit der Rente. WIR aber sagen dir: Krauchest du auch durch das Nadelöhr, so sollst dich doch auch du üben in Bescheidenheit und ein reuig Leben führen in Kontemplation und Einsiedelei.
IDIOT!!!!
Papst Purgatorius Iam 07.07.2015 | 22:22
Kehre in dich und tue Buße. Lebe in Einfalt und Demut, dann klappt ´s auch mit der Rente. WIR aber sagen dir: Krauchest du auch durch das Nadelöhr, so sollst dich doch auch du üben in Bescheidenheit und ein reuig Leben führen in Kontemplation und Einsiedelei.
IDIOT!!!!
Da aber sollst in der Verdammnis schrecklich faulen, denn Verworfenheit sind deine Taten. Bist du gar eine abscheuliche Blasphemistin?
tussiam 08.07.2015 | 00:52
die frage ist nun, unter 3std. in ihren letzten beruf, oder auf dem alg. arbeitsmarkt???????
Hier die korrigierte Fassung: "Die Frage ist nun, unter 3 Std. in ihrem letzten Beruf oder auf dem alg. Arbeitsmarkt?" So sieht das doch gleich viel ordentlicher und respektvoller aus. Nicht wahr? MfG
nicht auf dass aussehen kommt es an, sondern auf den inhalt. inhalt ist bei dir aber völlig sinnfrei bzw. nicht vorhanden. mfg. tussi
Kiraliam 10.07.2015 | 16:36
Liebe Forumsteilnehmer, Unter 3 Std. sowohl im erlernten Beruf als auch auf dem allg. Arbeitsmarkt. Die DRV erkennt die Berufunfähigkeit (geb. 1960) einerseits an, doch bin ich trotzdem nicht BU da ich ja einen Beruf ausübern könnte, bei dem ich nach drei Jahren Ausbildung, knapp 40% meines Enkommens hätte und zum großen Teil Dinge machen müsste, für die ich jetzt bereits als BU erklärt bin. Man traut mir aber zu, diesen Beruf in drei Monaten zu erlernen. Natürlich ist die Sache jetzt vorm Sozialgericht und ich hoffe sehhr, dass ich dort endlich mein Recht bekomme. Liebe Grüße Kirali
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