Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Loreley,
grundsätzlich ist nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich.
Da Ihr Antrag im November gestellt wurde, ist eine Untätigkeitsklage aktuell noch nicht möglich.
Mit freundlichen Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Loreley,
im Rahmen dieses Forums können wir ohne genaue Kenntnis Ihres Falles leider keine Aussage zum Ablauf treffen.
Für eine Entscheidung über Ihren Weitergewährungsantrag werden gemäß Ihrer Schilderung weitere Befundberichte benötigt. Bitte reichen Sie diese ein.
Gleichzeitig sollten Sie auf allen Kanälen versuchen, Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Informationen über die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dem letzten Schreiben des zuständigen Rentenversicherungsträgers beziehungsweise direkt auf dessen Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Loreley,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen diese Forums keinen Einblick in die Arbeitsabläufe bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger haben und deshalb keine Aussage zu Ihrem Fall treffen können.
Wenn Sie sich unrecht behandelt fühlen, steht Ihnen jederzeit der Weg über eine Beschwerde bei der übergeordneten Behörde beziehungsweise Aufsichtsbehörde offen. Für die Bundesträger der Rentenversicherung ist dies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziehungsweise nachgeordnet das Bundesamt für Soziale Sicherung. Für die Landesträger der Rentenversicherung ist grundsätzlich das Sozialministerium des Bundesland (oder ein vergleichbares Ministerium) zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
in denen Politiker und VerantwortlicheDie leben in einem anderen Land, dem besten Deutschland aller Zeiten!
Jepp, wieder auf Meckertour. Ich lese es immer wieder hier im Forum, dass sowas passiert. Das darf in meinen Augen kein einziges mal passieren, dass jemand in Gefahr läuft, schuldlos seine Miete nicht zahlen zu können, weil die DRV nicht in die Pötte kommt. Aber solange das wiedermal völlig konsequenzenlos für die DRV ist, sehe ich auch weiterhin solche Beiträge hier.Ich hoffe du hast Alg1 beantragt oder tust es noch schnell, kurzfristig bleibt dir nichts anderes übrig. Wer weiss, ob sie dich noch zum Gutachter schicken und dauert es noch länger. Es ist eine absolute Unverschämtheit, was die DRV sich erlauben kann.Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.
Das sehe ich auch so. Der Um- und Missstand scheint schon schon lange bekannt. Geändert wird: nichts. Scheinbar sogar das Gegenteil. Es muss wohl, im übertragenen Sinne, auch hier erst wieder ein Kind überfahren werden, bevor die seit Jahren geforderte Ampel eingerichtet wird an der seit Jahren bekannten und benannten Gefahrenstelle. Und dann sitzen sie wieder in Talkshows und labern. Hinterher. Ich bin am Überlegen, meine Sache an die Presse zu geben. Mit allen Unterlagen, Poststempeln, Datumsstempeln meiner einseitigen und erfolglosen Kommunikation. Ganz offensichtlich bin ich nicht die Einzige. Sogar Ärzte von mir haben mich schon gewarnt, "sehr früh Anträge und Unterlagen an die DRV zu schicken, das dauert Wochen und Monate". Nur: Noch früher als früh und schneller als sofort geht nicht. Und noch mal die Frage, an die Experten hier: Wieso wird die Rente nicht weitergezahlt, wenn es an der Überlastung der DRV liegt, dass Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet und Rentenzahlungen einfach gestoppt werden?? Ich bitte um Antwort!Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.Jepp, wieder auf Meckertour. Ich lese es immer wieder hier im Forum, dass sowas passiert. Das darf in meinen Augen kein einziges mal passieren, dass jemand in Gefahr läuft, schuldlos seine Miete nicht zahlen zu können, weil die DRV nicht in die Pötte kommt. Aber solange das wiedermal völlig konsequenzenlos für die DRV ist, sehe ich auch weiterhin solche Beiträge hier.
Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Noch mal: Hier im Forum werden Sie keine Lösung finden. Da müssen Sie sich schon selber telefonisch, schriftlich, mit oder ohne Rechtsbeistand engagieren.Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Soweit ich weiss, haben nicht alle ein Anspruch auf Alg1, kommt darauf an, wie der Status vor der EMRente war, d.h. es müssen Leute in so einem Fall auf Hartz4 runter und können trotz rechtzeitiger Beantragung z.B. ihre Wohnung nicht mehr bezahlen. Oder muss man im Rentenbezug immer auf Hartz4 Niveau leben, weil man immer damit rechnen muss, dass sowas passiert ?Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Kann es sein, dass Sie aus psychischen Gründen eine Rente beziehen? Was Sie trotz der Expertenantwort hier von sich geben ist tatsächlich unfassbar. Noch unfassbarer ist Ihre Naivität zu glauben, ein offenes Forum könnte Ihr Kommunikationsproblem lösen. UN.FASS.BAR.Hallo Loreley, grundsätzlich ist nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich. Da Ihr Antrag im November gestellt wurde, ist eine Untätigkeitsklage aktuell noch nicht möglich. Mit freundlichen Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungJa. Meine Rente lief aber zu Ende Februar aus. Der Antrag ging (rechtzeitig, so sagten die Versichertenältesten) Mitte November bei der DRV ein. UN.FASS.BAR. Es ist UN.FASS.BAR.
