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Experten-Antwort

DRV reagiert seit Monaten nicht, Rente lief aus

von Loreley20.04.2022 | 15:21
2079 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe seit fünf Jahren eine befristete EU-Rente, die bereits ein Mal verlängert wurde. Ende September 2021 erreichte mich das Schreiben, dass die Rente Ende Februar 2022 ausläuft und beiliegender Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden muss. Dieser Antrag auf Weiterzahlung liegt der DRV (bestätigt) seit Mitte November 2021 vor! Seitdem: ist nichts passiert. Seit Ende Februar kommt keine Rente mehr. Auf drei Anfragen nach dem Sachstand (zweimal telefonisch, einmal per Mail): keine Antwort. Nun erreichte mich am 16. April 2022 die Aufforderung, drei ärztliche Befundberichte "schnellstmöglich" einzureichen. Datiert ist das Schreiben vom 3. März 2022, Poststempel des Umschlags 14. April 2022, Eingang 16. April 2022. Das heißt, nur dieses Schreiben lag sechs Wochen herum, bevor es überhaupt nur in die Post ging? Der DRV liegt seit fünf Monaten mein Antrag auf Weiterzahlung vor, die Zahlungen wurden eingestellt. Das kann doch nicht wahr sein! Und das kann doch nicht rechtens sein! Es muss doch Fristen geben, binnen derer die DRV reagieren muss! Was kann ich tun? Es ist wirklich zum Verzweifeln! Als Kirsche obendrauf: Seit Anfang April 2021, also seit mehr als einem JAHR (!!!) liegt der DRV ein Schreiben vor, dass meine Rente in den letzten Jahren zu meinen Ungunsten falsch berechnet wurde. Auch hier: keine Reaktion bzw. die Aussage "Das wird dann nachberechnet, sobald Ihre neue Rentenberechnung gemacht wird". Ich nehme an, wenn die DRV mir 3,10 zu viel gezahlt hätte, wäre das Schreiben blitzschnell gekommen mit Frist zur Rückzahlung 14 Tage. :-( Es ist zum Verzweifeln. Man MUSS doch etwas tun können!? Mit freundlichen Grüßen Loreley

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.04.2022 | 18:04

Hallo Loreley,

grundsätzlich ist nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich.

Da Ihr Antrag im November gestellt wurde, ist eine Untätigkeitsklage aktuell noch nicht möglich.

Mit freundlichen Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 20.04.2022 | 16:45

Hallo Loreley,

im Rahmen dieses Forums können wir ohne genaue Kenntnis Ihres Falles leider keine Aussage zum Ablauf treffen.

Für eine Entscheidung über Ihren Weitergewährungsantrag werden gemäß Ihrer Schilderung weitere Befundberichte benötigt. Bitte reichen Sie diese ein.

Gleichzeitig sollten Sie auf allen Kanälen versuchen, Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Informationen über die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dem letzten Schreiben des zuständigen Rentenversicherungsträgers beziehungsweise direkt auf dessen Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 20.04.2022 | 17:51

Hallo Loreley,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen diese Forums keinen Einblick in die Arbeitsabläufe bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger haben und deshalb keine Aussage zu Ihrem Fall treffen können.

Wenn Sie sich unrecht behandelt fühlen, steht Ihnen jederzeit der Weg über eine Beschwerde bei der übergeordneten Behörde beziehungsweise Aufsichtsbehörde offen. Für die Bundesträger der Rentenversicherung ist dies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziehungsweise nachgeordnet das Bundesamt für Soziale Sicherung. Für die Landesträger der Rentenversicherung ist grundsätzlich das Sozialministerium des Bundesland (oder ein vergleichbares Ministerium) zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

