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DRV will Reha-Bescheid aufheben

von winampdevil23.03.2009 | 20:38
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Hallo, im Oktober letzten Jahres erhielt ich (nach einigen hin und her) einen positiven Bescheid für eine 6 wöchige psychosomatische Rehabilitation aufgrund Arbeitsstress / Erschöpfungssyndrom. Beginn der Reha sollte Ende März sein. Vor 2 Wochen wurde bei meinem Kind Diabetes diagnostiziert. Daher ist es nicht möglich, innerhalb der nächsten Wochen und Monate diese Reha anzutreten. Schliesslich müssen jetzt erstmal Diabetes- und Ernährungskurse besucht und die Lebensgewohnheiten angepasst werden. Bis das alles in einigermaßen geordneten Bahnen verläuft werden wohl ca. 5-6 Monate ins Land gehen. Diese Umstände habe ich der DRV und der Kurklinik mitgeteilt. Während die Kurklinik eine Verschiebung unproblematisch sieht beabsichtigt die DRV den Bescheid nach §48 (1) SGB X (Änderung der tatsächlichen od. rechtlichen Verhältnisse) aufzuheben. Nach Studium desselben konnte ich jedoch keinen Versagensgrund entdecken. Auch versucht mir die DRV einzureden, daß bei einem verzögerten Beginn der Maßnahme kein zeitlicher Zusammenhang zwischen Gesundheitsstörung und Antritt der Reha mehr besteht. Meiner Meinung nach haben sich jetzt die Gründe für eine Durchführung der Reha noch verstärkt, schliesslich ist der Arbeits- und Lebensalltag nicht leichter geworden. Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie ich die Aufhebung des Bescheids wirksam verhindern kann. Vielen Dank Frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo winampdevil,

dem Beitrag von Corletto kann ich hier nur zustimmen.

2 Antworten

Corlettoam 24.03.2009 | 06:57
Die Gehmigung einer med. Reha ist nicht unendlich gültig - sondern eine med. Reha muss innerhalb von 6 Monaten angetreten werden. Sollte dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, wird die Gehmigung aufgehoben und Sie müssten die Reha neu beantragen. So verständlich ihre Gründe auch sein mögen, es geht bei einer Reha nur und ausschließlich ums SIE und IHRE Gesundheit. Hier gibt es klare Regeln das eine med. Reha unverzüglich anzutreten ist, um eine bevorstehende Erwerwerbsmidnerung abzuwehren oder eine berteits bestehende Erwerbsminderung zu bessern. Insofern ist es mehr als logisch , das man eine med. Reha nicht 6 Monate verschieben kann, da dies für ihre Gesundheit nicht besonders förderlich ist bzw. diese sich damit eventuell weiter verschlechtert. Sie können aber gegen den aufhebenden Bescheid ja innerhalb 1 Monats Widerspruch erheben. Besser wird es aber sein wenn Sie in einem halben Jahr die med. Reha ganz neu beantragen. Ob dann allerdings diese noch mal genehmigt würde, wird ihnen niemand hier sagen können und hängt von ihrem dann aktuellem Gesundheitszustand ab.
winampdevilam 24.03.2009 | 13:28
Hmm, das sind ja düstere Aussichten. Die Reha hätte ja schon lange stattfinden können, wenn die von der DRV ausgesuchte Klinik nicht erst 5-6 Monate nach Zusage freie Kapazitäten gehabt hätte. Trotzdem danke... Frank
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