Na, dann meckern Sie hier ruhig weiter, wenn es Ihnen hilft. Ändern werden Sie dadurch rein gar nichts! In einem offenen Forum werden weder Arbeitsabläufe optimiert, noch Gesetze erlassen oder geändert. Sollten Sie das glauben, ist Ihnen nicht mehr zu helfen, aber träumen ist ja nicht verboten.Na wieder auf Meckertour? Schlimm solche Leute, die nichts anderes zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht, wie viele Versicherte nichts zu meckern haben? Deutlich mehr als die wenigen, die hier ihrem Unmut anonym Luft machen. Wobei nicht mal sicher ist, ob das alles überhaupt der Wahrheit entspricht! Da fahren Leute wie Sie scheinbar gerne drauf ab. Na, wenn es Sie glücklich macht.Jepp, wieder auf Meckertour. Ich lese es immer wieder hier im Forum, dass sowas passiert. Das darf in meinen Augen kein einziges mal passieren, dass jemand in Gefahr läuft, schuldlos seine Miete nicht zahlen zu können, weil die DRV nicht in die Pötte kommt. Aber solange das wiedermal völlig konsequenzenlos für die DRV ist, sehe ich auch weiterhin solche Beiträge hier.
Und wenn die Weiterzahlung abgelehnt wird, geht noch mehr Zeit mit Widerspruch /Klage ins Land.Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.
Das stimmt schon, wen man sich mit dem Thema beschäftigt, dann wird 6 Monate vor Ablauf empfohlen. Wenn man auf die DRV vertraut und abwartet, bis der Verlängerungsantrag zugeschickt wird (nach Expertenangabe ca.3 Monate vorher), dann ist man ggf. am A#.Beim Antrag zur Verlängerung sind stets mehrere Szenarien denkbar. Mit viel Glück liegt die Weiterbewilligung ohne viel Federlesen im Briefkasten. Es kann aber auch eine Begutachtung erfolgen oder gar eine Reha angezeigt sein. Das kostet u. U. alles Zeit. Daher sollte man mehreres auf dem Schirm haben(Alg 1,Alg 2,Sozialhilfe)falls nicht rechtzeitig entschieden werden sollte, egal aus welchem Gründen auch immer. Im übrigen wird derzeit tatsächlich empfohlen, derartige Anträge bereits 6 Monate vor Ablauf zu stellen. Die RV ist derzeit bspw. mit den Grundrenten total überfordert. Ja, nochmal, nicht Ihre Schuld, aber diese Feststellung bringt Sie auch nicht weiter,eine Ersatzleistung muss dringend her!Dann bin ich (ernstlich) dankbar für einen guten Ratschlag: Soll ich den Antrag auf Weiterzahlung schicken, bevor die DRV mir den Antrag auf Weiterzahlung schick? Meine ich erst, die Frage. Beim nächsten mal prophylaktisch das Formular Antrag auf Verlängerung ein halbes Jahre vor dem Bescheid/Schrieb auftreiben und schon mal abschicken? Mache ich. Noch mal: DIE DRV REAGIERT NICHT.Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?Bei allem verständlichen Ärger muss man sich in so einer Situation die Karten neu legen. Auch wenn es nicht Ihre Schuld ist, sollten Sie trotzdem handeln. Zu meiner EMR Zeit war es bspw. Pflicht, sich 3 Monate vor Ablauf der EMR auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, eben in weiser Voraussicht. Was machen Sie denn, wenn am langen Ende Ihre Rente doch nicht verlängert wird?
Wte wäre es dennmitARBEITEN?Hallo Loreley, grundsätzlich ist nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich. Da Ihr Antrag im November gestellt wurde, ist eine Untätigkeitsklage aktuell noch nicht möglich. Mit freundlichen Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungUnd nun noch eine Frage an Sie als Experten-Team: Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?
Wie wäre es denn damit, dass die Mitarbeiter der DRV Bund mal arbeiten würden bzw. mal ans Telefon gehen, Schreiben beantworten oder Mails lesen! Es steht doch so schön auf den Schreiben, dass man bei Rückfrahen anrufen soll! Sogar der "Experte" schreibt, dass man Kontakt zur Sachbearbeitung auf nehmen soll!Und nun noch eine Frage an Sie als Experten-Team: Was tun Sie, wenn Sie Ihre Miete etc. nicht mehr zahlen können, weil Sie alles rechtzeitig und richtig gemacht haben, jemand anderes aber seine Arbeit nicht erledigt?Wte wäre es dennmitARBEITEN?
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