30 Antworten

Walloam 20.04.2022 | 15:55
Ich hoffe du hast Alg1 beantragt oder tust es noch schnell, kurzfristig bleibt dir nichts anderes übrig. Wer weiss, ob sie dich noch zum Gutachter schicken und dauert es noch länger. Es ist eine absolute Unverschämtheit, was die DRV sich erlauben kann.
Marie02am 20.04.2022 | 15:48
Hallo, nehmen Sie sich einen Fachanwalt, dann geht es wohl alles ein bisschen schneller und er hat Akteneinsicht. Viele Grüße Marie
Loreleyam 20.04.2022 | 16:03
Danke schön für den Tipp. Wie erreiche ich den Geschäftsführer bzw. finde heraus, wer das ist? Ich gehe nämlich davon aus, dass, selbst wenn ich jetzt blitzschnell die ärztlichen Befunde bekomme und schicke, dann doch auch wieder wochen- und monatelang nichts passiert. Und ja (danke trotzdem auch für diesen Hinweis!), nur einen Rechtsbeistand zu finden, dauert ja auch noch mal. Es dauert alles. Derweil kommt keine Rente. Ich bin so wütend. Ich habe auf alles sofort reagiert. Und die Zahlungen werden einfach eingestellt, weil die DRV offensichtlich komplett überlastet ist und sich stumm stellt. Das kann doch nicht rechtens sein! Das Problem liegt auf Seiten der DRV, nicht auf meiner. Normal wäre dann doch wohl, das die Rentenzahlungen vorerst weiterkommen, bis die Bearbeiter dann doch mal irgendwann Zeit finden. (Über)Zahlungen können (und werden!) doch dann sowieso zurück gefordert, falls nicht richtig.
Beschwerdeam 20.04.2022 | 15:52
Ich würde das Schreiben und Kuvert scannen oder fotografieren und meiner Beschwerde an den Geschäftsführer als Anlage beifügen. Geht schneller als einen Rechtsbeistand suchen, bei dem Sie vielleicht auch noch einen Termin warten müssen.
Ältesteram 20.04.2022 | 16:12
Welcher Rentenversicherungsträger ist denn zuständig? Falls es Berlin ist, da wundert mich gar nichts mehr, die bekommen zur Zeit nichts auf die Reihe.Traurig aber wahr, leider !!
Königam 20.04.2022 | 16:15
Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.
Loreleyam 20.04.2022 | 16:21
Da gebe ich Dir völlig Recht. Meine Prophezeiung (und das ist bitte explizit nicht als Androhung zu verstehen, sondern "nur" eine bittere Vermutung): Irgendwann wird sich ein Mensch vor dem oder im Gebäude der DRV in die Luft sprengen. Aus purer Verzweiflung und aus Wut über diese Ohnmacht - und weil er/sie die Miete nicht mehr zahlen kann, weil Frau X und Herr Y von der DRV überlastet waren. Dann gibt es zwei Wochen lang Tag und Nacht Sondersendungen und Talk-Shows, in denen Politiker und Verantwortliche ihre "tiefe Betroffenheit" äußern. Dann zig Beiträge, dass diese Missstände und Ungeheuerlichkeiten der DRV schon lange bekannt sind. Denn das sind sie. Und dann wird sich gegenseitig die Schuld zugeschoben, weil "die Vorgänger-Regierung" ... @Ältester: Ja, Berlin.
Walloam 20.04.2022 | 16:57
Zitat von König anzeigen
Ich hoffe du hast Alg1 beantragt oder tust es noch schnell, kurzfristig bleibt dir nichts anderes übrig. Wer weiss, ob sie dich noch zum Gutachter schicken und dauert es noch länger. Es ist eine absolute Unverschämtheit, was die DRV sich erlauben kann.
Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.
Jepp, wieder auf Meckertour. Ich lese es immer wieder hier im Forum, dass sowas passiert. Das darf in meinen Augen kein einziges mal passieren, dass jemand in Gefahr läuft, schuldlos seine Miete nicht zahlen zu können, weil die DRV nicht in die Pötte kommt. Aber solange das wiedermal völlig konsequenzenlos für die DRV ist, sehe ich auch weiterhin solche Beiträge hier.
Loreleyam 20.04.2022 | 16:58
Selbstverständlich reiche ich die Befundberichte ein an dem Tag, an dem sie mir vorliegen. Haben Sie den Sachverhalt voll verstanden? Was meinen Sie mit "Gleichzeitig sollten Sie auf allen Kanälen versuchen, Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen.". Soll ich Telefonterror machen? Weitere Mails? WEITERE Einschreiben Rückschein schicken? Was genau soll und kann ich Ihrer Ansicht nach tun! DIE DRV REAGIERT NICHT.
Loreleyam 20.04.2022 | 17:33
Zitat von Wallo anzeigen
Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.
Jepp, wieder auf Meckertour. Ich lese es immer wieder hier im Forum, dass sowas passiert. Das darf in meinen Augen kein einziges mal passieren, dass jemand in Gefahr läuft, schuldlos seine Miete nicht zahlen zu können, weil die DRV nicht in die Pötte kommt. Aber solange das wiedermal völlig konsequenzenlos für die DRV ist, sehe ich auch weiterhin solche Beiträge hier.
