Hallo Kirali,
leider kann ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beurteilen. Als Erstes sollten Sie daher aus meiner Sicht zunächst eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle wahrnehmen - hier könnte unter Umständen bereits eine Klärung des Sachverhalts erfolgen (siehe auch Beitrag von „Schorsch“).
Darüber hinaus kann ich Ihnen nur empfehlen, ggf. den von „W*lfgang“ empfohlenen Weg zu beschreiten - also Widerspruch einzulegen, Akteneinsicht zu beantragen und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Widerspruch und die Beantragung der Akteneinsicht können hierbei dann auch direkt bei der eingangs empfohlenen Beratung in der Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers erfolgen/aufgenommen werden.