Das sehe ich auch so. Der Um- und Missstand scheint schon schon lange bekannt. Geändert wird: nichts. Scheinbar sogar das Gegenteil. Es muss wohl, im übertragenen Sinne, auch hier erst wieder ein Kind überfahren werden, bevor die seit Jahren geforderte Ampel eingerichtet wird an der seit Jahren bekannten und benannten Gefahrenstelle. Und dann sitzen sie wieder in Talkshows und labern. Hinterher. Ich bin am Überlegen, meine Sache an die Presse zu geben. Mit allen Unterlagen, Poststempeln, Datumsstempeln meiner einseitigen und erfolglosen Kommunikation. Ganz offensichtlich bin ich nicht die Einzige. Sogar Ärzte von mir haben mich schon gewarnt, "sehr früh Anträge und Unterlagen an die DRV zu schicken, das dauert Wochen und Monate". Nur: Noch früher als früh und schneller als sofort geht nicht. Und noch mal die Frage, an die Experten hier: Wieso wird die Rente nicht weitergezahlt, wenn es an der Überlastung der DRV liegt, dass Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet und Rentenzahlungen einfach gestoppt werden?? Ich bitte um Antwort!
Loreleyam 20.04.2022 | 18:32
Ja. Meine Rente lief aber zu Ende Februar aus. Der Antrag ging (rechtzeitig, so sagten die Versichertenältesten) Mitte November bei der DRV ein. UN.FASS.BAR. Es ist UN.FASS.BAR.
Loreleyam 20.04.2022 | 17:55
Danke - die Beschwerde kommt. Und der Kontakt mit der Presse. Sie als DRV-Experten werden aber sicherlich hier, auch ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, eine meiner Fragen im Eingangspost beantworten können, nämlich: Gibt es für Fristen, binnen welcher die DRV Anträge und Anfragen beantworten muss und wie sehen diese Fristen/Zeiträume aus? Wir haben alle Fristen. Das gilt sicherlich auch für die DRV. Danke für Auskunft.
Loreleyam 20.04.2022 | 18:32
Ja. Meine Rente lief aber zu Ende Februar aus. Der Antrag ging (rechtzeitig, so sagten die Versichertenältesten) Mitte November bei der DRV ein. UN.FASS.BAR. Es ist UN.FASS.BAR.
Loreleyam 20.04.2022 | 18:34
Und nun noch eine Frage an Sie als Experten-Team: Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Trinityam 20.04.2022 | 19:17
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Loreleyam 20.04.2022 | 19:22
Zitat von Trinity anzeigen
Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Nochmalam 20.04.2022 | 19:51
Zitat von Loreley anzeigen
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Noch mal: Hier im Forum werden Sie keine Lösung finden. Da müssen Sie sich schon selber telefonisch, schriftlich, mit oder ohne Rechtsbeistand engagieren.
Walloam 20.04.2022 | 19:33
Zitat von Trinity anzeigen
Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Soweit ich weiss, haben nicht alle ein Anspruch auf Alg1, kommt darauf an, wie der Status vor der EMRente war, d.h. es müssen Leute in so einem Fall auf Hartz4 runter und können trotz rechtzeitiger Beantragung z.B. ihre Wohnung nicht mehr bezahlen. Oder muss man im Rentenbezug immer auf Hartz4 Niveau leben, weil man immer damit rechnen muss, dass sowas passiert ?
Nicht zu glaubenam 20.04.2022 | 19:56
Hallo Loreley, grundsätzlich ist nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich. Da Ihr Antrag im November gestellt wurde, ist eine Untätigkeitsklage aktuell noch nicht möglich. Mit freundlichen Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja. Meine Rente lief aber zu Ende Februar aus. Der Antrag ging (rechtzeitig, so sagten die Versichertenältesten) Mitte November bei der DRV ein. UN.FASS.BAR. Es ist UN.FASS.BAR.
Kann es sein, dass Sie aus psychischen Gründen eine Rente beziehen? Was Sie trotz der Expertenantwort hier von sich geben ist tatsächlich unfassbar. Noch unfassbarer ist Ihre Naivität zu glauben, ein offenes Forum könnte Ihr Kommunikationsproblem lösen. UN.FASS.BAR.
Königam 20.04.2022 | 20:06
Zitat von Wallo anzeigen
Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.
Jepp, wieder auf Meckertour. Ich lese es immer wieder hier im Forum, dass sowas passiert. Das darf in meinen Augen kein einziges mal passieren, dass jemand in Gefahr läuft, schuldlos seine Miete nicht zahlen zu können, weil die DRV nicht in die Pötte kommt. Aber solange das wiedermal völlig konsequenzenlos für die DRV ist, sehe ich auch weiterhin solche Beiträge hier.
Na, dann meckern Sie hier ruhig weiter, wenn es Ihnen hilft. Ändern werden Sie dadurch rein gar nichts! In einem offenen Forum werden weder Arbeitsabläufe optimiert, noch Gesetze erlassen oder geändert. Sollten Sie das glauben, ist Ihnen nicht mehr zu helfen, aber träumen ist ja nicht verboten.
Wolframam 20.04.2022 | 20:19
Zitat von Trinity anzeigen
Trinity schrieb

Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird? [/quote]

Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag:

Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick?

Meine ich erst, die Frage.

Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken?

Mache ich.

Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.[/quote] Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!

Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!
Und wenn die Weiterzahlung abgelehnt wird, geht noch mehr Zeit mit Widerspruch /Klage ins Land.
Trinityam 20.04.2022 | 20:07
Zitat von Loreley anzeigen
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!
Walloam 20.04.2022 | 20:22
Zitat von Trinity anzeigen
Trinity schrieb

Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird? [/quote]

Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag:

Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick?

Meine ich erst, die Frage.

Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken?

Mache ich.

Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.[/quote] Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!

Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!
Das stimmt schon, wen man sich mit dem Thema beschäftigt, dann wird 6 Monate vor Ablauf empfohlen. Wenn man auf die DRV vertraut und abwartet, bis der Verlängerungsantrag zugeschickt wird (nach Expertenangabe ca.3 Monate vorher), dann ist man ggf. am A#.
König....am 20.04.2022 | 20:25
... es tut mir leid für die User hier, die diese Person vielleicht noch nicht kennen. Gehässigkeit, persönliche Angriffe und Überheblichkeit zeichnen dieses Subjekt aus. Reagiert immer schnell und niemals sinnvoll. Da scheint einiges im Argen zu liegen auf der geistigen Ebene, Minderwertigkeitsgefühle und auf jeden Fall mangelnde Hobbys. Schade, dass die Moderation hier nicht mal irgendwann eingreift, daher möchte ich mich an dieser Stelle für das unqualifizierte Gepampe von König entschuldigen. Einen schönen Abend allen noch.
Trinityam 20.04.2022 | 20:51
Zitat von Wallo anzeigen
Wallo schrieb

Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?[/quote] Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird? [/quote]

Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag:

Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick?

Meine ich erst, die Frage.

Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken?

Mache ich.

Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.[/quote] Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her! [/quote]

Das stimmt schon, wen man sich mit dem Thema beschäftigt, dann wird 6 Monate vor Ablauf empfohlen. Wenn man auf die DRV vertraut und abwartet, bis der Verlängerungsantrag zugeschickt wird (nach Expertenangabe ca.3 Monate vorher), dann ist man ggf. am A#.

Ja, schon. Aber man sollte quasi immer "mehrgleisig" fahren, falls es irgendwo hängt,aus welchem Grund auch immer. Ich habe seinerzeit auch, noch bevor ich angeschrieben wurde, einen Termin bei der Knappschaft gemacht und die Verlängerung beantragt und wie schon erwähnt eine Meldung bei der Agentur für Arbeit gemacht. Die haben dort problemlos alle Daten aufgenommen und als die Verlängerung bewilligt wurde, reichte ein simpler Anruf dort aus, alles klar, wissen wir Bescheid. In die Lage der FSin wäre ich so gar nicht erst gekommen. Und wenn man merkt, dass die RV nicht reagiert und einem die Zeit wegläuft, dann braucht es einen Plan B.
Kein Nachteil ersichtlicham 20.04.2022 | 23:56
Da eine evtl. Nachzahlung mit 4 Prozent verzinst wird ist ein Nachteil durch die lange Verfahrensdauer nicht ersichtlich .
annaam 21.04.2022 | 05:54
Hallo Loreley, grundsätzlich ist nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich. Da Ihr Antrag im November gestellt wurde, ist eine Untätigkeitsklage aktuell noch nicht möglich. Mit freundlichen Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und nun noch eine Frage an Sie als Experten-Team: Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Wte wäre es dennmitARBEITEN?
Das kann doch nicht sein!am 21.04.2022 | 16:04
Zitat von anna anzeigen
Und nun noch eine Frage an Sie als Experten-Team: Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Wte wäre es dennmitARBEITEN?
Wie wäre es denn damit, dass die Mitarbeiter der DRV Bund mal arbeiten würden bzw. mal ans Telefon gehen, Schreiben beantworten oder Mails lesen! Es steht doch so schön auf den Schreiben, dass man bei Rückfrahen anrufen soll! Sogar der "Experte" schreibt, dass man Kontakt zur Sachbearbeitung auf nehmen soll!
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